Nebentätigkeiten – wann müssen sie versteuert werden?

Nebenjob
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Immer mehr Menschen haben in der heutigen Zeit Schwierigkeiten, mit ihrem zur Verfügung stehenden Geld monatlich über die Runden zu kommen. Und hiermit sind nicht unbedingt nur die gemeint, die ohne Job und auf staatliche Hilfe angewiesen sind, sondern vielfach auch Menschen, die einen Vollzeitjob ausüben.

Schaut man sich Nachrichtenmagazine und Reportagen im TV an, dann wird immer deutlicher, dass in zahlreichen Familien das Geld derart knapp ist, dass ein Verdienst längst nicht mehr ausreichend ist, um die Lebenshaltungskosten adäquat decken zu können. Und ist dies der Fall, dann suchen viele Arbeitnehmer noch nach Nebentätigkeiten, die für eine finanzielle Entspannung der prekären Situation sorgen sollen.

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Steuervereinfachungen für das Jahr 2012

Taxman für Ihre SteuererklärungDie jährlich zu erstellende Einkommensteuererklärung ist für die meisten Menschen eine Arbeit, die sie gerne zeitlich nach hinten schieben. Belege müssen gesucht und sortiert und die einzelnen Positionen auf der Einkommensteuererklärung müssen pflichtgemäß ausgefüllt werden. Nur dann ist es nämlich möglich, eine korrekte Einkommensteuererklärung abzugeben, die in sich schlüssig und auch richtig ist.

Einkommenssteuererklärungen sollen nun leichter zu erstellen sein

Da viele Steuerzahler ihre Steuererklärung erst dann abgeben, wenn die Zeit drängt, sprich sich der…

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Steuern zum Zwecke der Umverteilung

SolidaritätszuschlagSteuern mit Umverteilungszweck dienen dazu, Einkommen und Vermögen so zu verteilen, wie es aktuell politisch erwünscht ist. Die Einkommenssteuer ist hier beispielsweise die wichtigste Steuer mit Umverteilungszweck. Mit Verweis auf das immer wieder bemühte Prinzip der Solidarität ist diese Steuer progressiv angelegt. Das bedeutet, dass die steuerliche Belastung mit der Höhe des Einkommens zunimmt, da nicht nur die Steuer insgesamt steigt, sondern auch der Steuersatz.

Steuer mit Umverteilungszweck – Solidaritätszuschlag

Ein geradezu klassisches Beispiel für eine Steuer mit Umverteilungszweck ist der Solidaritätszuschlag. Hier steht die Förderung der…

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Erstattungszinsen – müssen Einkommensteuererstattungen nicht versteuert werden?

Geänderte Rechtsprechung sorgt für Verwirrung und Unverständnis bei den Steuerzahlern

Erstattungszinsen Einkommensteuererklärung
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Wenn das Jahresende naht, freuen sich viele Arbeitnehmer darauf, die Einkommensteuererklärung erstellen zu können. Dies ist natürlich nur dann der Fall, wenn mit erheblichen Steuerrückzahlungen zu rechnen ist. Wer über das gesamte Kalenderjahr hinaus zu viel Steuern gezahlt hat, bekommt diese üblicherweise im Rahmen dieser Einkommensteuererklärung zurückerstattet. Je nach persönlichen Einkommen handelt es sich hierbei oftmals um Steuervorteile und Erstattungsbeträge von einigen Tausend Euro.

Erstattungszinsen für Einkommenssteuerrückerstattungen sind nicht steuerbar

Bis vor wenigen Jahren war es noch so, dass die Steuerpflichtigen, die eine Nachzahlung an das Finanzamt zu zahlen hatten, die hierbei…

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Einkommensteuererklärung auch für Rentner und Hausfrauen Pflicht?

Dass sich das Finanzamt für die Einkommen der Arbeitnehmer interessiert, ist den meisten Steuerzahlern geläufig. Viele denken jedoch, dass Hausfrauen/Hausmänner und Rentner nicht mehr der Einkommensteuerzahlung verpflichtet sind, und dies ist allerdings ein Irrtum –wie sich neulich erst herausstellte.

