Börsenumsatzsteuer

Börsenumsatzsteuer auf Aktien, Wertpapiere und Investmentzertifikate

16. Januar 2012

Die Börsenumsatzsteuer gehört zu den Kapitalverkehrssteuern, die explizit auf Umsätze mit Unternehmensteilen erhoben wird und diese muss entsprechend auf jeden Umsatz aus einem Handel mit Wertpapieren gezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Geschäfte in Deutschland abgewickelt werden oder mindestens ein Deutscher an dem Handel beteiligt ist, sofern der Handel im Ausland über die Bühne geht. Als Wertpapiere in diesem Sinn gelten alle Schuldverschreibungen, Aktien und Investmentzertifikate.

Die Anfänge dieser Steuer sind schon in der sogenannten Stempelabgabe aus dem 19. Jahrhundert zu suchen. Seit 1881 war es üblich, bestimmte Wertpapierkäufe mit einer solchen Stempelabgabe zu besteuern. Im Jahre 1922 trat dann ein neues Kapitalverkehrsteuergesetz in Kraft, mit dem auch der Begriff der Börsenumsatzsteuer ins Leben gerufen wurde. Die Börsenumsatzsteuer selbst wurde allerdings ab 1944 wieder ausgesetzt. Hier erfolgte erst im Jahre 1948 die Wiedereinführung dieser…

Steuer, die zunächst nur als Einnahme der Länder galt. Seit einer Verfassungsänderung von 1969 stehen die Gelder aus dieser Steuer auch dem Bund zur Verfügung.

Die Börsenumsatzsteuer wird auch im benachbarten Ausland erhoben

Die Höhe der einstigen Börsenumsatzsteuer richtete sich zunächst nach Art der Wertpapiere. Ein Promille entfiel auf öffentliche Anleihen und 2,5 Promille vom Kurswert auf andere festverzinsliche Papiere und Aktien. Allerdings gab es Ausnahmen, auf die die Steuer nicht erhoben wurde. Die Börsenumsatzsteuer in dieser Form wurde 1991 abgeschafft.

Auch in anderen Staaten gab und gibt es vergleichbare Einnahmen des Staates, die aber teilweise ebenfalls abgeschafft wurden. Dazu gehörten Spanien, Luxemburg und Dänemark, die Niederlande und Österreich. Nach wie vor eine Einnahme bei derlei Geschäften haben die USA, Großbritannien und die Schweiz. Auch Belgien erhebt geringe Steuern und Griechenland sowie Brasilien profitieren ebenfalls aus solchen Geschäften. China hat die Abgabe auch eingeführt.
Im Zuge der europäischen Gesetzesgleichstellungen wird festgelegt, dass die Kapitalverkehrsfreiheit eine der vier Grundfreiheiten der EU darstellt. Allerdings wird die Erhebung der Börsensteuer in den einzelnen Ländern ausdrücklich erlaubt.

Die Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer

Die Wiedereinführung der Steuer in Deutschland ist immer wieder Grund für politische Kontroversen. Denn allein mit einem Steuersatz von 0,1 Prozent könnte der Staat rund 35 Milliarden Steuern einnehmen. Entsprechende Berechnungen gehen davon aus, dass der jeweilige Umsatz von der Einführung der Steuer nicht beeinflusst würde. Man müsse, so Kritiker, aber davon ausgehen, dass ein großer Teil der Geschäfte außer Landes abgewickelt würden, und zwar dort, wo es eine solche Steuer nicht gibt. Inzwischen gibt es Diskussionen über die europaweite Einführung der Börsenumsatzsteuer. Eine Einführung der Steuer, egal in welcher Höhe, wird immer dazu führen, dass die Effizienz der Wertpapierhandel sinkt. Daher wird die Einnahme nicht nur positiv gesehen.

Eine ebenfalls in dieses Resort fallende Abgabe ist die Finanztransaktionssteuer. Eine solche, die alle Transaktionen und Handlungen umfasst, gibt es in keinem Land. Teile der Handel werden in einigen Ländern abgedeckt, aber dies auch nicht einheitlich. Innerhalb der EU gibt es Bestrebungen, in den Jahren 2014 bis 2020 eine EU-weite Finanztransaktionssteuer einzuführen. Die Höhe soll 0,1 Prozent auf Aktien und Anleihen sowie 0,01 Prozent auf Derivate von Aktien und Anleihen betragen.

FDP lehnt Börsenumsatzsteuer ab

Die einzige deutsche Partei, die solch geartete Projekte vollkommen ablehnt, ist die FDP. Sowohl die Argumente der Befürworter als auch der Gegner sind teilweise nachzuvollziehen, aber eine gänzliche Steuerfreiheit auf Finanzhandel im weitesten Sinne wird sich nicht für alle Länder zukünftig auch tragen lassen. Während viele andere Steuern beständig ansteigen, beispielsweise die Mehrwertsteuer, kann hier ein schwunghafter und einträglicher Handel ohne jede Steuerbelastung durchgeführt werden. Dies lasse sich, so die Börsenexperten, auf Dauer nicht hinnehmen. Weitere Vorstöße der EU wird es in den nächsten Jahren geben, bis zum Jahr 2014, wo zum nächsten Mal die Einführung einer solchen Börsenumsatzsteuer in Angriff genommen werden soll.

 

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