Transaktionssteuer

Die Transaktionssteuer – Börsenumsatzsteuer und Finanztransaktionssteuer zusammengefasst

12. Januar 2012

In kaum einem Nachrichtenmagazin findet sie aktuell keine Erwähnung: Die Rede ist von der sogenannten Transaktionssteuer. Besonders seit dem G20-Gipfeltreffen in Cannes ist sie in aller Munde, jedoch scheint es, dass die Einführung dieser Steuer zunächst nicht wie geplant in Kraft treten kann. Die von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Staatschef Sarkozy verfochtene Steuer stößt in vielen EU-Ländern auf heftigen Widerstand, sodass hier wohl auch in Kürze noch keine adäquaten Ergebnisse zu erwarten sind. Laut Großbritanniens Ressortchef Osborne müsse die Debatte dahingehen, dass Europa eine Verbesserung erfahre und nicht, wie es vermutlich mit der Transaktionssteuer der Fall wäre, Arbeitsplätze vernichtet würden..
Bei den diesbezüglichen Beratungen in Brüssel konnte bislang keine Einigung erzielt werden, wobei deshalb wohl jetzt schon klar wird, dass…

wahrscheinlich höchstens 17 Euroländer mit der Einführung der Transaktionssteuer konform gehen werden.

Transaktionssteuer – Börsenumsatzsteuer

Ist von der Transaktionssteuer die Rede, dann sind hier gleich auch drei bis vier unterschiedliche Steuern gemeint. Die Transaktionssteuer umfasst sowohl die sogenannte Börsenumsatzsteuer als auch die Finanztransaktionssteuer und die sogenannte Tobin-Steuer, deren Erhebung bereits im Jahre 1972 vorgeschlagen wurde.
Die Börsenumsatzsteuer ist als Kapitalverkehrssteuer zu sehen, die immer dann zum Tragen kommen soll, wenn Wertpapierumsätze im Inland erwirtschaftet wurden. Im Sinne des Steuerrechts zählen dazu alle Schuldverschreibungen / festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und auch Investmentzertifikate.
Viele Wirtschaftswissenschaftler kritisieren diese Form der Besteuerung jedoch erheblich, da sie nach deren Auffassung die Effizienz aller Wertpapiermärkte senken würde.
Die Börsenumsatzsteuer ist in Deutschland keine unbekannte Steuer, denn bereits in den 1980er Jahren musste sie bei allen Wertpapiergeschäften an die zuständigen Finanzbehörden abgeführt werden. So musste je nach Wertpapierart rund 1 Promille für alle öffentlichen Anlagen und ganze 2,5 Prozent des jeweiligen Kurswertes für alle anderen festverzinslichen Papiere gezahlt werden. Nur bei den sogenannten Zeichnungsaufträgen wurde die Börsenumsatzsteuer nicht erhoben.
Im Zuge des neuen Finanzmarktförderungsgesetzes im Jahre 1991 wurde die Börsenumsatzsteuer dann abgeschafft und ist erst mit Beginn der großen Finanzkrise wieder ein übergeordnetes Thema der Politiker des Bundestages und der des EU-Parlaments.

Transaktionssteuer – Finanztransaktionssteuer

Die Transaktionssteuer beinhaltet jedoch nicht nur die Börsenumsatzsteuer. Gemeinsam mit dieser gibt es auch noch die sogenannte Finanztransaktionssteuer, die als allgemeine Steuer auf alle börslichen und auch außerbörslichen Transaktionen zu leisten sein soll.
Auch die Finanztransaktionssteuer zählt wie die Börsenumsatzsteuer zu den Kapitalverkehrssteuern. Ziel der Finanztransaktionssteuer ist sowohl die Stabilisierung der Finanzmärkte als auch die Marktregulierung durch die gezielte Verringerung von spekulativem und auch technischem Eingreifen in den Derivatenmarkt. Die Prognosen für diese Steuern gehen jedoch weit auseinander, sodass aktuell nicht absehbar ist, ob die Finanzmarktteilnehmer möglicherweise eher negativ auf die Einführung dieser Steuer reagieren werden und die geplanten Steuereinnahmen deshalb auch niedriger als erwartet ausfallen werden. Ein konkreter Steuersatz konnte deshalb bislang auch nicht genannt werden.

Transaktionssteuer – Tobin-Steuer

Im Rahmen der Debatten um die Einführung der Transaktionssteuer fällt immer wieder auch der Begriff Tobin-Steuer. Die Einführung der Tobin-Steuer wurde bereits im Jahre 1972 von dem US-amerikanischen Wirtschaftswissenschaftler James Tobin vorgeschlagen, die Einführung der Steuer konnte jedoch bis heute nicht durchgesetzt werden. Die Tobin-Steuer gilt als Finanztransaktionssteuer und sollte auf alle Devisengeschäfte in Abzug gebracht werden. Der Steuersatz selbst sollte hier explizit sehr niedrig angesetzt werden, damit kurzfristige Spekulationen auf Währungsgeschäfte gezielt eingedämmt werden könnten.
Eingeführt wurde die Tobin-Steuer nie; sie ist jedoch im Zuge der weltweiten Finanzkrise wieder im Gespräch.

Transaktionssteuer – Robin-Hood-Steuer

Die sogenannte Robin-Hood-Steuer wiederum hat ähnliche Ziele wie die Tobin-Steuer. Auch hier ist das Ziel, die internationale Entwicklung voranzutreiben und die jeweiligen Staatshaushalte zu generieren. Zusätzlich sollen jedoch durch die Einführung dieser Steuer Gelder lockergemacht werden, die dann für die Armutsbekämpfung und den Klimawandel eingesetzt werden könnten.

Eine entsprechende Kampagne für die Einführung dieser Transaktionssteuer startete bereits im Januar 2010.

 

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