Steuer sparen

Steuerliche Vorteile durch das Nutzen von Altverlusten bei Wertpapieren

21. Januar 2013

AbgeltungssteuerAnleger, die nach 2008 Aktien wieder verkaufen, müssen auf den Gewinn die Abgeltungssteuer bezahlen. Steuerliche Vorteile erzielt nur derjenige, der Verluste mit anderweitigen Aktien gegenrechnen kann. Wer noch Verluste aus der Zeit vor der Abgeltungssteuer vor sich herschiebt, muss sich jedoch beeilen. Eine Aufrechnung ist nur noch bis Ende 2013 möglich.

Ab 2014 keine Verrechnung mehr möglich

Ab dem 1. Januar 2014 sind die steuerlichen Vorteile aus Altverlusten vorbei. Anleger, die zu diesem Zeitpunkt noch ungenutzte Verluste aus Aktien-, Fonds- oder Zertifikate-Verkäufen in ihrem Depot haben, können daraus nur sehr schwierig steuerliche Vorteile erlangen. Nach § 23 Einkommensteuer-Gesetz (EStG) können danach nur noch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften zur Aufrechnung mit Altverlusten genutzt werden. Hierzu gehört beispielsweise ein Verlust aus dem Verkauf einer nicht selbst genutzten Immobilie.

Steuerliche Vorteile gibt es allerdings auch nur dann, wenn diese innerhalb der Spekulationsfrist verkauft wird. Anleger, denen eine solche Möglichkeit nicht zur Verfügung steht, sollten Altverluste deshalb noch im Jahr 2013 mit den erzielten Gewinnen verrechnen, um damit steuerliche Vorteile zu erzielen und der Abgeltungssteuer zu umgehen.

Jetzt steuerliche Vorteile sichern

Die Verrechnung der Altverluste ist ganz einfach über die Einkommenssteuererklärung möglich. Um mit dem Altverlust steuerliche Vorteile zu erzielen, füllen Steuerpflichtige die Anlage KAP aus. Zur Aktivierung wird in der Zeile 59 eine „1“ eingetragen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Differenz aus Gewinnen und Verlusten unterhalb der Steuerfreibeträge liegt. Für Alleinstehende gilt ein Pauschbetrag von 801 Euro und für gemeinsam veranlagte Ehepaare von 1.602 Euro. Liegt der Gewinn darunter, dann wird keine Abgeltungssteuer erhoben.

Zinsen und Dividenden sind außen vor

Für die Verrechnung der Altverluste gelten jedoch nicht nur zeitliche Beschränkungen. Die Verluste können auch nicht mit sämtlichen Gewinnen verrechnet werden. Aus Zinsen oder Dividenden erzielte Gewinne können nicht für steuerliche Vorteile genutzt um mit Verlusten aus Aktiengeschäften verrechnet werden. Vor der Verrechnung von Altverlusten sollten Anleger ihr Depot deshalb erstmal gründlich überprüfen.

Gewinne bis 2013 erzeugen

Ist derzeit nicht absehbar ob in 2013 überhaupt Gewinne aus Aktienverkäufen erzielt werden, weil die meisten Werte derzeit noch in der Verlustzone liegen, dann empfiehlt es sich, alsbald mit dem Erzeugen von Gewinnen für 2013 zu beginnen. Hierfür bieten sich aktuell eher die „defensiveren“ Papiere an, da nicht so stark von der aktuellen Konjunktur abhängig sind. Kommt es zu einer weiteren Eintrübung der Konjunktur, drohen ansonsten noch weitere Verluste. Eine gute Möglichkeit um gezielt Gewinne aufzubauen sind die sogenannten Zerobonds. Bei diesen hat der Anleger die Möglichkeit die kumulierten Zinsen am Ende der Laufzeit auf einen Schlag zu erhalten. Da diese in Form von Verkaufserlösen ausgezahlt werden, ist eine Verrechnung mit den Verlusten ohne Probleme möglich. Eine ähnliche Möglichkeit bieten auch abgezinste Sparbriefe. Bei diesen werden die erzielten Zinsen bei der Auszahlung zum Kaufpreis hinzugerechnet. Des Weiteren können auch Bundesschatzbriefe vom Typ B zur Erzielung von steuerlichen Vorteilen durch eine Verrechnung der Verluste genutzt werden.

Neue Regelungen für Neuverluste

Die bisher genanten Regelungen gelten ausschließlich für Verluste, die bereits vor der Einführung der Abgeltungssteuer zum Januar 2008 entstanden sind. Für danach entstandene Verluste haben sich die Spielregeln geändert. Hier erfolgt die Verrechnung in zwei unterschiedlichen Töpfen. Dabei werden im ersten Top ausschließlich die Verluste aus dem Verkauf von Aktien mit den Aktiengewinnen verrechnet. Verluste aus anderweitigen Wertpapier-Geschäften wie Fonds, Zertifikaten oder CFDs werden dann im zweiten Topf gesammelt. Für diese ist auch eine Verrechnung mit Zinserträgen und Dividenden möglich. Innerhalb eines Depots wird die Verrechnung direkt durch die depotführende Bank vorgenommen. Für den Fall, dass für das betreffende Jahr keine Gewinne zur Verrechnung erzielt wurden, erfolgt ein automatischer Übertrag auf das folgende Jahr. Eine zeitliche Begrenzung zur Verrechnung gibt es dabei nicht.

Auf mögliche Fallstricke achten

Die separate Verrechnung der Verluste hält mit der sogenannten „First-in-first-out“-Regel (Fifo) jedoch auch einen möglichen Fallstrick bereit. Die Regel besagt, dass Altverluste grundsätzlich Vorrang vor neueren Verlusten haben. Wer also noch Verluste in seinem Depot hat die teilweise vor und zum Teil nach 2009 hat sollte bei der Verrechnung genau aufpassen.

 

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