Die Einkommensteuerrichtlinien sind eine Garantie dafür, dass das Einkommensteuergesetz korrekt umgesetzt wird. Dies bedeutet, sie sind ein wichtiger Bestandteil für die Arbeit mit dem Einkommensteuergesetzbuch und aus der Praxis gar nicht mehr wegzudenken.
Einkommensteuer und wann sie erhoben wird
Die Einkommensteuer wird bei bestimmten Einkünften, wie zum Beispiel bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit oder bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, durch den jeweiligen Steuerabzug, wie z. B. durch die Lohnsteuer oder durch den Zinsabschlag, erhoben. Da der Abzug der Steuer an der Quelle erhoben wird, bezeichnet man die Abzugssteuer auch als Quellensteuer.
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, welche die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen berücksichtigt. Zudem ist die Einkommensteuer eine Gemeinschaftssteuer, da sie auf Bund, Länder und auf die Gemeinden aufgeteilt wird. Da der Steuerschuldner und der Steuerträger die gleiche Person ist, handelt es sich bei dieser Steuer um eine direkte Steuer.
Die Einkommensteuer kann nur dann entstehen, wenn eine natürliche Person einkommensteuerpflichtig ist und diese Person ein zu versteuerndes Einkommen bezogen hat. Die tarifliche Einkommensteuer ergibt sich durch die Anwendung der Grundtabelle oder der Splittingtabelle auf das zu versteuerndes Einkommen, welche die Bemessungsgrundlage der tariflichen Einkommensteuer ist.
Ob man in Deutschland steuerpflichtig ist oder nicht, hängt nicht von der Staatsbürgerschaft ab, sondern von dem gewöhnlichen Wohn- und Aufenthaltsort. Wer als Deutscher also darauf aus ist, Steuern sparen zu wollen, kann dies tun, ohne dafür das Gesetz brechen zu müssen. Der Wohnsitz wird dann in ein Billigsteuerland verlegt und die Person kann so auf einem recht einfachen Weg
Für alle Ausländer, die ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ bzw. ihren Wohnsitz in Deutschland haben, gelten dieselben Regeln, wie für deutsche Staatsbürger. Sie unterliegen den deutschen Steuergesetzen in gleicher Weise und ohne Einschränkungen. Wer z. B. in Deutschland einen Zweitwohnsitz hat, der während der Arbeit genutzt wird, gilt in den Augen des Finanzamts nicht als Ausländer, sondern als normaler steuerpflichtiger Deutscher, mit den entsprechenden Verpflichtungen zur Einkommensteuer.
Eine natürliche Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat, unterliegt der uneingeschränkten Einkommensteuerpflicht mit allen in- und ausländischen Einkünften. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob der Wohnort in Deutschland den Mittelpunkt des Lebensinteresses darstellt. Das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) kann den Umfang der zu zahlenden Besteuerung einschränken.