Einkommensteuer

Einkommensteuer: Fristen zur Abgabe der Steuererklärung

1. Juni 2010

Für Steuerbürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, gilt der 31. Mai als Abgabefrist. Ausnahmen bilden Einkommensteuererklärungen, die von Steuerberatern oder von Lohnsteuerhilfevereinen erstellt werden. Für diese gilt eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2010.

Arbeitnehmer, die freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben, können sich vier Jahre Zeit lassen; für die Steuererklärung 2009 also bis zum 31.12.2013. Diese sogenannte Antragsveranlagung betrifft in der Regel Arbeitnehmer, die eine Rückerstattung der vom Arbeitgeber zuviel einbehaltenen Lohnsteuer erreichen wollen, weil beispielsweise nur zeitweise ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, die Höhe des monatlichen Einkommens unterschiedlich ausfällt oder hohe Werbungskosten, so zum Beispiel ein weiter Arbeitsweg, abgerechnet werden können.

Trotz Softwareumstellung gewohnte Erreichbarkeit
Die insgesamt 26 Finanzämter in Rheinland-Pfalz führen zum 1. Juni 2010 eine neue Software zur Bearbeitung von Steuererklärungen ein. Hiervon sind über 7600 Arbeitsplätze der Steuerverwaltung und rund 40 Millionen Datensätze aus dem Besteuerungsverfahren der letzten 10 Jahre betroffen. Im Rahmen der Umstellung kann es daher vorübergehend zu längeren Bearbeitungszeiten bei Steuererklärungen kommen. Die Beeinträchtigungen für die Bürger werden so gering wie möglich gehalten, insbesondere bleiben die Finanzämter mit ihren Service-Centern wie gewohnt 42 Stunden pro Woche geöffnet und erreichbar.

Die neue Steuersoftware mit dem Namen EOSS steht für Evolutionär orientierte Steuersoftware und findet bereits in elf von 16 Bundesländern Anwendung. Ziel dieser länderübergreifenden Kooperation ist der Einsatz einheitlicher automatisierter Verfahren, die sowohl hinsichtlich der Entwicklung als auch der Pflege Kosten einsparen helfen und somit zu einer höheren Wirtschaftlichkeit der Verwaltungen beitragen.

 

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