Beamtengattin muss Steuern nachzahlen

Vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz musste sich ein pensionierter Beamter erst kürzlich davon überzeugen lassen, dass auch seine Gattin der Steuer verpflichtet gewesen wäre. Diese hatte der Beamte in der Steuererklärung als Hausfrau angegeben, obwohl diese ebenfalls eine Rente…

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Ist eine rückwirkende Änderung des Steuerbescheids zulässig?

Darf das Finanzamt rückwirkend zum Nachteil des Steuerpflichtigen entscheiden?

Jedes Jahr aufs Neue steht für die meisten Bürger Deutschlands die Erstellung der Einkommensteuererklärung an. Da gerade zu Anfang des Jahres hier entsprechend auch die Lohnsteuerbescheinigungen von den Arbeitgebern ausgegeben werden, setzen sich nun viele gleich an die Arbeit, um die eventuell zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzufordern.

Andere Steuerzahler hingegen, die mit einer Nachforderung rechnen, warten bis Ende Mai mit der Abgabe der Steuererklärung oder haben sogar noch länger Zeit mit der Erstellung, wenn die Steuererklärung beispielsweise nachweislich von einem Steuerberater bearbeitet wird. Irgendwann lässt es sich jedoch nicht mehr aufschieben und man muss sich hinsetzen und die Steuererklärung Punkt für Punkt durchgehen. Je nach ausgeübter…

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Hohe Nachzahlungen 2010 für Einkommensteuer bei der Steuerklassenkombination III und V

Ehepaare sollten sich auf eine saftige Rückforderung einstellen

Die Wahl der Steuerklasse ergibt sich in der Regel aus dem Familienstand und auch aus der oder den Tätigkeiten, die der Arbeitnehmer ausübt. Die Steuerklasse ist auf der Lohnsteuerkarte vermerkt und dient maßgeblich dazu, die jährliche Einkommensteuer zu berechnen. Bei Angestellten und Arbeitern wird die Lohnsteuer schon vom Lohn oder dem Gehalt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Am Jahresende muss dann mit der Einkommensteuererklärung nur noch festgestellt werden, ob im abgeschlossenen Jahr zu viel oder zu wenig Steuern gezahlt wurden. Entsprechend fordert die Finanzbehörde Steuern nach oder erstattet diese.

Nachzahlungen für Ehepartner mit Steuerklasse III und V

Ehegatten, die unterschiedlich viel verdienen und aus diesem Grund die Steuerklassen III und V gewählt haben, müssen unter Umständen mit saftigen Steuernachzahlungen für das Jahr 2010 rechen. Dies teilte…

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Lohnsteuer oder Einkommensteuer 2010/2011

Macht der Gesetzgeber hier Unterschiede bei der Einstufung?

Ist von der Lohnsteuer die Rede, so ist hiermit eine sogenannte Quellensteuer, eine spezifische Erhebungsform, der Einkommensteuer gemeint. Einkommensteuer wiederum muss auf alle Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit gezahlt werden. Die zu zahlende Höhe richtet sich nach der jeweiligen Lohnsteuerklasse, welche auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers vermerkt ist.

Beim Lohnsteuerjahresausgleich werden dann das zu versteuernde Einkommen und der Jahressteuerbetrag ermittelt, der dann jedoch mit der Einkommensteuer absolut gleichbedeutend ist. Als Ausnahme zu dieser Form der Besteuerung, die sich durch den individuellen Steuersatz erkennbar macht, gibt es nur noch die sogenannte Lohnsteuerpauschalierung.

Lohnsteuer und Einkommensteuer sind direkte Steuern

Da für die Abführung der Lohnsteuer ausschließlich der jeweilige Arbeitnehmer verpflichtet ist, kann die Lohnsteuer als direkte Steuer gesehen werden. Und das, obwohl immer der Arbeitgeber die Berechnung der tatsächlich zu zahlenden Lohnsteuer vornimmt (siehe § 19 EStG), diese vom Lohn einbehält und auch an das zuständige Finanzamt abführt.

