Alle Änderungen für 2012

Riester-Verträge, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden, dürfen zukünftig erst ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden. Wurden die Verträge jedoch noch in diesem Jahr unterzeichnet, so kann der erste Auszahlungsbetrag bereits ab dem 60. Lebensjahr abgerufen werden. Im Hinblick auf die staatliche Förderung muss niemand befürchten, diese Förderung nicht mehr in Anspruch nehmen zu dürfen. Und auch die Riester Zulagen brauchen nicht zurückgezahlt werden, wenn der Vertrag erst mit dem 62. Lebensjahr zur Auszahlung kommt. Wer jedoch von der Möglichkeit Gebrauch macht, die erste Auszahlung zu einem früheren Termin zu beantragen, der muss auf die staatliche Förderung, eventuell auch auf die Kinderzulagen und auf die Steuervorteile wohl verzichten. Nur die nicht staatlich geförderten Riester-Sparpläne können dann noch einen Steuervorteil verzeichnen: nämlich in Verbindung mit der sogenannten Abgeltungssteuer.
Steuervorteile 2012 bei der Rürup Rente
Auch bei der sogenannten Rürup Rente kommt es ab dem 1. Januar 2012 zu einigen Änderungen. So wurden…