Steuertipps

Steuertricks, die der Steuerzahler nutzen sollte

25. Januar 2013

Steuer sparen mit SteuertricksViele Steuerpflichtigen verschenken jedes Jahr bares Geld, weil sie entweder gar keine Steuererklärung abgeben oder die vorhandenen Möglichkeiten nicht ausnutzen. Zugegebenermaßen ist das deutsche Steuerrecht nicht gerade einfach und das Ausfüllen der Steuererklärung mit einigen Mühen verbunden. Dabei lassen sich mit einer paar einfachen Steuertricks deutlich höhere Rückzahlungen erreichen.

Steuer sparen – Den Rabattfreibetrag nutzen

In vielen Fällen erhaltenen Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber Waren oder Dienstleistungen zu vergünstigten Konditionen überlassen. Die Differenz zum normalen Abgabepreis gilt dabei als geldwerter Vorteil und muss deshalb versteuert werden. Allerdings haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen jährlichen Rabattfreibetrag von 1.080 Euro. Angewendet kann dieser jedoch nur auf Waren, die nicht speziell für den Mitarbeiter angefertigt wurden. Ein guter Steuertrick ist dabei, statt eines höheren Gehalts mehr Rabatte mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.

Mit dem Altersentlastungsbetrag Steuern sparen

Die Nutzung des Altersentlastungsbetrags ist einer der einfachsten und gleichzeitig effektivsten Steuertricks. Der Freibetrag ist ausschließlich an das Alter des Steuerpflichtigen gekoppelt. Den Altersentlastungsbetrag enthält jeder, der im Vorjahr das 64. Lebensjahr vollendet hat. Geschaffen worden ist der Altersentlastungsbetrag für Steuerpflichtige die mit 65 in Rente gehen und dabei das hohe Arbeitseinkommen gegen eine geringere Rente eintauschen. Arbeitet der Rentner weiter, dann erhält er den Altersentlastungsbetrag auf sein zu versteuerndes Einkommen. Relevant wird der Altersentlastungsbetrag also nur dann, wenn neben der Rente noch ein zu versteuerndes Einkommen erzielt wird. Die Höhe richtet sich nach dem zu bestimmenden Prozentsatz sowie einem zugehörigen Höchstbetrag. Dieser kann aus einer im § 24a Einkommenssteuergesetz genannten Tabelle entnommen werden. Wer beispielsweise ein zusätzliches Bruttoarbeitseinkommen von 5.000 Euro erzielt hat, erhält einen Altersentlastungsbetrag von 32 Prozent bzw. einen Höchstbetrag von 1.520 Euro. Da der Höchstbetrag geringer als der prozentuale Anteil ist, beträgt der Entlastungsbetrag 1.520 Euro. Bei einem Einkommen von 2.000 Euro dann wäre der prozentuale Anteil von 640 Euro der Altersentlastungsbetrag.

Kosten für Steuerberater weiterhin absetzen

Früher war es ohne Probleme möglich, auch höhere Steuerberatungskosten von der Steuer abzusetzen. Zwischenzeitlich gab es jedoch einige Änderungen. Mit ein paar Steuertricks stehen die Chancen auf eine Anerkennung auch heutzutage noch gut. Denn es ist äußerst umstritten, ob die Verweigerung der Steuerberaterkosten als Sonderausgaben tatsächlich rechtens ist. Deshalb sollten Steuerpflichtige einen möglichst hohen aber noch angemessenen Teil der Kosten als Werbungskosten anzugeben. Der Rest kommt dann in den Bereich der Sonderausgaben.

Steuerliche Erleichterungen bei einer doppelten Haushaltsführung

Zu den wichtigsten Steuertricks gehört auch die Nutzung der Möglichkeiten einer doppelten Haushaltsführung. Viele Arbeitnehmer sind heutzutage dazu gezwungen, eine Arbeitsstelle an einem weit entfernten Ort anzunehmen. Dabei ist es nicht immer sinnvoll, gleich den ganzen Hausstand an den neuen Arbeitsort zu verlegen. Da viele Arbeitnehmer die betreffenden Steuertricks nicht kennen, wird hier oftmals Geld verschenkt. Seit 2009 kann die Zweitwohnungsregelung auch dann in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige von seinem Arbeitsort wegziehen möchte. Wer beispielsweise in eine Wohnung zieht die 100 Kilometer vom Arbeitsort entfernt ist, diese jedoch per direkter Bahnverbindung schneller erreicht kann die Vergünstigungen der doppelten Haushaltsführung ebenfalls in Anspruch nehmen.

Die erweiterte Steuererklärung ein zusätzlicher Zeitaufwand, der lohnt

Mit ein paar Steuertricks lassen sich also mit einer Zweitwohnung effektiv Steuern sparen. Zu den Einrichtungs- und Unterhaltungskosten kann für Heimfahrten die Kilometerpauschale angesetzt werden. Pro Woche ist eine Familienheimfahrt anrechenbar, wobei für jeden Kilometer die Pauschale von 0,30 Euro in der Steuererklärung angegeben werden kann. Der erweiterte Aufwand lohnt sich also durch die mit den Steuertricks erzielten Einsparungen in jedem Fall.

Steuertricks für den selbstständigen Nebenerwerb

Wer sein Gehalt mit einer Nebentätigkeit von zuhause aus aufbessert, kann mit ein paar Steuertricks ebenfalls Steuern sparen. Je nach Tätigkeit gibt es verschiedene Möglichkeiten Steuertricks effektiv anzuwenden. Abzugsmöglichkeiten gibt es beispielsweise für das eigene Arbeitszimmer in der Wohnung, die Energie und Nebenkosten des Arbeitszimmers odre Kosten für die Kommunikation. Um Unklarheiten bei den Kommunikationskosten zu vermeiden, sollten die Verbindungsnachweise gut aufbewahrt werden. Idealerweise besteht ein Anschluss, der ausschließlich für die Nebentätigkeit genutzt wird. In jedem Fall ist es wichtig sämtliche Belege gut aufzubewahren, da diese für die Steuererklärung in jedem Fall benötigt werden.

 

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