Der Arbeitgeber selbst haftet des Weiteren auch für alle Fehler, die bei der Einbehaltung und dem Abführen der Lohnsteuer entstanden sind. Gemäß § 38 EStG kann dieser bei Feststellen von Unkorrektheiten entsprechend auch in Anspruch genommen werden.

Die Lohnsteuer ist als Quellensteuer zu sehen, die vom Bruttolohn einbehalten und umgehend abgeführt werden muss.

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Freibetrag – steuerliche Entlastung bei der Einkommensteuer

Höhere Steuerentlastungen sind bei Eintragungen von Freibeträgen zu erwarten

Obwohl das Konjunkturprogramm der Bundesregierung für die meisten Arbeitnehmer nur wenige steuerliche Entlastungen bereithält, ist es doch möglich, bei der Einkommensteuer kräftig zu sparen. Viele Arbeiter und Angestellte fragen sich in jedem Jahr aufs Neue, was sie von der Steuer absetzen können, dabei sind es vor allem die Freibeträge, die für eine geringere steuerliche Belastung und darüber hinaus in vielen Fällen auch für höhere Steuerrückzahlungen sorgen. Und damit nicht genug: Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte erhöhen das Nettoeinkommen schon für das laufende Jahr, sodass schon hier eine spürbare Entlastung hinsichtlich der Steuer zu erkennen ist. Die Steuerfreibeträge müssen also nicht erst mit der Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden, sondern sie brauchen gar nicht erst gezahlt zu werden.

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Steuerfreibetrag soll die Besteuerung sozialer machen!

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die einen festen Arbeitsplatz und ein geregeltes Einkommen haben, kennen das Dilemma, wenn man am Ende des Monats die Gehaltsabrechnung in den Händen hält. Der Unterschied zwischen dem real verdienten Geld (Brutto) und der ausbezahlten Summe (Netto) ist bei den meisten enorm. Dennoch gibt es den so genannten Steuerfreibetrag, der es uns erlaubt, ein gewisses Einkommen vor dem Zugriff des Fiskus zu schützen. Sowohl beim Finanzamt als auch in der Fachliteratur findet man statt der Bezeichnung „Steuerfreibetrag“ auch den Begriff „Grundfreibetrag“.

Das gesamte Themengebiet rund um den Steuerfreibetrag ist äußerst komplex. Bei Rentnern beispielsweise richtet sich der Freibetrag nach dem Renteneintrittsalter. Auch für die anderen Pauschalen rät es sich, sich tiefergehend mit der Materie zu befassen, damit einem am Ende nicht bei der Lohnsteuererklärung bares Geld verloren geht. Damit keinerlei Fehler gemacht werden, lohnt es sich auch darüber nachzudenken, einen Steuerberater mit der Steuererklärung zu beauftragen oder aber eine der vielfältigen, neu auf den Markt gekommenen Steuererklärungssoftwares zu verwenden.

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Körperschaftssteuer – eine kompakte Einführung

Die rechtliche Grundlage für die Körperschaftssteuer liegt in der Bundesrepublik Deutschland im Körperschaftssteuergesetz (kurz KStG). Die Körperschaftssteuer ist von ihrem Wesen her eine sogenannte Gemeinschaftssteuer, das heißt, das durch sie erzielte Steueraufkommen wird nach Art. 106 Abs. 3 GG (Grundgesetz) immer zwischen den Gemeinden, Ländern und Bund aufgeteilt.

Insgesamt gibt es in der BRD aktuell fünf Arten der sogenannten Gemeinschaftssteuer: Einkommenssteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Zinsabschlagsteuer sowie die Körperschaftssteuer. Bei den vier erstgenannten Steuerarten werden die Steuereinnahmen zwischen allen drei Beteiligten verteilt. Die Körperschaftssteuer bildet hier jedoch die Ausnahme, denn ihr Steueraufkommen wird lediglich paritätisch zwischen Bund und Ländern aufgeteilt, die Gemeinden bleiben diesbezüglich also außen vor. Der Körperschaftssteuerpflicht unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland alle Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise die Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und auch die haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaften (UG). Darüber hinaus sind aber auch Gewerbetriebe und Institutionen wie Versicherungsvereine und alle Körperschaften des öffentlichen Rechts (sprich: öffentlich-rechtliche Vereine) hier steuerpflichtig.

