Einkommensteuerrichtlinien – diese Regel müssen beachtet werden

Einkommensteuererklärung ganz einfach mit der Steuersoftware TaxmanDie Einkommensteuerrichtlinien sind eine Garantie dafür, dass das Einkommensteuergesetz korrekt umgesetzt wird. Dies bedeutet, sie sind ein wichtiger Bestandteil für die Arbeit mit dem Einkommensteuergesetzbuch und aus der Praxis gar nicht mehr wegzudenken.

Einkommensteuer und wann sie erhoben wird

Die Einkommensteuer wird bei bestimmten Einkünften, wie zum Beispiel bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit oder bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, durch den jeweiligen Steuerabzug, wie z. B. durch die Lohnsteuer oder durch den Zinsabschlag, erhoben. Da der Abzug der Steuer an der Quelle erhoben wird, bezeichnet man die Abzugssteuer auch als Quellensteuer.

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, welche die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen berücksichtigt. Zudem ist die Einkommensteuer eine Gemeinschaftssteuer, da sie auf Bund, Länder und auf die Gemeinden aufgeteilt wird. Da der Steuerschuldner und der Steuerträger die gleiche Person ist, handelt es sich bei dieser Steuer um eine direkte Steuer.

Die Einkommensteuer kann nur dann entstehen, wenn eine natürliche Person einkommensteuerpflichtig ist und diese Person ein zu versteuerndes Einkommen bezogen hat. Die tarifliche Einkommensteuer ergibt sich durch die Anwendung der Grundtabelle oder der Splittingtabelle auf das zu versteuerndes Einkommen, welche die Bemessungsgrundlage der tariflichen Einkommensteuer ist.

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Steuern sparen durch den Umzug ins europäische Ausland?

Steuern sparen durch Umzug ins AuslandOb man in Deutschland steuerpflichtig ist oder nicht, hängt nicht von der Staatsbürgerschaft ab, sondern von dem gewöhnlichen Wohn- und Aufenthaltsort. Wer als Deutscher also darauf aus ist, Steuern sparen zu wollen, kann dies tun, ohne dafür das Gesetz brechen zu müssen. Der Wohnsitz wird dann in ein Billigsteuerland verlegt und die Person kann so auf einem recht einfachen Weg Steuern sparen. Dazu muss sich die Person mindestens sechs Monate im Jahr im Ausland aufhalten.

Einkünfte, die innerhalb Deutschlands erzielt werden, müssen zwar so oder so auch in Deutschland versteuert werden, Millionäre, deren Vermögen auf der ganzen Welt verteilt ist, können jedoch mithilfe der Regelung Steuern sparen. Damit der gewöhnliche Wohnort im Ausland anerkannt wird, muss sich die Person nur mindestens 183 Tage im Jahr z. B. auf einer schönen Karibikinsel aufhalten. Dann müssen in Deutschland keine Steuern gezahlt werden.

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Deutsche Einkommensteuer für Ausländer

Einkommensteuer für AusländerFür alle Ausländer, die ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ bzw. ihren Wohnsitz in Deutschland haben, gelten dieselben Regeln, wie für deutsche Staatsbürger. Sie unterliegen den deutschen Steuergesetzen in gleicher Weise und ohne Einschränkungen. Wer z. B. in Deutschland einen Zweitwohnsitz hat, der während der Arbeit genutzt wird, gilt in den Augen des Finanzamts nicht als Ausländer, sondern als normaler steuerpflichtiger Deutscher, mit den entsprechenden Verpflichtungen zur Einkommensteuer.

Unterschiede für Selbstständige bei der Einkommensteuer

Wer in einem anderen Land steuerpflichtig ist, der gewöhnliche Aufenthaltsort sich also im Ausland befindet und selbstständig tätig ist, ist für die in Deutschland erzielten Einkünfte nur beschränkt steuerpflichtig. Die beschränkte Steuerpflicht gilt z. B. nicht für Personen, die vom Ausland aus Waren oder Dienstleistungen nach Deutschland verkaufen. Gültig ist die beschränkte Steuerpflicht lediglich für Leistungen, die in Deutschland erbracht werden.

