Einkommensteuer

Verlängerung des Termins der Steuererklärung 2009

23. Juli 2010

Der Termin der Steuererklärung 2009 endete bereits fristgemäß zum 31. Mai 2010. So steht es im Paragraph 149 der Abgabenverordnung, in dem festgehalten wird, dass, soweit es die Steuergesetze nicht anders bestimmen, die Abgabefrist der Steuerklärung sich auf fünf Monate nach Erhalt beläuft. Doch, wie es bereits die Gesetzesverordnung festhält, gibt es Ausnahmen. Denn der Termin der Steuererklärung 2009 kann verlängert werden, wenn die Einkommensteuerklärung von einem Steuerberater erledigt wird. Dann wird die Frist bis zum 31. Oktober 2010 erstreckt. Gleiches gilt, wenn Steuerzahler fristgemäß, also vor dem regulären Abgabetermin, eine plausible Erklärung in einem formlosen Antrag mit der jeweiligen Steuernummer dem Finanzamt einreichen. Gründe für eine Verlängerung können unter anderem eine Dienstreise oder ein Krankheitsfall sein. Auch wer nicht der Einkommensteuerabgabepflicht unterstellt ist muss den Termin der Steuerklärung 2009 nicht einhalten, da ihnen der Gesetzgeber eine Frist von vier Jahren einräumt. Für das Jahr 2009 muss die Abgabe dann spätestens bis 2013 erfolgen. Doch all zu lange sollte man nicht, trotz freiwilligem Einreichen der Einkommensteuererklärung, Zeit lassen. Denn es wird von Jahr zu Jahr schwieriger sich an beispielsweise Werbungskosten und der Gleichen zu erinnern und auch benötigte Belege können in einem längeren Zeitraum leicht verloren gehen. Für Steuerzahler, die jedoch grundlos den Termin der Steuerklärung 2009 verstreichen lassen kann es teuer werden, da das Finanzamt in der Regel nach Ablauf eines gewissen Zeitraums ein Versäumniszuschlag in Höhe von 10 % der Steuerschuld verlangt. Aus diesem Grund ist es immer ratsam sich mit dem jeweilig zuständigen Finanzamt Kontakt aufzunehmen, um eine Verlängerung zu bewirken.

Wer sich also noch mit der Einkommensteuererklärung 2009 noch Zeit lassen kann, wird trotz dessen schnell merken, dass sich 2009 in Sachen Steuern einiges geändert hat. So gab es beispielsweise eine für den Steuerzahler positive Veränderung für die Absetzung des Arbeitszimmer, welches seit 2007 nicht steuerlich geltend gemacht werden konnte, wenn das Arbeitszimmer nicht zentraler Punkt der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit umfasste. Nun aber gestand das niedersächsische Finanzgericht einem Lehrerpaar zu, dass diese den Freibetrag für ihre Arbeitszimmer auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen dürfen. Zwar hat der Bundesgerichtshof noch nicht endgültig über den absetzbaren Freibetrag von 1250 Euro für ein Arbeitszimmer entschieden, trotz dessen raten immer mehr Verbände dazu, dass nicht nur Lehrer, sondern ebenso Außendienstmitarbeiter, Journalisten und Richter, denen die Steuerbegünstigung aufgrund der gesetzlichen Reglung von 2007 nicht zustehen, den Freibetrag eintragen lassen sollen. Dass bedeutet wiederum, Steuerzahler, die eigentlich nicht davon profitieren, sollen für den Termin der Steuerklärung 2009 das Arbeitszimmer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angeben. Allerdings müssen ebenfalls entsprechende Nachweise und Belege für die Notwendigkeit des häuslichen Arbeitszimmer vorgelegt werden.

Ebenfalls neu sind die Kosten für Handwerker, die nun teilweise steuerlich geltend gemacht werden können und unbedingt beim Termin der Steuerklärung 2009 beachtet werden sollten. Grund für die neue Reglung seitens des Gesetzgebers ist die Eindämmung des Schwarzmarktes. Denn oft sind es die Steuern und Sozialabgaben für Mitarbeiter, die zusätzlich anfallen, wenn Handwerker für beispielsweise die Renovierung des Eigenheims beauftragt werden. Das verursacht hohe Kosten und die Versuchung Handwerker ohne jegliche Anmeldung zu buchen ist groß. Dem möchte der Gesetzgeber entgegen wirken, in dem er die Absetzungsmöglichkeiten für Handwerker erhöht hat. Nun können ab dem Jahr 2009 20 % aller Handwerks-, Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten bis zu einer Höhe von 6.000 Euro abgesetzt werden. Dabei ist es nicht entscheidend wer die Handwerker bestellt hat, sondern wer sie bezahlt. Das bedeutet, sowohl Mieter wie auch Hauseigentümer können von den Steuervorteilen profitieren und die Kosten mit dem Termin der Steuerklärung 2009 einreichen. Gleiches gilt auch für haushaltsähnlich erbrachte Dienstleistungen, welche ebenfalls bis zu 20 % der entstandenen Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 20.000 Euro von Steuer absetzbar sind. Unter diese Dienstleistungen fallen unter anderem Putzen der Wohnung, Pflege von Familienmitglieder sowie Gartenpflege.

Wer also noch Zeit hat und einer Verlängerung des Termins der Steuerklärung 2009 profitieren kann, sollte das ebenso von den steuerlichen vorteilen, welche seit letzten Jahr gelten.

 

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