Einkommensteuer

Einkommensteuerrichtlinien – diese Regel müssen beachtet werden

10. Mai 2013

Einkommensteuererklärung ganz einfach mit der Steuersoftware TaxmanDie Einkommensteuerrichtlinien sind eine Garantie dafür, dass das Einkommensteuergesetz korrekt umgesetzt wird. Dies bedeutet, sie sind ein wichtiger Bestandteil für die Arbeit mit dem Einkommensteuergesetzbuch und aus der Praxis gar nicht mehr wegzudenken.

Einkommensteuer und wann sie erhoben wird

Die Einkommensteuer wird bei bestimmten Einkünften, wie zum Beispiel bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit oder bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, durch den jeweiligen Steuerabzug, wie z. B. durch die Lohnsteuer oder durch den Zinsabschlag, erhoben. Da der Abzug der Steuer an der Quelle erhoben wird, bezeichnet man die Abzugssteuer auch als Quellensteuer.

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, welche die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen berücksichtigt. Zudem ist die Einkommensteuer eine Gemeinschaftssteuer, da sie auf Bund, Länder und auf die Gemeinden aufgeteilt wird. Da der Steuerschuldner und der Steuerträger die gleiche Person ist, handelt es sich bei dieser Steuer um eine direkte Steuer.

Die Einkommensteuer kann nur dann entstehen, wenn eine natürliche Person einkommensteuerpflichtig ist und diese Person ein zu versteuerndes Einkommen bezogen hat. Die tarifliche Einkommensteuer ergibt sich durch die Anwendung der Grundtabelle oder der Splittingtabelle auf das zu versteuerndes Einkommen, welche die Bemessungsgrundlage der tariflichen Einkommensteuer ist.

Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Als Erstes wird die Summe der Einkünfte ermittelt. Dies bedeutet, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit, aus nicht selbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und aus sonstigen Einkünften werden addiert. Die Summe der Einkünfte wird durch den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und durch den Freibetrag für Land- und Forstwirte vermindert. Daraus entsteht der Gesamtbetrag der Einkünfte.

Davon wiederum werden der Verlustabzug nach § 10d, die Sonderausgaben, die außergewöhnlichen Belastungen und die sonstigen Abzugsbeträge abgezogen. Daraus resultiert das Einkommen. Wird von dem Einkommen noch der Freibetrag für Kinder und der Härteausgleich nach § 46 Absatz 3 und § 70 Einkommensteuerdurchführungsverordnung abgezogen, so erhält man letztendlich das zu versteuerndes Einkommen.

Wer ist einkommensteuerpflichtig?

Das Einkommensteuergesetz nennt zwei Arten der persönlichen Steuerpflicht. Es gibt die unbeschränkte und die beschränkte Steuerpflicht.

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind alle Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt besitzen. Der Einkommensteuer unterliegen nur natürliche Personen, dass bedeutet, im Grunde genommen alle Privatpersonen und Unternehmer. Die Steuerpflicht beginnt mit der Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod.

Beschränkt einkommensteuerpflichtig sind natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt besitzen, jedoch inländische Einkünfte erzielen.

Das Doppelbesteuerungsabkommen

Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche inländischen und ausländischen Einkünfte einer natürlichen Person. Da die ausländischen Einkünfte in der Regel bereits im Ausland der Einkommensteuer unterliegen, würde eine nochmalige volle Besteuerung im Inland zu einer doppelten steuerlichen Belastung führen.

Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung hat die Bundesrepublik Deutschland mit vielen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, in denen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit der Vertragsstaaten ihre Besteuerungsrechte beschränken.

Dies geschieht entweder dadurch, dass der Wohnsitzstaat auf die volle Besteuerung der ausländischen Einkünfte verzichtet und nur eine verminderte Steuer erhebt, oder dass die gezahlte ausländische Steuer ganz oder zum Teil auf die inländische Einkommensteuer angerechnet wird.

Einkommensteuerrichtlinien

Bei diesen Richtlinien bezüglich der Einkommensteuer handelt es sich um die Anweisungen des Bundesministeriums für Finanzen an die Finanzverwaltung. Diese Einkommensteuerrichtlinien werden durch die Einkommensteuerhinweise noch zusätzlich ergänzt. Sie sind keine Steuergesetze in dem Sinne, sondern sie sollen lediglich sicherstellen, das die meist sehr allgemein gehaltene Rechtsnormen des Einkommensteuerrechts durch die Finanzämter einheitlich angewendet und ausgelegt werden. Das Ziel besteht darin, die Verwaltung zu vereinfachen, die Urteile des Bundesministeriums für Finanzen und Gesetzesänderungen in der Praxis zu berücksichtigen und die Gleichbehandlung der Einkommensteuerpflichtigen zu gewährleisten. Diese Anweisungen können von einem Bundesorgan an Organe der Länder gerichtet werden.

Am 1. Januar 2005 wurden die ersten Einkommensteuerrichtlinien veröffentlicht.

Die Einkommensteuerrichtlinien können jederzeit online angeschaut und heruntergeladen werden.

 

 

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