Alle deutschen Bundesbürger mit einem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nach dem deutschen Einkommensteuergesetz verpflichtet. Um diese Steuererklärung jedoch wirksam zu machen, müssen von jedem Steuerzahler gesetzliche Fristen eingehalten werden.
Was bedeutet Einkommensteuer?
Jeder Einzelne, der ein Einkommen erwirtschaftet oder bezieht, muss Einkommensteuer bezahlen. Bei Arbeitnehmern wird diese automatisch vom Lohn abgezogen und nennt sich in diesem Fall daher auch Lohnsteuer. Unternehmen müssen in ihrer Einkommensteuererklärung ihre gesamten Einkünfte aufführen und gegebenenfalls zur Erklärung eine Bilanz oder Gewinn- und Verlust-Rechnung beifügen. Die Höhe der Einkommensteuer wird maßgebend vom Grundfreibetrag beeinflusst. Dieser ist von 8.004,00 Euro im Jahr 2012 auf 8.130,00 Euro für das Jahr 2013 gestiegen. Jegliches Einkommen und alle Einkünfte, die über dieser Grenze liegen, müssen versteuert werden. Des Weiteren wird zwischen 7 Einkunftsarten unterschieden. Beispielsweise gehören Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung genauso wie Einkommen aus Kapitalvermögen zu den steuerpflichtigen Einkunftsarten. Außerdem sind auch Einkünfte aus Gewerbebetrieben, selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit und aus Land- und Forstwirtschaft steuerpflichtig.
Jede natürliche Person ist verpflichtet, auf ihr Einkommen eine gesetzliche Steuer zu entrichten. Oftmals wird die Einkommenssteuer auch als Lohnsteuer oder Lohnsteuerjahresausgleich bezeichnet. Bundesbürger, welche ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, müssen laut dem Einkommensteuergesetz, kurz EStG, Einkommenssteuer zahlen. Alle Einnahmen durch diese Steuer werden auf Bund, Land und Gemeinden verteilt.
Berechnet wird die Lohnsteuer von dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Erhoben wird diese auf Einkünfte, welche aus nicht selbstständiger Tätigkeit erzielt werden. Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer ein und führt diese an das Finanzamt an. Abhängig ist die Höhe der Lohnsteuer von dem Familienstand und der Lohnsteuerklasse. Die Sozialversicherungsbeiträge und die einbehaltene Lohnsteuer werden dem Arbeitnehmer zum Ende eines Jahres bescheinigt und dieser kann dann beim Finanzamt seine Steuerklärung einreichen. Aufgabe des Finanzamtes ist es dann zu überprüfen, ob die Höhe der einbehaltenen Steuern korrekt ist, woraufhin dann der Steuerbescheid ausgestellt wird. Wurden zu viele Steuern gezahlt, werden diese dann erstattet. Sind zu wenige Steuern gezahlt worden, müssen diese dann nachgezahlt werden.