Est Erklärung 2008 mit ELSTER integrierten Programmen bearbeiten

Bereits seit 2005 sind Arbeitgeber und Unternehmen dazu verpflichtet, die Lohnsteueranmeldungen sowie die Umsatzsteuervoranmeldungen über elektronischen Weg an das Finanzamt einzureichen. Doch auch jedem anderen Steuerzahler in Deutschland steht das Projekt der deutschen Steuerverwaltung ELSTER zur Verfügung. Inzwischen reichten 8,2 Millionen Bürger ihre Est Erklärung 2008 über den elektronischen Weg ein. Für die Bearbeitung wird vom Finanzamt eine kostenlose Software bereitgestellt, jedoch ist es außerdem möglich, auch ein Programm zu verwenden in der die ELSTER Schnittstelle integriert ist.

Darunter das Steuerprogramm MAXTAX, das sich für Arbeitnehmer, Angestellte, Rentner, Unternehmer, Selbständige und Freiberufler eignet und für alle Steuerbescheide zwischen 2001 und 2009 genutzt werden kann. Somit auch für die Est Erklärung 2008, welche noch bis Dezember 2012 abgegeben werden kann, sofern unter anderem keine Einkommenspflicht besteht. Besonderheit des Programms ist, dass es immer automatisch auf die günstigste Veranlagungsart hinweist und somit lange Berechnungen wegfallen. MATAX kann in einem Jahresabo für 29,99 Euro heruntergeladen werden und für die gewerbliche Nutzung fallen Kosten in Höhe von 149,00 Euro an.

Ein weiteres Programm für die Steuererklärung, das zusätzlich mit ELSTER kompatibel ist, kommt von Haufe. Die angebotene Software TAXMAN entpuppt sich als kleines, dennoch sehr umfangreiches Steuerlexikon, welches eine Bibliothek mit Gesetztexten, Steuerhilfen und Urteilen beinhaltet und darüber hinaus einen Reisekostenrechner, zahlreiche Musterbriefe sowie vollen Zugriff auf das Online Steuerportal von Haufe bietet. Auch hier ist die Est Erklärung 2008 möglich. Das Programm kann sowohl von Angestellten, Arbeitnehmern wie Unternehmer und Selbständigen genutzt werden. Kosten für die Steuersoftware liegen bei 39,90 Euro und können kostenpflichtig upgedatet werden.

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Verlängerung des Termins der Steuererklärung 2009

Der Termin der Steuererklärung 2009 endete bereits fristgemäß zum 31. Mai 2010. So steht es im Paragraph 149 der Abgabenverordnung, in dem festgehalten wird, dass, soweit es die Steuergesetze nicht anders bestimmen, die Abgabefrist der Steuerklärung sich auf fünf Monate nach Erhalt beläuft. Doch, wie es bereits die Gesetzesverordnung festhält, gibt es Ausnahmen. Denn der Termin der Steuererklärung 2009 kann verlängert werden, wenn die Einkommensteuerklärung von einem Steuerberater erledigt wird. Dann wird die Frist bis zum 31. Oktober 2010 erstreckt. Gleiches gilt, wenn Steuerzahler fristgemäß, also vor dem regulären Abgabetermin, eine plausible Erklärung in einem formlosen Antrag mit der jeweiligen Steuernummer dem Finanzamt einreichen. Gründe für eine Verlängerung können unter anderem eine Dienstreise oder ein Krankheitsfall sein. Auch wer nicht der Einkommensteuerabgabepflicht unterstellt ist muss den Termin der Steuerklärung 2009 nicht einhalten, da ihnen der Gesetzgeber eine Frist von vier Jahren einräumt. Für das Jahr 2009 muss die Abgabe dann spätestens bis 2013 erfolgen. Doch all zu lange sollte man nicht, trotz freiwilligem Einreichen der Einkommensteuererklärung, Zeit lassen. Denn es wird von Jahr zu Jahr schwieriger sich an beispielsweise Werbungskosten und der Gleichen zu erinnern und auch benötigte Belege können in einem längeren Zeitraum leicht verloren gehen. Für Steuerzahler, die jedoch grundlos den Termin der Steuerklärung 2009 verstreichen lassen kann es teuer werden, da das Finanzamt in der Regel nach Ablauf eines gewissen Zeitraums ein Versäumniszuschlag in Höhe von 10 % der Steuerschuld verlangt. Aus diesem Grund ist es immer ratsam sich mit dem jeweilig zuständigen Finanzamt Kontakt aufzunehmen, um eine Verlängerung zu bewirken.

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Einkommenssteuererklärung Anlage S – Zusatzformular für Selbständige

Einkommensteuererklärung Anlage SJeder Steuerzahler in Deutschland, welcher den steuerlichen Grundfreibetrag von aktuell 8.004 € überschreitet, unterliegt der Einkommensteuerabgabepflicht. Das gilt somit auch für Selbständige und Freiberufler, die neben dem Mantelbogen die Einkommensteuererklärung Anlage S ausfüllen müssen. In diesem Zusatzformular werden unter anderem Einnahmen und Investitionsabzugsbeiträge eingetragen. Doch wie der Mantelbogen selbst, ist die Einkommensteuererklärung Anlage S oft ein Buch mit sieben Siegeln und mit oft unverständlichen Fachdeutsch versehen.

