Anwartschaften für private Krankenversicherungen können als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden

Anwartschaft für Private Krankenversicherung

Wer in einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist, der muss dies nicht unbedingt auch immer bleiben. Viele Situationen können dazu führen, dass der Versicherte als sogenannter Angestellter wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung muss. Dies ist für viele Menschen in der Regel nicht schön, oftmals jedoch nicht zu vermeiden. Und wer Glück hat, für den stellt sich der Wechsel in die gesetzliche Kasse nur als eine Übergangslösung dar. Wer dies bereits im Vorfeld weiß, der kann mit der privaten Krankenkasse eine sogenannte Anwartschaft vereinbaren. Eine Anwartschaft hat viele Vorteile; ein großer Vorteil ist es, dass sie von der Steuer abgezogen werden kann.

Zurück in die private Krankenversicherung mit der Anwartschaft

Eine Anwartschaft bei den privaten Krankenkassen läuft über den Abschluss einer Versicherung – der Anwartschaftsversicherung. Diese Anwartschaftsversicherung bescheinigt dem Unterzeichner das Recht auf den Erhalt einzelner bereits erhaltener Vertragsbestandteile.
Dies können beispielsweise das Eintrittsalter und der jeweilige Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sein. All diese Einzelheiten werden für einen späteren Wiedereintritt in die private Krankenversicherung (PKV) vertraglich festgehalten. Viele, die vor dem Abschluss einer Anwartschaft noch unschlüssig sind, sehen am Ende jedoch auch die steuerlichen Vorteile, die diese Anwartschaft mit sich bringt.

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