Arbeitnehmer auf dem Schiff – Die Verpflegung kann von der Steuer abgesetzt werden

Arbeitnehmer, die auswärts tätig sind, sollten sich in Zukunft gut informieren. Denn hier gibt es einige Fristen, die verändert wurden und die vor allem im Bereich der Schifffahrt zu finden sind. Wie in allen beruflichen Bereichen kann der Steuerzahler immer so einiges von der Steuer absetzen, so auch die Verpflegung auf einem Schiff. Bis jetzt war das Gesetz explizit nur so ausgelegt, dass der Arbeitnehmer die hier anfallenden Kosten nur für die ersten drei Monate von der Steuer absetzen konnte. Das hat sich jetzt allerdings geändert.

Was versteht man im steuerlichen Sinne unter einer Auswärtstätigkeit?

Bei der Auswärtstätigkeit handelt sich dabei um eine Tätigkeit, die vorübergehend außerhalb der eigenen Arbeitsstätte stattfindet. Sobald man solch eine Auswärtstätigkeit…

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