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Ausländische Einkünfte richtig versteuern

Auslandseinkünfte versteuernEine natürliche Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat, unterliegt der uneingeschränkten Einkommensteuerpflicht mit allen in- und ausländischen Einkünften. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob der Wohnort in Deutschland den Mittelpunkt des Lebensinteresses darstellt. Das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) kann den Umfang der zu zahlenden Besteuerung einschränken.

Erweitert unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 2 EStG)

Deutsche Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Deutschland haben und auch nicht ihren Wohnsitz haben, sind erweitert unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Die Angehörigen einer solchen Person unterliegen ebenfalls der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht, wenn diese die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und nur Einkünfte beziehen, die nur innerhalb Deutschlands einkommensteuerpflichtig sind. Damit die Voraussetzung der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht gegeben ist, darf die betreffende Person im Ausland nur in einem der deutschen beschränkten Einkommensteuerpflicht ähnlichen Umfang herangezogen werden. Besonders deutsche Staatsbürger, die Mitglied einer konsularischen Vertretung oder einer diplomatischen Mission sind, sind von dieser Regelung betroffen.

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Basiswissen – Internationales Steuerrecht

Internationales Steuerrecht – welcher Gesetzestext regelt das eigentlich?

Internationales Steuerrecht
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Juristisch interessierte Arbeitnehmer und auch rechtlich bewanderte Arbeitgeber und Unternehmer werden jetzt sicher sagen: Halt! – eigentlich gibt es explizit doch gar kein internationales Steuerrecht, zumindest nicht als nationalen oder international gültigen Gesetzestext. Dies ist vollkommen richtig. Dennoch gibt es zum Beispiel in den in Deutschland geltenden steuerrechtlichen Gesetzen – unter anderem im Körperschaftssteuergesetz (KStG), in der „allgegenwärtigen“ Abgabenordnung (AO), im Einkommensteuergesetz (EStG), im Investmentsteuergesetz (InvStG) und natürlich im Außensteuergesetz (AStG) – eine Vielzahl von Einzelparagraphen und Absätzen, die direkt Bezug auf entscheidende Fragestellungen des internationalen Steuerrechtes nehmen und Regelungen für Steuerbürger in der Bundesrepublik Deutschland treffen. Insbesondere zwischen dem treffend benannten Außensteuergesetz einerseits und dem EStG, KStG, GewStG (Gewerbesteuergesetz) und dem ErbStG (Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz) andererseits bestehen zahlreiche Wechselwirkungen. Seit seiner Einführung im Jahre 1973 wurde – und wird – das AStG dementsprechend ständig überarbeitet. Ein tieferes Verständnis dieser vor allem für international arbeitende Unternehmen und Unternehmer so wichtigen Materie erfordert – vor allem auf Grund der komplizierten steuerlichen Situation in Deutschland selbst – regelmäßig die Konsultation und den steuerlichen Rat eines ausgewiesenen Experten für das internationale Steuerrecht. Der grundlegende Zweck des Außensteuergesetzes ist dennoch sehr einfach und erfüllt für den deutschen Staat – und damit natürlich auch für alle ehrlichen Steuerbürger – explizit einen wichtigen Zweck: Mit diesem Gesetz soll verhindert werden, dass Vermögen und Einkommen ins europäische oder außereuropäische Ausland verschoben und so der inländischen Besteuerung entzogen werden können. Die zusätzlich beschlossenen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung regeln dann die komplizierten Details der tatsächlichen Besteuerung und natürlich auch welchem Staat nun welche Steuereinnahmen in welchem Umfang zustehen. Das momentan entscheidende Element des „Internationalen Steuerrechts“ sind also ohne Zweifel die so genannten Doppelbesteuerungsabkommen.

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