Einkommensteuer

Deutsche Einkommensteuer für Ausländer

29. November 2012

Einkommensteuer für AusländerFür alle Ausländer, die ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ bzw. ihren Wohnsitz in Deutschland haben, gelten dieselben Regeln, wie für deutsche Staatsbürger. Sie unterliegen den deutschen Steuergesetzen in gleicher Weise und ohne Einschränkungen. Wer z. B. in Deutschland einen Zweitwohnsitz hat, der während der Arbeit genutzt wird, gilt in den Augen des Finanzamts nicht als Ausländer, sondern als normaler steuerpflichtiger Deutscher, mit den entsprechenden Verpflichtungen zur Einkommensteuer.

Unterschiede für Selbstständige bei der Einkommensteuer

Wer in einem anderen Land steuerpflichtig ist, der gewöhnliche Aufenthaltsort sich also im Ausland befindet und selbstständig tätig ist, ist für die in Deutschland erzielten Einkünfte nur beschränkt steuerpflichtig. Die beschränkte Steuerpflicht gilt z. B. nicht für Personen, die vom Ausland aus Waren oder Dienstleistungen nach Deutschland verkaufen. Gültig ist die beschränkte Steuerpflicht lediglich für Leistungen, die in Deutschland erbracht werden.

Beschränkt steuerpflichtig und Einkommensteuer

Meist hat jemand, der beschränkt steuerpflichtig ist, nichts mit dem deutschen Finanzamt direkt zu tun. Die zu zahlende Steuer wird meist als Abzugssteuer (Quellensteuer) erhoben, die der jeweilige Auftraggeber direkt vom Honorar abzieht und an das zuständige Finanzamt abführt. Dieser Abzugssteuer sind z. B. Ausländer unterworfen, die in Deutschland Zinsen aus Geldanlagen kassieren. Wenn eine Gruppe von Ausländern in Deutschland mit einer künstlerischen oder vergleichbaren Tätigkeit auf Tournee geht, muss ebenfalls die Abzugssteuer gezahlt werden. Ebenfalls betroffen sind Ausländer, die Vergütungen aus Aufsichtsratsposten beziehen.

Was ist die Quellensteuer?

Bei der Quellensteuer handelt es sich nicht um eine einzelne Steuer, sondern um die Art der Erhebung. Die zu zahlenden Steuern werden bei der Quellsteuer nämlich nicht vom Arbeitnehmer gezahlt, sondern direkt vom Arbeitgeber einbehalten. Die Abgeltungsteuer, die Kapitalertragsteuer, die Zinsabschlagsteuer und die Lohnsteuer sind in Deutschland Quellensteuern.

Abgaben im Heimatland

Wer in Deutschland mit seiner Tätigkeit begrenzt steuerpflichtig ist und die Einkommensteuer in Form der Abzugssteuer zahlt, muss dennoch all seine Einkünfte im jeweiligen Heimatland versteuern (wenn auch meist nicht in vollem Umfang). Die genaue Regelung ist von Land zu Land unterschiedlich. Häufig wird der in Deutschland gezahlte Betrag auf die eigene Steuerforderung angerechnet, manchmal wird vollständig auf eine erneute Besteuerung verzichtet. Die genaue Regelung ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Das Doppelbesteuerungsabkommen

Ob das in Deutschland erzielte und bereits durch die Abzugssteuer versteuerte Einkommen im Heimatland erneut versteuert werden muss und nach welchen Regeln ist je nach Land unterschiedlich. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit den meisten Ländern mit dem „Doppelbesteuerungsabkommen“ eine konkrete Regelung getroffen. Um die geleistete Abzugssteuer nachzuweisen, sollte eine entsprechende Bescheinigung von dem Arbeitgeber oder der Bank aufbewahrt und mit der Einkommensteuer im Heimatland abgegeben werden. Auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums kann das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen nachgelesen werden.

Ausländer in Deutschland und Kirchensteuer

Wer als Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland einen festen Wohnsitz anmeldet, wird von den Angestellten des Einwohnermeldeamtes nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft ausführlich befragt. Die Angestellten scheinen dabei besonders auf Antworten aus zu sein, die zu entsprechenden Steuerabgaben führen. In den vergangenen Jahren haben sich vermehrt Bürger aus Österreich, Frankreich und den Beneluxstaaten über die in Deutschland gültige Regelung beschwert. Viele Ausländer sehen es als ungerechtfertigt an, der deutschen Kirche Geld zu zahlen, nur weil sich ihr Arbeitsplatz innerhalb der deutschen Grenzen befindet. Vor allem die Pflichtabgabe ist vielen aus ihrem Heimatland nicht bekannt und stößt auf entsprechendes Unverständnis. Wer auf die Frage, ob jemand getauft wurde oder nicht, mit „Ja“ antwortet, bekommt so den entsprechenden Eintrag auf der Lohnsteuerkarte und muss automatisch Kirchensteuer zahlen. In vielen anderen Ländern besteht weder die Regelung der Pflichtabgabe, noch besteht dort überhaupt die Möglichkeit, aus der Kirche auszutreten. Möglich ist es für Ausländer in Deutschland aus der deutschen Kirche auszutreten, womit kein allgemeiner Austritt aus der Kirche verbunden ist. Wer aufgrund seiner Tätigkeit in Deutschland nur bedingt steuerpflichtig ist, muss auch keine Kirchenabgaben leisten.

Wer als Ausländer in Deutschland arbeitend Fragen zum Thema Steuern hat, sollte sich in jedem Fall an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer wenden. Im Falle einer Privatperson steht auch die Lohnsteuerberatung zur Verfügung, die häufig von Vereinen angeboten und durchgeführt wird.

 

Eine Antwort auf Deutsche Einkommensteuer für Ausländer

Helena sagt:
11. Mai 2020 um 16:09

Es ist interessant, wie die künstlerischen Tätigkeiten besteuert werden. Es geht hier oft um zwei Unterkünfte bei solchen Gruppen, die nur auf Tournee in Deutschland sind. Ich recherchiere noch weiter, wie man bei den Steuern von Finanzamt sparen kann. Danke für den Beitrag!

 
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