Abschreibung, Einkommensteuer, Existenzgründung, Sonderausgaben, Steuer sparen, Steueränderungen

Das häusliche Arbeitszimmer kann wieder abgesetzt werden!

6. Oktober 2010

Pendlerpauschale vs. Häusliches Arbeitszimmer: Die fundamentalen Unterschiede

Während man in den heftigen Auseinandersetzungen um die ebenfalls stets umstrittene Pendlerpauschale die Position des
Gesetzgebers noch recht gut nachvollziehen kann, sieht die Ausgangslage bei der steuerlichen Berücksichtung von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer – zumindest nach der Meinung von vielen Steuer- und Finanzexperten – diesbezüglich anders aus.

Ohne Frage, die Pendlerpauschale ist für viele Privathaushalte eine erfreuliche Steuererleichterung und ihre Wiedereinführung wurde überall begrüßt. Dennoch ist es hier objektiv nicht unbedingt einleuchtend, warum gerade der Staat für die ohnehin vorhandene Tendenz zum Wohnen in der grünen Vorstadt und dem Arbeitsplatz im innerstädtischen Bereich mit insgesamt niedrigeren Steuereinnahmen büssen soll.

Ganz anders stellt sich die Situation beim häuslichen Arbeitszimmer dar: Die Mehrzahl der Menschen, die ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen möchten, haben dafür gute Gründe, denn in aller Regel ist das häusliche Arbeitszimmer kein zusätzliches Arbeitszimmer, dass parallel zu einem vom jeweiligen Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz vorgehalten wird. Eine große Anzahl von Selbständigen, aber auch von Freiberuflern, hat darüber hinaus tatsächlich seinen Arbeitsmittelpunkt in den eigenen vier Wänden und unterhält keine zusätzlichen Gewerbe- oder Büroflächen außerhalb der eigenen Wohnung. Es ist also nur konsequent, dass diese konkreten Arbeitsumstände auch steuerlich gewürdigt werden. Zum Glück für alle Betroffenen entschied das Bundesverfassungsgericht Anfang Juli zu Gunsten der steuerlichen Begünstigung von häuslichen Arbeitszimmern und beendete damit eine jahrelange steuerliche „Berg- und Talfahrt“ aus Neuregelungen und temporären Abschaffungen.

Dem Gesetzgeber wurde mit diesem Urteil ins Stammbuch geschrieben, in diesem wichtigen Bereich eine tragfähige und rückwirkend geltende Regelung für die Jahre 2007 bis 2010 zu finden und natürlich auch die zukünftigen steuerlichen Regelungen für die kommenden Jahre festzulegen. Nach der Grundsatzentscheidung des obersten deutschen Gerichtes ist darüber hinaus davon auszugehen, dass eine große Zahl der in der Finanzgerichtsbarkeit anhängigen Verfahren zu Gunsten der Steuerzahler ausgehen werden. Was aber sollten die Selbständigen, Freiberufler und Gewerbetreibenden jetzt schon beachten, um in Zukunft in möglichst hohem Maße von der Berücksichtigung aller Aufwendungen für ihr häusliches Arbeitszimmer zu profitieren?

 

Eine Antwort auf Das häusliche Arbeitszimmer kann wieder abgesetzt werden!

Politischandersdenkender sagt:
13. Januar 2012 um 11:36

In vielen Jahren werden unsere Kinder über diese Entscheidung vom Staat den Kopf schütteln und das so viele Leute jeden Tag so eine enorme Strecke zu Arbeit zurücklegen und damit Abgase produzieren und die Umwelt belasten weil sie sich keine Arbeit in der nähe suchen wollen oder nicht in die Nähe von Arbeitsplatz umziehen. Und die Regierung muss das auch noch fördern und damit Steuergelder verschwenden. Hoffentlich werden die Menschen in ein paar Jahren klüger sein und auch etwas voraus denken.

 
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