Est Erklärung 2008 mit ELSTER integrierten Programmen bearbeiten

Bereits seit 2005 sind Arbeitgeber und Unternehmen dazu verpflichtet, die Lohnsteueranmeldungen sowie die Umsatzsteuervoranmeldungen über elektronischen Weg an das Finanzamt einzureichen. Doch auch jedem anderen Steuerzahler in Deutschland steht das Projekt der deutschen Steuerverwaltung ELSTER zur Verfügung. Inzwischen reichten 8,2 Millionen Bürger ihre Est Erklärung 2008 über den elektronischen Weg ein. Für die Bearbeitung wird vom Finanzamt eine kostenlose Software bereitgestellt, jedoch ist es außerdem möglich, auch ein Programm zu verwenden in der die ELSTER Schnittstelle integriert ist.

Darunter das Steuerprogramm MAXTAX, das sich für Arbeitnehmer, Angestellte, Rentner, Unternehmer, Selbständige und Freiberufler eignet und für alle Steuerbescheide zwischen 2001 und 2009 genutzt werden kann. Somit auch für die Est Erklärung 2008, welche noch bis Dezember 2012 abgegeben werden kann, sofern unter anderem keine Einkommenspflicht besteht. Besonderheit des Programms ist, dass es immer automatisch auf die günstigste Veranlagungsart hinweist und somit lange Berechnungen wegfallen. MATAX kann in einem Jahresabo für 29,99 Euro heruntergeladen werden und für die gewerbliche Nutzung fallen Kosten in Höhe von 149,00 Euro an.

Ein weiteres Programm für die Steuererklärung, das zusätzlich mit ELSTER kompatibel ist, kommt von Haufe. Die angebotene Software TAXMAN entpuppt sich als kleines, dennoch sehr umfangreiches Steuerlexikon, welches eine Bibliothek mit Gesetztexten, Steuerhilfen und Urteilen beinhaltet und darüber hinaus einen Reisekostenrechner, zahlreiche Musterbriefe sowie vollen Zugriff auf das Online Steuerportal von Haufe bietet. Auch hier ist die Est Erklärung 2008 möglich. Das Programm kann sowohl von Angestellten, Arbeitnehmern wie Unternehmer und Selbständigen genutzt werden. Kosten für die Steuersoftware liegen bei 39,90 Euro und können kostenpflichtig upgedatet werden.

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Abgabefristen ESt Erklärung 2008

Abgabefristen ESt 2008

Grundsätzlich wird die Einkommensteuererklärung zum 31. Mai und mit Beantragung mittels eines Steuerberaters bis zum Ende des folgenden Jahres abgeben. Das heißt, dass die Steuerklärung für 2009 regulär bis zum 31.Mai 2009 beim Finanzamt eingereicht werden muss. Aber es gibt auch noch für die ESt Erklärung 2008 noch nicht verstrichene Abgabetermine, die Steuerzahler für sich nutzen können.

Beispielsweise der Antrag auf Einkommensveranlagung kann noch mit der ESt Erklärung 2008 abgegeben werden, wenn keine Erklärungspflicht besteht. Dann haben Steuerzahler die Möglichkeit diese noch bis zum 31. Dezember 2012 abzugeben. Denn auch wenn keine Erklärungspflicht besteht, kann es lohnenswert sein den Termin nicht verstreichen zu lassen, da eventuelle Steuerersparnisse ebenso möglich sind.

Vor allem gilt keine Erklärungspflicht , wenn man als Steuerzahler nicht ununterbrochen in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden hat oder sich der Arbeitslohn innerhalb eines Jahres relevant veränderte. Weitere Gründe auch ohne Erklärungspflicht die Einkommenssteuerveranlagung einzureichen, sind Werbungskosten oder Sonderausgaben, die eine hohe Belastungen ausmachen und nicht als Freibetrag eingetragen sind oder wenn sich die Steuerklasse zu Gunsten des Steuerzahlers ausgefallen ist. Ebenso die Kinderfreibeträge die sich positiv im Laufe des Jahres verändert haben sind Gründe, um den Termin bei der ESt Erklärung 2008 auch ohne Erklärungspflicht zu nutzen, um Steuern zu sparen.

Des weiteren ist die Einkommenssteuerveranlagung sinnvoll, wenn negativ bilanzierende Verdienste aus anderen Einkünften berücksichtigt werden sollen. Gleiches gilt auch für die Verlustabzüge der letzten Jahre. Außerdem sollte die ESt Erklärung 2008 abgegeben werden, wenn Ehepaare für das Jahr der Eheschließung eine gesonderte Veranlagung beantragen und wenn einbehaltende Kapitalertragsteuer zurückerstattet beziehungsweise angerechnet werden soll.

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