Zunächst wären da die Veräußerungsgewinne, die im Zusatzformular aufgezählt werden müssen. Veräußerungsgewinne – das bezeichnet die Differenz, die zwischen dem Wert, der bei der Veräußerung oder Entnahme des Vermögens entsteht und dem Buchwert zum Zeitpunkt der Veräußerung. Dieser können aus Einnahmen aus der Land- und Forstwirtschaft, aus dem Gewerbebetrieb, aus selbständiger Tätigkeit sowie aus sonstigen Einkünften wie beispielsweise private Veräußerungsgeschäfte sein. In die Einkommensteuererklärung Anlage S müssen nicht Gewinne aus privaten Geschäften eingetragen werden, wenn sie nicht die steuerliche Freigrenze von 600,00 € überschreiten. Allerdings gilt das nicht bei unbebauten sowie bebauten Grundstücken, welche durch die Veräußerung ein Gewinn des Privatvermögens bedeuten und innerhalb eines Zeitpunkt von zehn Jahren beispielsweise verkauft werden. Ebenso sind bewegliche Gebrauchsgüter wie unter anderem Schmuck oder Fahrzeuge steuerpflichtig, wenn sie innerhalb eines Jahres versteuert werden. Wenn allerdings eine Vermietung vorliegt erhöht sich die Frist auf insgesamt 10 Jahre.

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Abgabefristen ESt Erklärung 2008

Abgabefristen ESt 2008

Grundsätzlich wird die Einkommensteuererklärung zum 31. Mai und mit Beantragung mittels eines Steuerberaters bis zum Ende des folgenden Jahres abgeben. Das heißt, dass die Steuerklärung für 2009 regulär bis zum 31.Mai 2009 beim Finanzamt eingereicht werden muss. Aber es gibt auch noch für die ESt Erklärung 2008 noch nicht verstrichene Abgabetermine, die Steuerzahler für sich nutzen können.

Beispielsweise der Antrag auf Einkommensveranlagung kann noch mit der ESt Erklärung 2008 abgegeben werden, wenn keine Erklärungspflicht besteht. Dann haben Steuerzahler die Möglichkeit diese noch bis zum 31. Dezember 2012 abzugeben. Denn auch wenn keine Erklärungspflicht besteht, kann es lohnenswert sein den Termin nicht verstreichen zu lassen, da eventuelle Steuerersparnisse ebenso möglich sind.

Vor allem gilt keine Erklärungspflicht , wenn man als Steuerzahler nicht ununterbrochen in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden hat oder sich der Arbeitslohn innerhalb eines Jahres relevant veränderte. Weitere Gründe auch ohne Erklärungspflicht die Einkommenssteuerveranlagung einzureichen, sind Werbungskosten oder Sonderausgaben, die eine hohe Belastungen ausmachen und nicht als Freibetrag eingetragen sind oder wenn sich die Steuerklasse zu Gunsten des Steuerzahlers ausgefallen ist. Ebenso die Kinderfreibeträge die sich positiv im Laufe des Jahres verändert haben sind Gründe, um den Termin bei der ESt Erklärung 2008 auch ohne Erklärungspflicht zu nutzen, um Steuern zu sparen.

Des weiteren ist die Einkommenssteuerveranlagung sinnvoll, wenn negativ bilanzierende Verdienste aus anderen Einkünften berücksichtigt werden sollen. Gleiches gilt auch für die Verlustabzüge der letzten Jahre. Außerdem sollte die ESt Erklärung 2008 abgegeben werden, wenn Ehepaare für das Jahr der Eheschließung eine gesonderte Veranlagung beantragen und wenn einbehaltende Kapitalertragsteuer zurückerstattet beziehungsweise angerechnet werden soll.

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Der steuerliche Dschungel bei einer künstlerischen Tätigkeit

In der Regel gehen Künstler einer selbständigen Tätigkeit nach. Doch nicht immer entspricht das dem Fall. Denn gibt beispielsweise ein Sänger ein Konzert, dann ist es eine selbständige Tätigkeit, nimmt dieser jedoch eine CD auf und verkauft die aufgenommene CD dann an einen Verlag, unterliegt es dem Gewerbe und ist anmeldepflichtig.

Ist die Tätigkeit allerdings freiberuflich, gelten Künstler folglich als Unternehmen, wenn sie unter anderem Bilder verkaufen oder Auftritte gegen Entgelt leisten. Dann unterliegt die künstlerische Tätigkeit ab einer bestimmten Höhe des Gewinns der Umsatzsteuer. Wenn es sich allerdings um Umsätze von Theater, Orchestern, Musikensembles und Chöre, die den Einrichtungen des Bundes, der Länder oder der Gemeinden zugehörig sind, bleiben diese umsatzsteuerfrei. Auch wenn eine Vorführung oder Konzerte in den steuerfreien Theatern und Einrichtungen stattfinden, gehört es unter die Steuerbefreiung.

