Steuererklärung Kosten – lässt sich hier Geld einsparen?

Die Erstellung der Steuererklärung kostet den Steuerzahlern in der Regel zunächst einmal sehr viel Zeit und Mühe, sodass viele diese Arbeit nur ungerne in Angriff nehmen. Und das selbst auch dann, wenn eine Steuerrückzahlung zu erwarten ist.

Wer sich an das Erstellen der Steuererklärung gibt, der muss zunächst alle nötigen Belege zusammensuchen, denn nur so ist es überhaupt möglich, alle Angaben korrekt machen zu können. Dies ist jedoch häufig so umfangreich und zeitaufwendig, dass viele Steuerzahler die Steuererklärung immer wieder hinten anstellen. Erst wenn es gar nicht mehr anders geht, sprich, wenn die Abgabefrist sich dem Ende zuneigt, wird damit begonnen – und so geht nicht nur Zeit, sondern auch viel Geld verloren!

Steuererklärung Kosten in Grenzen halten

Viele Steuerzahler sehen sich jedoch nicht dafür aus, die Steuererklärung adäquat erstellen zu können, sodass sie diese Arbeit lieber einem Steuerberater überlassen. Ob und wann ein Steuerberater die Steuererklärung anfertigen soll, kommt jedoch immer auf den Einzelfall an. Häufig richtet es sich danach, ob die Kosten für die Steuererklärung als Werbungskosten oder aber als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Da die niedergelassenen Steuerberater an die Gebührenverordnung gebunden sind, d. h., ihre Steuererklärungskosten hier nicht zu Dumpingpreisen anbieten dürfen, wird der Steuerzahler häufig ordentlich zur Kasse gebeten.

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Geschäftsreise mit Kurzurlaub kombinieren – hier drohte bis vor Kurzem das Entfallen aller Reisekosten!

Laut Finanzverwaltung dürfen die Kosten nun aufgeteilt werden

Dienstreise - Reisekosten
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Wer häufig auf Dienst- oder Geschäftsreise ist, der spielt in der Regel auch mit dem Gedanken, an diese Reise ein paar Urlaubstage anzuhängen. Bis vor Kurzem konnte dies jedoch noch verheerende Folgen haben, denn die zuständigen Finanzbehörden cancelten nicht selten dann die gesamten Reisekosten für die Dienstreise. Als Grund hierfür galt das sogenannte Abzugsverbot für private Kosten. Eine Aufteilung zwischen geschäftlichen und privaten Kosten war nicht möglich, wenn nicht zweifelsfrei belegbar war, dass die Aufwendungen für die Geschäftsreise eine übergeordnete Bedeutung hatten und hier nicht das private Vergnügen im Vordergrund gestanden habe. Eine Aufteilung der Kosten war nur dann erlaubt, wenn mittels expliziter Unterlagen und Belege objektive Merkmale eine leichte Trennung der Aufwendungen ermöglichte und wenn diese Aufwendungen in ihrem…

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