Wer als Freiberufler tätig ist, kommt nicht herum einmal im Jahr eine Steuererklärung abzugeben. Dabei schauen die deutschen Finanzämter bei den Freiberufler Steuern besonders genau hin. Aufgrund der komplizierten Steuergesetzgebung in Deutschland kommen viele Freiberufler um die Beauftragung eines Steuerberaters nicht herum. Denn egal ob Krankengymnast, Anwalt oder Künstler, für Freiberufler Steuern gelten im Vergleich zu Gewerbetreibenden oder Angestellten andere Regelungen.
Umfang der Einkommensteuererklärung
Freiberufler müssen zusätzlich zum Mantelbogen noch die Anlage S ausfüllen. Für den Fall, dass der Umsatz über 17.500 Euro liegt, ist zudem noch die Anlage EÜR erforderlich. EÜR steht dabei für die Einnahme-Überschussrechnung, bei der alle Betriebseinnahmen und -ausgaben und anschließend der für die Freiberufler Steuern anzusetzende Gewinn ermittelt wird. Liegt der Umsatz unter 17.500 Euro, kann auf die Anlage EÜR verzichtet werden. Die Finanzämter akzeptieren bei den Freiberufler Steuern dann eine einfache Gegenüberstellung der erzielten Einnahmen und der betrieblichen Ausgaben.