Geschäftsreise mit Kurzurlaub kombinieren – hier drohte bis vor Kurzem das Entfallen aller Reisekosten!

Laut Finanzverwaltung dürfen die Kosten nun aufgeteilt werden

Dienstreise - Reisekosten
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Wer häufig auf Dienst- oder Geschäftsreise ist, der spielt in der Regel auch mit dem Gedanken, an diese Reise ein paar Urlaubstage anzuhängen. Bis vor Kurzem konnte dies jedoch noch verheerende Folgen haben, denn die zuständigen Finanzbehörden cancelten nicht selten dann die gesamten Reisekosten für die Dienstreise. Als Grund hierfür galt das sogenannte Abzugsverbot für private Kosten. Eine Aufteilung zwischen geschäftlichen und privaten Kosten war nicht möglich, wenn nicht zweifelsfrei belegbar war, dass die Aufwendungen für die Geschäftsreise eine übergeordnete Bedeutung hatten und hier nicht das private Vergnügen im Vordergrund gestanden habe. Eine Aufteilung der Kosten war nur dann erlaubt, wenn mittels expliziter Unterlagen und Belege objektive Merkmale eine leichte Trennung der Aufwendungen ermöglichte und wenn diese Aufwendungen in ihrem…

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Arbeitnehmer auf dem Schiff – Die Verpflegung kann von der Steuer abgesetzt werden

Arbeitnehmer, die auswärts tätig sind, sollten sich in Zukunft gut informieren. Denn hier gibt es einige Fristen, die verändert wurden und die vor allem im Bereich der Schifffahrt zu finden sind. Wie in allen beruflichen Bereichen kann der Steuerzahler immer so einiges von der Steuer absetzen, so auch die Verpflegung auf einem Schiff. Bis jetzt war das Gesetz explizit nur so ausgelegt, dass der Arbeitnehmer die hier anfallenden Kosten nur für die ersten drei Monate von der Steuer absetzen konnte. Das hat sich jetzt allerdings geändert.

Was versteht man im steuerlichen Sinne unter einer Auswärtstätigkeit?

Bei der Auswärtstätigkeit handelt sich dabei um eine Tätigkeit, die vorübergehend außerhalb der eigenen Arbeitsstätte stattfindet. Sobald man solch eine Auswärtstätigkeit…

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Entfernungspauschale – eine falsche Angabe der Kilometer erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung

Exakte Berechnung der Fahrt zum Arbeitsplatz ist Pflicht

Einmal im Jahr hat fast jeder Arbeitnehmer oder auch Pensionär seine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Dies ist keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzliche Pflicht, da die Finanzämter hiermit alle zu wenig gezahlten Steuerleistungen nachfordern können. Der umgekehrte Fall ist natürlich auch denkbar, d. h., dass zuständige Finanzamt wird die zu viel gezahlte Steuern zurückzahlen.

Einkommensteuererklärung – Rückzahlung oder Nachforderung?

Um die Einkommensteuer ermitteln zu können, ist es notwendig, dass der Steuerpflichtige sämtliche Einnahmen und Ausgaben im laufenden Jahr ordnungsgemäß an das Finanzamt übermittelt. Da die meisten Arbeitnehmer…

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Steuerliche Vorteile durch die Anpassung der Reisekosten an die Lebenshaltungskosten

Entwicklung der Lebenskosten muss sich auch bei der Reisekostenpauschale bemerkbar machen!?

Arbeitnehmer, die für ihre Firma viel unterwegs sind, sei es aufgrund von immer wiederkehrenden Montageeinsätzen oder auch Dienstreisen zu Kunden, haben die Möglichkeit, die Reisekosten steuerlich geltend zu machen. Dies ist dann der Fall, wenn die Fahrten mit dem eigenen PKW ausgeführt wurden und der Arbeitnehmer hier entsprechende Kosten vorgestreckt hat. Aber nicht nur Angestellte oder Arbeiter profitieren von dieser steuerlichen Abzugsfähigkeit bei den Reisekosten, auch Selbstständige können diese Aufwendungen, die im Rahmen einer dienstlichen Reise angefallen sind, von der Steuer absetzen.

Reisekosten können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden

Wer die jährliche Steuererklärung noch vor sich hat, der sollte hier explizit auch die Reisekosten mit angeben. Reisekosten sind bei Selbstständigen Betriebsausgaben, die den zu versteuernden Gewinn schmälern und dem zu Folge oftmals für große steuerliche Entlastung sorgen. Aber auch Angestellte und Arbeiter, welche für ihr Unternehmen im Außendienst tätig waren, haben ebenfalls die Möglichkeit die Aufwendungen für die jährlichen Reisekosten von der Steuer abzuziehen. In diesem Fall sind die Reisekosten als Werbungskosten zu sehen, die unter entsprechender Position auf der Steuererklärung eingetragen werden kann.

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