Einkommensteuer

Steuervereinfachungen für das Jahr 2012

5. März 2012

Taxman für Ihre SteuererklärungDie jährlich zu erstellende Einkommensteuererklärung ist für die meisten Menschen eine Arbeit, die sie gerne zeitlich nach hinten schieben. Belege müssen gesucht und sortiert und die einzelnen Positionen auf der Einkommensteuererklärung müssen pflichtgemäß ausgefüllt werden. Nur dann ist es nämlich möglich, eine korrekte Einkommensteuererklärung abzugeben, die in sich schlüssig und auch richtig ist.

Einkommenssteuererklärungen sollen nun leichter zu erstellen sein

Da viele Steuerzahler ihre Steuererklärung erst dann abgeben, wenn die Zeit drängt, sprich sich der…

letztmögliche Abgabetermin nähert, hat die Bundesregierung sich hier eingeschaltet und Gesetzesänderungen in Auftrag gegeben, die auch dem Steuerzahler bei der zu erstellenden Einkommensteuererklärung eine Vereinfachung bietet. Die Änderungen sollen bereits für das Jahr 2012 gelten, sodass in Kürze vermutlich eine deutlich schnellere Bearbeitung aller Einkommenssteuererklärungen möglich ist.

Steuervereinfachungen 2012 im Überblick

Mit dem Gesetz zur Steuervereinfachung ist die Bundesregierung sowohl den Steuerberatern als auch den Steuerzahlern entgegengekommen. Wer nun für das Jahr 2012 die Einkommensteuererklärung erstellen lassen will, bzw. diese Arbeit selbst übernehmen will, der profitiert in einzelnen Punkten wohl deutlich von der Neuregelung des Gesetzes. Änderungen gibt es im Umsatz- und auch im Erbschaftssteuergesetz, jedoch zum großen Teil im Einkommenssteuergesetz.

Ein wichtiger Punkt im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes ist beispielsweise der Arbeitnehmerpauschbetrag. Hier gibt es eine Erhöhung der Leistungen um 80 Euro auf nun glatte 1000 Euro pro Jahr –und zwar rückwirkend auch für das Jahr 2011. Ein weiterer, jedoch noch größerer Posten, der explizit für eine Vereinfachung der Einkommenssteuererklärung steht, ist das Kindergeld und weiter die Kinderbetreuungskosten.

Steuervereinfachung bei der Einkommenssteuererklärung für Kindergeld und Kinderbetreuungskosten

Im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes gibt es wichtige Änderungen für alle Arbeitnehmer und Steuerzahler mit Kindern. Ab dem Jahre 2012 wird nämlich für alle volljährigen Kinder das Kindergeld unabhängig von den jeweiligen Einkünften der Eltern ausbezahlt. Dies ist ein großer Schritt in Richtung Verbesserung, denn in den Jahren zuvor durfte die Einkunftsgrenze in Höhe von rund 8.000 Euro keinesfalls überschritten werden. Dies sorgte landesweit stets für Unmut, sodass die Bundesregierung mit ihrem Steuervereinfachungsgesetz dem Willen der Bundesbürger entsprochen hat. Bei der jährlich zu erstellenden Einkommenssteuererklärung können somit auch die Kinder steuerlich berücksichtigt werden, die zuvor noch durch dieses vorgegebene Raster gefallen sind.

Einkommenssteuererklärung – Kinderbetreuungskosten werden unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern gesehen

Auch bei den Kinderbetreuungskosten ist nun eine Vereinfachung hinsichtlich der Einkommenssteuererklärung gegeben. Ab dem Jahr 2012 haben nämlich alle Eltern Anspruch darauf, Kinderbetreuungskosten bei der Einkommenssteuererklärung abzusetzen. Dies ist eine gravierende Änderung, denn zuvor war dies abhängig von der jeweiligen Erwerbstätigkeit der Eltern.

Für das Jahr 2012 können alle Eltern in der Einkommenssteuererklärung nun bis zu 4.000 Euro Kinderbetreuungskosten absetzen. Liegen die Kosten unterhalt dieser Maximalgrenze, können 2/3 der Gesamtkosten steuerlich geltend gemacht werden. Der diesbezügliche Lohnsteuerabzug muss als Freibetrag angegeben werden, sodass es hier ebenfalls zu Änderungen im Hinblick auf die Werbungskosten und Sonderausgaben gekommen ist.

Einkommensabhängige Prüfung kann bei der Einkommenssteuererklärung für 2012 entfallen

Besonders durch die Änderungen in Bezug auf die Kindergeld- und Kinderbetreuungskosten ist die Erstellung der Einkommenssteuererklärung nun deutlich vereinfacht worden. Durch einen expliziten Verzicht hinsichtlich der Prüfung in Bezug auf die Voraussetzung für den Abzug muss niemand mehr befürchten, dass das zuständige Finanzamt hier den Rotstift walten lässt. Gleiches gilt für das Kindergeld, denn auch hier akzeptiert die Finanzbehörde den Abzug auf der Einkommenssteuererklärung meist ohne Nachfrage. Erst, wenn die Berufsausbildung der Kinder abgeschlossen ist, werden Nachweise nötig, damit das Kindergeld auch weiterhin steuerlich in Abzug gebracht werden kann. Hierfür ist dann jedoch glaubhaft zu erklären, dass das volljährige Kind keine Erwerbstätigkeit aufgenommen hat, die oberhalb eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses liegt, bzw. 20 Stunden pro Monat nicht übersteigt. Bis zu diesem Zeitpunkt kann in der Einkommenssteuererklärung jedoch der volle Kindergeldanspruch geltend gemacht werden.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.