Das Steuerrecht ist ein umfangreiches, kompliziertes Gesetzeswerk. Auch wenn sich Steuerpflichtige mit dem Thema Steuern auseinandersetzen, fällt es doch schwer, im Dschungel der Bestimmungen den Überblick zu behalten. Da ist es besser, bei der Erstellung seiner Steuererklärung fachkundigen Rat einzuholen. Doch nicht nur den Bürgern unterlaufen Fehler. Auch in den Finanzämtern führen Unkenntnis der Sachlage, Probleme bei der Datenübertragung, Zahlendreher oder ganz einfache Rechenfehler zu einem Steuerbescheid, der nicht korrekt ist. Meist handelt es sich dabei um Fehler, die die Steuerschuld erhöhen, deshalb ist es sehr wichtig, nach Erhalt den Steuerbescheid gründlich zu prüfen. Bei offensichtlich falschen Steuerforderungen oder einer unterschiedlichen Auslegung der Steuergesetze sollte innerhalb der festgesetzten Frist gehandelt werden: Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen kostet nichts und ist schnell erledigt.
Einspruch
Einspruch Steuerbescheid
Da erfahrungsgemäß zahlreiche Steuerbescheide Fehler zuungunsten der Steuerpflichtigen enthalten, ist oft ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid sinnvoll. Das Einspruchsverfahren ist zudem für den Steuerpflichtigen kostenlos und nur mit einem geringen Zeitaufwand verbunden.
Der Einspruch als Klagevoraussetzung
Ein Einspruch ist eine notwendige Voraussetzung für eine eventuelle spätere gerichtliche Klärung eines Steuersachverhaltes. Erst nach Ablehnung des Einspruchs durch das Finanzamt ist eine Klage vor dem Finanzgericht möglich. Bei schwebenden Gerichtsverfahren sichert ein Einspruch zudem die Rechtsposition von Steuerpflichtigen, die dann noch von späteren, für sie günstigen Gerichtsurteilen profitieren können.