Einkommensteuer

Mit Fehlern bei der Steuererklärung richtig umgehen – so geht´s

4. April 2013

Fehler bei der SteuererklärungViele Steuerzahler lassen sich durch fehlerhafte Angaben in der Steuererklärung oder durch pure Unwissenheit der absetzbaren Möglichkeiten jedes Jahr bares Geld entgehen. Jährlich werden bestimmte Regelungen und Änderungen festgelegt und oftmals ist es für den Einzelnen schwer, sich einen Überblick darüber zu verschaffen. Zahlreiche Ratgeber im Internet und in Fachbücher können dabei sehr hilfreich sein und somit Fehlern bei der Erstellung der Steuererklärung entgegen wirken.

Nicht fristgerechte Abgabe der Steuererklärung und die Folgen dessen

Bei der Abgabe von Steuererklärungen sind prinzipiell gesetzliche Fristen zu beachten. Die grundsätzliche Frist der Abgabe endet am 31. Mai des jeweiligen Folgejahres. Unter Angabe einer Begründung, wie beispielsweise das Fehlen von Belegen oder Krankheit, ist eine Verlängerung dieser Abgabefrist für Steuererklärungen möglich. Das zuständige Finanzamt sollte dafür schriftlich angefragt werden und in den meisten Fällen wird dann einer Fristverlängerung bis Ende September des Folgejahres zugestimmt. Sollte die Steuererklärung durch einen Lohnsteuerverein oder einen Steuerberater erfolgen, wird hier auch ohne einen schriftlichen Antrag einer Verlängerung des Abgabetermins bis Ende des Folgejahres stattgegeben. In der technologischen Welt von heute wird die Steuererklärung meistens mittels der vollelektronischen Erklärung (Elster) übermittelt. Außerdem wurde ab 2013 die klassische Lohnsteuerkarte durch das ELSTAM-Verfahren abgelöst und somit die Übertragung der Steuererklärung mittels Elster bewirkt. Jeder Steuerzahler sollte bei dieser Form der Abgabe der Steuererklärung darauf achten, dass die Sendung auch ordnungsgemäß übertragen wurde, um einem unverhofften Schätzungsbescheid zu entgehen. Ist dieser erstmal bestandskräftig, liegt der Steuerzahler in der Beweis- und Nachweispflicht. Maßgebend für die nachweisliche und wirksame Übersendung der Steuererklärung per Elster ist die digitale Signatur. Falls es doch geschehen sollte, dass die Unterlagen verspätet oder gar überhaupt nicht beim zuständigen Finanzamt eintreffen, werden der Steuerzahler und seine Steuerabgaben geschätzt. Diese Schätzungen fallen meistens ungünstig für den Einzelnen aus, da die konkreten Belege zur Minimierung der Steuer dem Finanzamt ja nicht vorliegen.

Die häufigsten Fehler bei der Erstellung einer Steuererklärung

Der grundlegendste Fehler ist der Irrglaube keine Steuererklärung abzugeben und dadurch Rückzahlungen an das Finanzamt zu umgehen. Wer keine Steuererklärung einreicht, kann auch nicht zurück bekommen. Erfahrungsgemäß erhalten Arbeitnehmer immer eine Erstattung vom Finanzamt, daher lohnt sich das Erstellen der Steuererklärung in den meisten Fällen. Viele Steuerzahler wissen oftmals nicht, was und wie sie Aufwendungen unterschiedlichster Arten absetzen können. Hierbei kann ein Blick ins Internet oder in Steuerratgeber hilfreich sein und nützliche Hinweise geben. Beispielsweise können Kosten für Unterhaltszahlungen und Aufwendungen für Eltern deren erwachsene Kinder auf ihre Kosten leben als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Sofern dem einzelnen Steuerzahler vom Arbeitgeber eine betriebliche Nutzung vom heimischen Computer bescheinigt wird, erkennt im Regelfall das Finanzamt eine Kostenübernahme inklusive Internetkosten von 50 Prozent an. Seit 2011 ist in dem sogenannten Steuervereinfachungsgesetz festgelegt, dass für Arbeitnehmer der Pauschalbetrag bezüglich Werbungskosten für Arbeitnehmer auf 1.000 Euro angehoben wurde. Diese Möglichkeit der Absetzung erfolgt grundlegend pauschal und ohne nähere Angaben oder Einreichung von Belegen. Erwähnenswert hierbei wäre auch die unbedingte Angabe der abgeschlossenen Altersvorsorge. Die sogenannte Riester-Rente wird zwar staatlich gefördert, kann aber auch zur Steuererstattung durch das Finanzamt führen. Außerdem wurde für 2013 der Grundfreibetrag für Erwerbstätige von 8.004 Euro um 126 Euro auf 8.130 Euro angehoben. Auch die Wahl der Steuerklasse ist für eventuelle Rückzahlungsansprüche enorm wichtig, daher sollte besonders bei Ehepaaren dieser Punkt eingehend durchgerechnet werden. Prinzipiell lohnt es sich also immer eine Steuererklärung einzureichen und sich vorab einige aktuelle Informationen oder Hilfe durch Steuerberater oder Ähnliches einzuholen.

Nachträgliche Änderungen in der Steuererklärung

Prinzipiell und grundsätzlich ist jeder Steuerzahler verpflichtet, die Angaben in der Steuererklärung wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen. Sollte der Aussteller nach Abgabe der Steuererklärung jedoch feststellen, dass für die Steuer wichtige Sachverhalte unvollständig oder gar falsch angegeben wurden, ist er zur Richtigstellung verpflichtet. Die falsche Steuererklärung muss dann unter Absprache mit dem zuständigen Finanzamt abgeändert und alle Belege nachgereicht werden. Nach Ablauf der Festsetzungsfrist entfällt hierbei die Pflicht der Berichtigung. Die Festsetzungsfrist wird die Frist genannt, innerhalb derer eine Steuer festgesetzt oder aufgehoben und verändert werden kann.

 

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