Steuertipps

Anwartschaften für private Krankenversicherungen können als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden

21. Februar 2011

Anwartschaft für Private Krankenversicherung

Wer in einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist, der muss dies nicht unbedingt auch immer bleiben. Viele Situationen können dazu führen, dass der Versicherte als sogenannter Angestellter wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung muss. Dies ist für viele Menschen in der Regel nicht schön, oftmals jedoch nicht zu vermeiden. Und wer Glück hat, für den stellt sich der Wechsel in die gesetzliche Kasse nur als eine Übergangslösung dar. Wer dies bereits im Vorfeld weiß, der kann mit der privaten Krankenkasse eine sogenannte Anwartschaft vereinbaren. Eine Anwartschaft hat viele Vorteile; ein großer Vorteil ist es, dass sie von der Steuer abgezogen werden kann.

Zurück in die private Krankenversicherung mit der Anwartschaft

Eine Anwartschaft bei den privaten Krankenkassen läuft über den Abschluss einer Versicherung – der Anwartschaftsversicherung. Diese Anwartschaftsversicherung bescheinigt dem Unterzeichner das Recht auf den Erhalt einzelner bereits erhaltener Vertragsbestandteile.
Dies können beispielsweise das Eintrittsalter und der jeweilige Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sein. All diese Einzelheiten werden für einen späteren Wiedereintritt in die private Krankenversicherung (PKV) vertraglich festgehalten. Viele, die vor dem Abschluss einer Anwartschaft noch unschlüssig sind, sehen am Ende jedoch auch die steuerlichen Vorteile, die diese Anwartschaft mit sich bringt.

Anwartschaft für Berufsanfänger und Beamte

Die Beiträge zu den Krankenversicherungen sind einem ständigen Wechsel unterworfen. Wirtschaftliche wie auch politische Umstrukturierungen führen auch bei den Krankenkassen meist zu Änderungen in den jeweiligen Einstufungen. Für die Kunden bedeutet dies in der Regel einen höheren monatlichen Beitrag. Da sich die tariflichen Situationen bei den Krankenkassen im Laufe auch des eigenen Berufslebens meist deutlich verändern, nutzen viele Berufseinsteiger die Anwartschaft um für spätere Versicherungswechsel vorzusorgen. Auch Beamte wählen aus diesem Grund die Anwartschaft, um sich die vermeintlich wesentlich besseren Konditionen fixieren zu lassen.

Kein Anspruch auf Leistung bei der Anwartschaft

Obwohl mit der Anwartschaft ein verbindlicher Vertrag abgeschlossen wurde, besteht für den Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Anwartschaft kein Leistungsanspruch. Der Vertrag ruht bis zum Eintritt in die private Krankenversicherung. Erst wenn dieser Fall eingetreten ist, wird auch ein Versicherungsschutz gewährt – und zwar zu den Konditionen, die der Anwartschaft zugrunde liegen. Die tatsächliche tarifliche Situation der Kasse selbst spielt hierbei keine Rolle.

Anwartschaft mit Teil- oder Vollkrankenversicherung

Wer eine Anwartschaft bei der privaten Krankenversicherung (PKV) abschließen möchte, der hat die Möglichkeit dies für eine Teil- oder Vollkrankenversicherung zu tun. Die Krankenkassen selbst unterscheiden hierbei nochmals nach sogenannter kleinen oder auch großen Anwartschaften, die sich darin unterscheiden, ob eine Altersrückstellung gebildet werden soll. Kleine Anwartschaften sind dazu gedacht, kurzfristige finanzielle Notlagen, wie zum Beispiel eine Arbeitslosigkeit, einen Berufswechsel oder auch Auslandsaufenthalte zu überbrücken. Das Eintrittsalter kann hier –anders als bei einer großen Anwartschaft- nicht fixiert werden. Lediglich die erneute Gesundheitsprüfung wird nicht mehr erforderlich.

Gesundheitsprüfung durch Anwartschaft umgehen

Neben dem fixierten Eintrittsalter ist für viele Menschen auch die Gesundheitsprüfung ein wichtiger Faktor eine Anwartschaft anzustreben. In der Regel ist es so, dass sich mit zunehmendem Alter mehr oder weniger große Befindlichkeitsstörungen und/oder Krankheiten erkennbar machen, die sich die privaten Krankenkassen teuer bezahlen lassen. Besteht keine Anwartschaft und ist ein erneuter Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) geplant, so erfolgt wieder eine Gesundheitsprüfung sowie das Festlegen des tatsächlichen Eintrittsalters. Dank einer Anwartschaft bleibt das Eintrittsalter jedoch gleich und die Beiträge sind meist deutlich niedriger, als bei fehlender Anwartschaft.

Kosten für die Anwartschaft bei der privaten Krankenversicherung (PKV)

Obwohl in der Zeit der Anwartschaft keine Leistungen von Seiten der Krankenkasse zu erwarten sind, so verlangen diese jedoch Beitragszahlungen. Diese Kosten sind jedoch in der Regel überschaubar und lassen sich zudem noch bei der Steuererklärung steuerlich absetzen. Bis zu einer Summe von 100 Euro pro Jahr können die Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

 

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