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Einkommensteuererklärung 2009: Kosten für ein Studium nach der Berufsausbildung dürfen jetzt steuerlich geltend gemacht werden

Kosten, die für ein Erststudium anfallen, können jetzt in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn zuvor eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Zuvor war nur ein Sonderausgabenabzug möglich.

 

Einkommensteuer: Fristen zur Abgabe der Steuererklärung

Für Steuerbürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, gilt der 31. Mai als Abgabefrist. Ausnahmen bilden Einkommensteuererklärungen, die von Steuerberatern oder von Lohnsteuerhilfevereinen erstellt werden. Für diese gilt eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2010. Arbeitnehmer, die freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben, können sich vier Jahre Zeit lassen; für die Steuererklärung 2009 also bis zum 31.12.2013. Diese … Weiterlesen

 

Einkommensteuer: Entlastung in Schritten ist richtig

Zum vorgestellten Modell für eine Einkommensteuerreform durch die FDP erklärt der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Otto Kentzler: „Das Handwerk begrüßt die Vorschläge der FDP zur Umsetzung steuerlicher Reformen und zur Konkretisierung des Koalitionsvertrages in der Steuer- und Finanzpolitik. Eine Reform des Steuerverfahrensrechtes führt zum Abbau unnötiger Bürokratie, kann schnell umgesetzt werden und … Weiterlesen

 

Einkommensteuererklärung 2009: Zahlreiche formale Neuerungen

Wieder steht die Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Jahr an. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner, weist darauf hin, dass neben den gesetzlichen Änderungen für das Jahr 2009 aber auch einige formelle Neuerungen zu beachten sind. So ist beispielsweise die Anlage N geringfügig verändert worden und die Anlage AV ist ganz weggefallen. Neu ist die Anlage Vorsorgeaufwand, in dem die Vorsorgeaufwendungen abgefragt werden und in der die „Ergänzenden Angaben zu Vorsorgeaufwendungen“ zu machen sind, die bisher in der „Anlage N“ platziert waren. Ferner wird in diesem Formular jetzt der Sonderausgabenabzug für Riester-Beiträge beantragt. Zudem ist die Steuererklärung nun nicht mehr auf Seite eins, sondern auf Seite vier zu unterschreiben.

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Einkommensteuer sparen – Tipps für die Einkommensteuererklärung

Fast jeder ist der Meinung, dass er für die von ihm geleistete Arbeit nicht ausreichend entlohnt wird. Und wenn doch, dann stöhnt man über die Unverschämtheit des Staates, der mit seinen ganzen Steuern das sauer verdiente Geld für sich beansprucht. Allerdings sind es genau diese Menschen, die es nicht für nötig halten, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Somit verschenken diese Menschen jedes Jahr aufs Neue einen enorm hohen Geldbetrag, der dann in den Staatssäckel fließt. Dabei kann sich jeder einen Großteil seiner bezahlten Steuern im Rahmen der Einkommensteuererklärung wieder zurückholen. Dazu muss man noch nicht einmal ein Finanzexperte sein, es gibt viele einfache und nützliche Tipps, die man für sich in Anspruch nehmen kann.

Zunächst einmal muss niemand unbedingt zu einem Steuerberater gehen und eine überhöhte Rechnung bezahlen, oft reicht ein Besuch bei einem der vielen Lohnsteuerhilfevereinen aus. Diese sind einem bei der Einkommensteuererklärung behilflich und können einem meist auch sofort mitteilen, ob und wie viel man vom Finanzamt erstattet bekommt. Wer auch diesen Weg nicht gehen will, der kann durchaus seine Steuererklärung selbst abgeben. Im heutigen Zeitalter der Technik ist fast jeder Haushalt mit einem PC oder einem Notebook ausgestattet und es gibt sehr viele Programme, die einem bei der Steuererklärung behilflich sind und obendrein sehr viele nützliche Tipps für den Steuerzahler parat haben. So wissen die meisten Arbeitnehmer nicht, welche Kosten sie eigentlich beim Finanzamt geltend machen können und in welcher Höhe diese dann angerechnet werden können. Dabei sind schon kleine Ausgaben, die man als selbstverständlich hinnimmt als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzbar.

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Auch bei der Krankenversicherung gilt: Verschenken Sie nichts und geben Sie Ihre Einkommensteuererklärung ab!

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Seit Januar 2010 sind Beiträge zur Basiskranken- und -pflegeversicherung steuerlich in voller Höhe absetzbar. Bei der monatlichen Lohn- oder Gehaltsabrechnung berücksichtigt der Arbeitgeber bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern die einbehaltene Krankenversicherung zu 96% und den Arbeitnehmeranteil zur Pflegepflichtversicherung zu 100%. Nicht so einfach ist es für Privatversicherte: Diese erhalten … Weiterlesen