Freiberufler Steuern – wichtig ist die Anlage S

Freiberufler  SteuernWer als Freiberufler tätig ist, kommt nicht herum einmal im Jahr eine Steuererklärung abzugeben. Dabei schauen die deutschen Finanzämter bei den Freiberufler Steuern besonders genau hin. Aufgrund der komplizierten Steuergesetzgebung in Deutschland kommen viele Freiberufler um die Beauftragung eines Steuerberaters nicht herum. Denn egal ob Krankengymnast, Anwalt oder Künstler, für Freiberufler Steuern gelten im Vergleich zu Gewerbetreibenden oder Angestellten andere Regelungen.

Umfang der Einkommensteuererklärung

Freiberufler müssen zusätzlich zum Mantelbogen noch die Anlage S ausfüllen. Für den Fall, dass der Umsatz über 17.500 Euro liegt, ist zudem noch die Anlage EÜR erforderlich. EÜR steht dabei für die Einnahme-Überschussrechnung, bei der alle Betriebseinnahmen und -ausgaben und anschließend der für die Freiberufler Steuern anzusetzende Gewinn ermittelt wird. Liegt der Umsatz unter 17.500 Euro, kann auf die Anlage EÜR verzichtet werden. Die Finanzämter akzeptieren bei den Freiberufler Steuern dann eine einfache Gegenüberstellung der erzielten Einnahmen und der betrieblichen Ausgaben.

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Abgabetermine für die Einkommensteuererklärung beachten!

Abgabefrist EinkommensteuerAlle deutschen Bundesbürger mit einem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nach dem deutschen Einkommensteuergesetz verpflichtet. Um diese Steuererklärung jedoch wirksam zu machen, müssen von jedem Steuerzahler gesetzliche Fristen eingehalten werden.

Was bedeutet Einkommensteuer?

Jeder Einzelne, der ein Einkommen erwirtschaftet oder bezieht, muss Einkommensteuer bezahlen. Bei Arbeitnehmern wird diese automatisch vom Lohn abgezogen und nennt sich in diesem Fall daher auch Lohnsteuer. Unternehmen müssen in ihrer Einkommensteuererklärung ihre gesamten Einkünfte aufführen und gegebenenfalls zur Erklärung eine Bilanz oder Gewinn- und Verlust-Rechnung beifügen. Die Höhe der Einkommensteuer wird maßgebend vom Grundfreibetrag beeinflusst. Dieser ist von 8.004,00 Euro im Jahr 2012 auf 8.130,00 Euro für das Jahr 2013 gestiegen. Jegliches Einkommen und alle Einkünfte, die über dieser Grenze liegen, müssen versteuert werden. Des Weiteren wird zwischen 7 Einkunftsarten unterschieden. Beispielsweise gehören Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung genauso wie Einkommen aus Kapitalvermögen zu den steuerpflichtigen Einkunftsarten. Außerdem sind auch Einkünfte aus Gewerbebetrieben, selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit und aus Land- und Forstwirtschaft steuerpflichtig.

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