Steuertipps

Steuertipps – Riester und Rürup Rente 2012

9. Januar 2012

Alle Änderungen für 2012

Steuertipps 2012

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Riester-Verträge, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden, dürfen zukünftig erst ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden. Wurden die Verträge jedoch noch in diesem Jahr unterzeichnet, so kann der erste Auszahlungsbetrag bereits ab dem 60. Lebensjahr abgerufen werden. Im Hinblick auf die staatliche Förderung muss niemand befürchten, diese Förderung nicht mehr in Anspruch nehmen zu dürfen. Und auch die Riester Zulagen brauchen nicht zurückgezahlt werden, wenn der Vertrag erst mit dem 62. Lebensjahr zur Auszahlung kommt. Wer jedoch von der Möglichkeit Gebrauch macht, die erste Auszahlung zu einem früheren Termin zu beantragen, der muss auf die staatliche Förderung, eventuell auch auf die Kinderzulagen und auf die Steuervorteile wohl verzichten. Nur die nicht staatlich geförderten Riester-Sparpläne können dann noch einen Steuervorteil verzeichnen: nämlich in Verbindung mit der sogenannten Abgeltungssteuer.

Steuervorteile 2012 bei der Rürup Rente

Auch bei der sogenannten Rürup Rente kommt es ab dem 1. Januar 2012 zu einigen Änderungen. So wurden… beispielsweise ebenso wie bei der Riester Rente der erste Auszahlungstermin vom 60. Lebensjahr auf das 62. Lebensjahr erhöht. Wer mit Ablauf des Jahres 2011 von der staatlichen Förderung durch die Rürup Rente und den Sonderausgabenabzug profitieren möchte, der sollte den frühstmöglichen Auszahlungstermin im Auge behalten. Wer eine zeitigere Auszahlung wünscht und einen diesbezüglichen Rürup Vertrag unterzeichnet, dem gehen unter Umständen zahlreiche Steuervorteile verloren. Wer alle Änderungen beachtet und auch keine Sonderwünsche hinsichtlich der ersten Auszahlung hat, der kann auch weiterhin von der stattlichen Förderung seinen Nutzen ziehen.

Der Sonderausgabenabzug bei der Rürup Rente wird sich ab dem kommenden Jahr deutlich erhöhen. Dieser beträgt ab dem 1. Januar 2012 ganze 74 Prozent der jeweiligen Beiträge zur Basis Rente. So kann beispielsweise ein allein lebender Steuerzahler bis zu einer Höhe von maximal 14.800 Euro Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn auch der Höchstbetrag in Höhe von 20.000 Euro in die Rürup Rente eingezahlt wird. Wer verheiratet ist, der kann den doppelten Betrag vom steuerpflichtigen Einkommen als Sonderausgabe geltend machen. Hier beträgt die Höchstgrenze insgesamt 29.600 Euro. Der geförderte Betrag selbst beträgt jedoch weiterhin 40.000 Euro.

Änderungen bei der privaten Lebensversicherung 2012

Auch die ab 2012 neu abgeschlossenen privaten Lebensversicherungen werden eine Änderung erfahren. Für viele Menschen ist die Lebensversicherung gleichbedeutend mit der privaten Altersvorsorge. Meist wird schon in frühen Jahren damit begonnen, in eine Lebensversicherung einzuzahlen, die dann üblicherweise spätestens mit Renteneintritt zur Auszahlung fällig wird. Private Lebensversicherungen erfreuen sich noch immer großer Beliebtheit und so wundert es nicht, dass hier ebenfalls große Steuervorteile geltend gemacht werden können. Auch diese Steuervorteile sind, ähnlich wie bei der Riester- oder Rürup Rente an gewisse Vorgaben geknüpft, die jedoch bei Einhaltung dieser in Abzug gebracht werden können.

Bei den privaten Lebensversicherungen, die nach dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden, kommt eine staatliche Förderung nur dann in Betracht, wenn die Auszahlung erst ab dem 62. Lebensjahr erfolgt. Ist dies nicht gewünscht, sondern soll die Lebensversicherung bereits vor dem 62. Lebensjahr zur Auszahlung kommen, so gehen, wie bei der Riester- oder der Rürup Rente die Steuervorteile verloren. Wer hier jedoch kein Geld verschenken möchte und die Steuervorteile durch die Lebensversicherung explizit nutzen möchte, der sollte auf eine frühere Auszahlung verzichten. Erst wenn eine Auszahlung zum regulären Termin, nämlich ab dem 62. Lebensjahr, erfolgt, kommt hier auch die staatliche Förderung zum Tragen. Wurden die Voraussetzungen für die Förderung alle erfüllt, dann kann hier ein Steuerfreibetrag in Höhe von 50 Prozent geltend gemacht werden.

Wer sich jedoch noch in diesem Jahr für den Neuabschluss einer privaten Lebensversicherung entschließt, der kann zum einen die Auszahlung bereits mit Erreichen des 60. Lebensjahres beantragen, zum anderen ist auch die Förderung hier zu den alten Bedingungen noch möglich.

 

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