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Das häusliche Arbeitszimmer – Steuerliche Praxistipps für Angestellte, Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende

Was fällt eigentlich unter dem Begriff „häusliches Arbeitszimmer“?

Da zu erwarten steht, dass der Gesetzgeber im Großen und Ganzen zu den bis zum Ende des Jahres 2006 geltenden Regelungen für das häusliche Arbeitszimmer zurückkehren wird, hier zuerst einmal eine wichtige Kriteriensammlung für die tatsächliche Einstufung einer häuslichen Arbeitsfläche als steuerlich relevantes Arbeitszimmer: Das häusliche  Arbeitszimmer darf generell nicht den privat genutzten Wohnraum beeinträchtigen. Eine detaillierte oder formelhafte Regelung – wie zum Beispiel: nicht mehr als 50% der Wohnraumfläche dürfen durch den Arbeitsbereich in Beschlag genommen werden –  wird mit größter Wahrscheinlichkeit auch ab 2010/2011 nicht getroffen werden.

An folgender Faustregel sollte man sich bei der Erstellung der steuerlichen Geltendmachung des Arbeitszimmers allerdings halten: Neben dem Arbeitsraum muss stets eine ausreichende Menge ausschließlich privat genutzten Wohnraumes vorhanden sein. Gerichtliche Entscheidungen haben dies in der Vergangenheit insoweit konkretisiert, dass die Grundbedürfnisse des normalen Wohnens in jedem Fall gedeckt sein müssen. Deutlich klarer sind der Gesetzgeber und die einschlägigen Gerichte (die Finanzgerichte der Bundesländer und natürlich der Bundesfinanzhof) in Bezug auf die räumliche Gestaltung des Arbeitszimmers: Jedes häusliche Arbeitszimmer muss zwingend räumlich von den privaten Räumlichkeiten getrennt sein, zum Beispiel durch eine Tür oder einen separaten Zugang.

Die viel zitierte „Arbeitsecke“ in einem ansonsten überwiegend privat genutzten Raum wird also auch in Zukunft nicht steuerlich begünstigt werden. Auch das bloße Vorhandensein einer Tür, auch wenn sie sogar abschließbar ist, reicht unter Umständen nicht aus, denn so genannte Durchgangszimmer, die zwei privat genutzte Teile der Wohnung verbinden, sind nach übereinstimmender Rechtsprechung in der Regel als steuerlich absetzbare häusliche Arbeitszimmer ebenfalls ausgeschlossen. Bereits bei der Planung eines häuslichen Arbeitszimmers sollte dieser entscheidende Aspekt also unbedingt mit der nötigen Umsicht angegangen werden.

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Das häusliche Arbeitszimmer kann wieder abgesetzt werden!

Pendlerpauschale vs. Häusliches Arbeitszimmer: Die fundamentalen Unterschiede

Während man in den heftigen Auseinandersetzungen um die ebenfalls stets umstrittene Pendlerpauschale die Position des
Gesetzgebers noch recht gut nachvollziehen kann, sieht die Ausgangslage bei der steuerlichen Berücksichtung von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer – zumindest nach der Meinung von vielen Steuer- und Finanzexperten – diesbezüglich anders aus.

Ohne Frage, die Pendlerpauschale ist für viele Privathaushalte eine erfreuliche Steuererleichterung und ihre Wiedereinführung wurde überall begrüßt. Dennoch ist es hier objektiv nicht unbedingt einleuchtend, warum gerade der Staat für die ohnehin vorhandene Tendenz zum Wohnen in der grünen Vorstadt und dem Arbeitsplatz im innerstädtischen Bereich mit insgesamt niedrigeren Steuereinnahmen büssen soll.

