Lohnsteuer oder Einkommensteuer 2010/2011

Macht der Gesetzgeber hier Unterschiede bei der Einstufung?

Ist von der Lohnsteuer die Rede, so ist hiermit eine sogenannte Quellensteuer, eine spezifische Erhebungsform, der Einkommensteuer gemeint. Einkommensteuer wiederum muss auf alle Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit gezahlt werden. Die zu zahlende Höhe richtet sich nach der jeweiligen Lohnsteuerklasse, welche auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers vermerkt ist.

Beim Lohnsteuerjahresausgleich werden dann das zu versteuernde Einkommen und der Jahressteuerbetrag ermittelt, der dann jedoch mit der Einkommensteuer absolut gleichbedeutend ist. Als Ausnahme zu dieser Form der Besteuerung, die sich durch den individuellen Steuersatz erkennbar macht, gibt es nur noch die sogenannte Lohnsteuerpauschalierung.

Lohnsteuer und Einkommensteuer sind direkte Steuern

Da für die Abführung der Lohnsteuer ausschließlich der jeweilige Arbeitnehmer verpflichtet ist, kann die Lohnsteuer als direkte Steuer gesehen werden. Und das, obwohl immer der Arbeitgeber die Berechnung der tatsächlich zu zahlenden Lohnsteuer vornimmt (siehe § 19 EStG), diese vom Lohn einbehält und auch an das zuständige Finanzamt abführt.

Der Arbeitgeber selbst haftet des Weiteren auch für alle Fehler, die bei der Einbehaltung und dem Abführen der Lohnsteuer entstanden sind. Gemäß § 38 EStG kann dieser bei Feststellen von Unkorrektheiten entsprechend auch in Anspruch genommen werden.

Die Lohnsteuer ist als Quellensteuer zu sehen, die vom Bruttolohn einbehalten und umgehend abgeführt werden muss.

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