
Grundsätzlich wird die Einkommensteuererklärung zum 31. Mai und mit Beantragung mittels eines Steuerberaters bis zum Ende des folgenden Jahres abgeben. Das heißt, dass die Steuerklärung für 2009 regulär bis zum 31.Mai 2009 beim Finanzamt eingereicht werden muss. Aber es gibt auch noch für die ESt Erklärung 2008 noch nicht verstrichene Abgabetermine, die Steuerzahler für sich nutzen können.
Beispielsweise der Antrag auf Einkommensveranlagung kann noch mit der ESt Erklärung 2008 abgegeben werden, wenn keine Erklärungspflicht besteht. Dann haben Steuerzahler die Möglichkeit diese noch bis zum 31. Dezember 2012 abzugeben. Denn auch wenn keine Erklärungspflicht besteht, kann es lohnenswert sein den Termin nicht verstreichen zu lassen, da eventuelle Steuerersparnisse ebenso möglich sind.
Vor allem gilt keine Erklärungspflicht , wenn man als Steuerzahler nicht ununterbrochen in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden hat oder sich der Arbeitslohn innerhalb eines Jahres relevant veränderte. Weitere Gründe auch ohne Erklärungspflicht die Einkommenssteuerveranlagung einzureichen, sind Werbungskosten oder Sonderausgaben, die eine hohe Belastungen ausmachen und nicht als Freibetrag eingetragen sind oder wenn sich die Steuerklasse zu Gunsten des Steuerzahlers ausgefallen ist. Ebenso die Kinderfreibeträge die sich positiv im Laufe des Jahres verändert haben sind Gründe, um den Termin bei der ESt Erklärung 2008 auch ohne Erklärungspflicht zu nutzen, um Steuern zu sparen.
Des weiteren ist die Einkommenssteuerveranlagung sinnvoll, wenn negativ bilanzierende Verdienste aus anderen Einkünften berücksichtigt werden sollen. Gleiches gilt auch für die Verlustabzüge der letzten Jahre. Außerdem sollte die ESt Erklärung 2008 abgegeben werden, wenn Ehepaare für das Jahr der Eheschließung eine gesonderte Veranlagung beantragen und wenn einbehaltende Kapitalertragsteuer zurückerstattet beziehungsweise angerechnet werden soll.