Ganz anders stellt sich die Situation beim häuslichen Arbeitszimmer dar: Die Mehrzahl der Menschen, die ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen möchten, haben dafür gute Gründe, denn in aller Regel ist das häusliche Arbeitszimmer kein zusätzliches Arbeitszimmer, dass parallel zu einem vom jeweiligen Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz vorgehalten wird. Eine große Anzahl von Selbständigen, aber auch von Freiberuflern, hat darüber hinaus tatsächlich seinen Arbeitsmittelpunkt in den eigenen vier Wänden und unterhält keine zusätzlichen Gewerbe- oder Büroflächen außerhalb der eigenen Wohnung. Es ist also nur konsequent, dass diese konkreten Arbeitsumstände auch steuerlich gewürdigt werden. Zum Glück für alle Betroffenen entschied das Bundesverfassungsgericht Anfang Juli zu Gunsten der steuerlichen Begünstigung von häuslichen Arbeitszimmern und beendete damit eine jahrelange steuerliche „Berg- und Talfahrt“ aus Neuregelungen und temporären Abschaffungen.

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Die Absetzbarkeit von Handwerkerarbeiten in Werkstatt und Wohnung

Bis 2005 war es für Privatpersonen nicht möglich, Aufwendungen für die Reparatur der privaten Werkstatt und bzw. der privaten Wohnung in der Steuererklärung abzusetzen. Die Kosten galten als nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung. Da die Inanspruchnahme eines Handwerkers recht kostspielig ist, neigte man dazu, möglichst viele handwerkliche Arbeiten ohne Rechnung ausführen zu lassen. Das führte zu einem Boom der Schwarzarbeit in privaten Haushalten. Um diesem Boom entgegen zu steuern, musste die Regierung eingreifen. Daher gibt es seit 2006 für die Handwerkerarbeiten eine eigenständige Steuerermäßigung. Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 ist der ursprüngliche Höchstbetrag der absetzbaren Aufwendungen von 600 Euro jährlich auf 1.200 Euro verdoppelt worden ist.

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Steuererklärung 2009 – Das Aus des Seeling Modells

Termin Steuererklärung 2009
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Unternehmer konnten bisher mit dem Seeling Modell für die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten zu 100 % die Vorsteuer beantragen. Voraussetzung dafür war es, dass die gewerbliche Nutzung des Gebäudes mindestens 10 Prozent beträgt und die private Nutzung des Gebäudes zehn Jahre lang der Umsatzsteuer als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer unterliegt. Zudem mussten die kompletten Kosten aus dem Unternehmensvermögen stammen. Zum Termin der Steuererklärung 2009 besteht weiterhin die Möglichkeit den steuerlichen Vorzug zu nutzen. Doch ab 2011 wird sich das ändern, da die EU das endgültige Aus des Seeling Modells beschloss.

Für alle Steuerzahler, die eine Verlängerung des Termins der Steuerklärung 2009 beantragt haben, können noch bis Oktober diesen Jahres ihre Einkommensteuererklärung abgeben und sich so ebenfalls vom Seeling Modell einen steuerlichen Vorteil verschaffen. Wie bereits erwähnt gewährt so das Finanzamt für den privaten genutzten Teil ein zinsloses Darlehen auf einen Zeitraum von zehn Jahre hochgerechnet.

Das wurde auch in einem Urteil des europäisches Gerichtshof im Jahr 2003 als vollkommen legitim angerechnet. Doch der Fiskus, insbesondere in Deutschland kämpfte durch das Modell mit hohen Steuerausfällen, so dass die Bundesregierung bereits im Jahr 2007 darauf drängte das Seeling Modell zu verändern was ab 2011 nun auch geschehen wird. Denn ab dem 01.01.2011 muss die neue Richtlinie ins nationale Recht übergehen. Für Käufer und Bauherren bedeutet dass, dass das Gebäude entweder bis 31.12.2010 gekauft oder fertig gestellt sein muss, um von der Vorzugsteuer zu profitieren. Das heißt wiederum., sowohl für den Termin der Steuererklärung 2009 wie auch 2010 kann das Seeling Modell angewendet werden.

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