Steuer sparen

Steuern sparen durch den Umzug ins europäische Ausland?

20. Dezember 2012

Steuern sparen durch Umzug ins AuslandOb man in Deutschland steuerpflichtig ist oder nicht, hängt nicht von der Staatsbürgerschaft ab, sondern von dem gewöhnlichen Wohn- und Aufenthaltsort. Wer als Deutscher also darauf aus ist, Steuern sparen zu wollen, kann dies tun, ohne dafür das Gesetz brechen zu müssen. Der Wohnsitz wird dann in ein Billigsteuerland verlegt und die Person kann so auf einem recht einfachen Weg Steuern sparen. Dazu muss sich die Person mindestens sechs Monate im Jahr im Ausland aufhalten.

Einkünfte, die innerhalb Deutschlands erzielt werden, müssen zwar so oder so auch in Deutschland versteuert werden, Millionäre, deren Vermögen auf der ganzen Welt verteilt ist, können jedoch mithilfe der Regelung Steuern sparen. Damit der gewöhnliche Wohnort im Ausland anerkannt wird, muss sich die Person nur mindestens 183 Tage im Jahr z. B. auf einer schönen Karibikinsel aufhalten. Dann müssen in Deutschland keine Steuern gezahlt werden.

Steuern sparen bei der Rente möglich?

Für Senioren, die ihre deutsche Rente beziehen und außerhalb der EU leben, gilt die Regelung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts nicht. Da es sich bei der Rente um in Deutschland erzielte Einkünfte handelt, müssen diese auch in Deutschland versteuert werden.

Handhabung in anderen Ländern

Die recht simple Form der Steuerflucht ist z. B. in den USA nicht möglich. Dort ist es geregelt, dass ein US-Staatsbürger seine Steuern in jedem Fall in den USA zahlen muss, unabhängig davon, in welchem Land sich dieser aufhält. Sich mehr als ein halbes Jahr pro Jahr in der Karibik aufzuhalten, bringt einem Millionär aus den USA somit keinen Vorteil – zumindest nicht um Steuern sparen zu können.

Eine Lücke für Superreiche zum Steuern sparen

Problematisch ist diese Regelung eigentlich nur für die Superreichen. Der Normalbürger, der z. B. 8 Monate im Jahr in Italien lebt und arbeitet, sollte entsprechend auch dort seine Steuern zahlen. Deutschland hat mit zahlreichen anderen Nationen ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, um die Problematik der doppelten Besteuerung zu regeln.

Regelung für Unternehmen

Dem deutschen Fiskus hat der Europäische Gerichtshof neue Grenzen aufgezeigt. Ein deutsches Unternehmen, das ins Ausland umzieht, wird dadurch jetzt vor großer Steuerlast geschützt. Vor allem bedeutet das Urteil, dass Unternehmen und Privatpersonen, die innerhalb der EU umziehen, dadurch keinen Nachteil erleiden dürfen. Zur Debatte standen die sogenannten stillen Reserven: abgeschriebene Maschinen, Beteiligungen und Patente, die bei einem Umzug ins europäische Ausland noch schnell versteuert werden sollten. Bisher wurden die Firmen so behandelt, als würden diese den Betrieb einstellen, der deutsche Fiskus hat dann noch abkassiert und Steuern auf die stillen Reserven erhoben. Von der Wirtschaft wurde das Urteil gefeiert und als unternehmensfreundlich bezeichnet.

Nach dem Urteil der Richter aus Luxemburg müssen Unternehmen im EU-Ausland umziehen können, ohne das dadurch ein Liquiditätsnachteil entsteht. Wer ohne Steuernachteil innerhalb eines Landes umziehen kann, muss dieses auch innerhalb der EU können.

Steuern sparen durch Umzug dank Werbungskosten

Wenn ein Wohnungswechsel aufgrund von einer beruflichen Veränderung notwendig ist, können die durch den Umzug entstehenden Kosten als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Um einen beruflich bedingten Umzug handelt es sich dann, wenn dadurch der Weg zur Arbeitsstelle deutlich verkürzt wird. Eine andere Möglichkeit ist, dass der Umzug vor allem im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt. So ist es dann möglich, Steuern sparen zu können und die Kosten des Umzugs als Werbungskosten zu verbuchen.

Steuern sparen für Selbstständige

Selbstständige müssen in Deutschland sehr hohe Steuern zahlen. Um von niedrigeren Steuern im europäischen Ausland zu profitieren, müssen diese ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern und auch ihre Firma in Deutschland abmelden und im Ausland neu anmelden. Seit den EU-Freizügigkeitsgesetzen ist solch ein Umzug ohne viel Bürokratie durchführbar. Die Einkommenssteuern können nicht eingespart werden, wenn die Person nicht ins Ausland umzieht, da diese dann in Deutschland steuerpflichtig bleibt. Als europäische Steueroasen gelten die Länder Rumänien, Bulgarien, Slowakei, Zypern und Tschechien. Grob gesagt können durch einen solchen Umzug Steuereinsparungen von 20 – 60 Prozent erzielt werden. Wer bei seiner selbstständigen Tätigkeit örtlich flexibel ist, kann durch den Umzug in ein solches Land also viel Steuern sparen.

 

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