Einkommensteuer

Einkommenssteuervorauszahlungen – oft das Ende eines Start-up Unternehmens

30. Oktober 2012

EinkommensteuervorauszahlungWer als Start-up ein Unternehmen gründet, der hat in der Regel sehr viel zu tun. Da müssen beispielsweise Räumlichkeiten angemietet werden, Verträge mit Lieferanten geschlossen werden, Mitarbeiter eingestellt werden und vielfach natürlich auch Maschinen für die Produktion gekauft werden. Dies alles kostet sehr viel Zeit und häufig auch Nerven, sodass ebenfalls wichtige Dinge, wie z. B. einen detaillierten Businessplan zu erstellen, erstmal hinten angestellt werden.

Buchführung ist wichtig

Doch gerade die buchhalterischen Aufgaben sind es, denen ein besonderes Augenmerk zuteilwerden sollte. Stimmt nämlich die Kasse nicht, so ist ein junges Unternehmen schnell auch wieder geschlossen. Gerade, was die steuerliche Belastung angeht, sind viele Unternehmer eher unbedarft und kümmern sich zu wenig. Das kann jedoch fatale Folgen haben. Veranlasst das zuständige Finanzamt nämlich eine Einkommenssteuervorauszahlung, so geht dies häufig in die Tausende, was dazu führen kann, dass die Liquidität erheblich leidet. Aus diesem Grund ist es unbedingt notwendig, dass der Jungunternehmer entweder eine qualifizierte Buchführungs- und Steuerfachkraft einstellt, oder aber einen Steuerberater konsultiert.

Wer muss die Einkommensteuervorauszahlung leisten

Die Einkommenssteuervorauszahlung ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des laufenden Jahres. Üblicherweise wird die Steuererklärung für das rückwirkende Jahr erstellt, woraus sich eine Steuerschuld bzw. eine Steuerforderung gegenüber dem Finanzamt ergibt.

In der Regel ist es so, dass junge Unternehmen zunächst keine Einkommenssteuern zahlen, sondern den Gewinn erst mit Abschluss des Geschäftsjahres über die Bilanz bzw. über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung übermitteln. Je nach Höhe des Gewinnes oder des Verlusts müssen Steuern nachgezahlt werden bzw. werden rückwirkend erstattet. Kommen die Einkünfte ausschließlich aus dem Gewerbebetrieb, so können vonseiten des Finanzamts keine Forderungen gestellt werden, wenn das Unternehmen mit Verlust abgeschlossen hat. Ist jedoch das Gegenteil der Fall, hat das Unternehmen Gewinne eingefahren, so müssen diesen nun komplett versteuert werden. Gleiches verhält sich, wenn neben der Selbstständigkeit noch eine Festanstellung ausgeübt wird, bei der regelmäßige Löhne oder Gehälter ausgezahlt wurden. Dann kann es sogar bei Verlusten aus der Selbstständigkeit noch zu einer Steuernachzahlung kommen, wenn beispielsweise insgesamt zu wenig Steuern gezahlt wurden.

Einkommenssteuervorauszahlungen werden nur von selbstständig tätigen Unternehmern und Freiberuflern eingefordert. Bei Arbeitnehmern in Festanstellung erfolgt die Zahlung der Steuer in der Regel mit jeder Gehaltszahlung, da der Arbeitgeber diese einbehaltene Steuer gleich an das zuständige Finanzamt abführt.

Warum kommt es zu einer Einkommenssteuervorauszahlung?

Gesetz den Fall, dass der Unternehmer oder Freiberufler im abgelaufenen Geschäftsjahr einen großen Gewinn gemacht hat, so hat er diesen in der Einkommenssteuererklärung zu notieren. Die zuständige Finanzbehörde wird dann diesbezüglich ermitteln, wie viel Steuern vom Unternehmer zu fordern sind. Ist die Nachforderung verhältnismäßig hoch, so erlaubt es der Gesetzgeber, dass eine Einkommenssteuervorauszahlungs-Mitteilung herausgegeben wird. Obwohl das laufende Geschäftsjahr noch nicht beendet ist und die nächste Steuererklärung erst im kommenden fällig ist, muss nun eine Einkommenssteuervorauszahlung geleistet werden. Die Finanzbehörde geht nämlich davon aus, dass im laufenden Jahr mindestens genauso hohe Gewinne erwirtschaftet werden wie zuvor, sodass sie hierauf gerne bereits eine Vorauszahlung hätte. Diese Vorauszahlung planen sehr viele Unternehmer nicht mit ein und sind dann mehr oder weniger überrascht, wenn eine solche Benachrichtigung ins Haus flattert.

Was ist mit der Einkommenssteuervorauszahlung, wenn im kommenden Jahr die Gewinne einbrechen?

Viele Unternehmer sind ratlos, wenn sie den Einkommenssteuervorauszahlungsbescheid erhalten. Was, wenn die Gewinne einbrechen? Diese Antwort ist leicht zu geben, denn in diesem Fall erstattet das Finanzamt den zu viel gezahlten Betrag zurück.

Quartalsmäßige Einkommenssteuervorauszahlungen

Hat das Finanzamt damit begonnen, für die laufende Steuer eine Einkommenssteuervorauszahlung zu erheben, so können sich die Steuerzahler darauf einstellen, dass auch für das zukünftige Jahr eine Vorauszahlung nötig sein wird. In der Regel erfolgt diese quartalsmäßig, d. h., dass der Steuerzahler die vermeintliche Steuerschuld vierteljährlich im Voraus zahlen muss. Auch dies ist ein übliches Prozedere der Finanzbehörden, denn würde die Einkommenssteuervorauszahlung nicht erhoben, würde dem Fiskus einiges an Zinsen verloren gehen. Einen Betrag, auf den die Regierung nur ungerne verzichten möchte.

In einzelnen Fällen lässt sich die Einkommenssteuervorauszahlung auch monatlich festlegen. In diesem Fall wird die voraussichtliche Steuerschuld auf zwölf Monate aufgeteilt.

 

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