Steuertipp: Keine Pauschalsteuern für Aufmerksamkeiten an Kunden

Pauschalsteuern Aufmerksamkeiten GeschenkeGerade jetzt in der Adventszeit werden sie immer wieder überreicht: Die Rede ist von den kleinen Aufmerksamkeiten, die sich Geschäftsleute gerne überreichen, wenn sich das Geschäftsjahr dem Ende nähert. Man möchte sich bedanken für die guten geschäftlichen Kontakte während des Jahres und hoffe natürlich auf eine Fortsetzung im kommenden Jahr. Wie großzügig diese Aufmerksamkeiten ausfallen, hängt in erster Linie von der geschäftlichen Verbindung der Geschäftspartner ab. Gute Kunden bekommen daher in der Regel auch hochwertigere Aufmerksamkeiten als beispielsweise der Kunde, der im laufenden Jahr nur einmal bestellt hat.

Aufmerksamkeiten an Kunden sind in der Regel von der Steuer absetzbar und mindern auch das Betriebsergebnis. Auch aus diesem Grund greifen viele Unternehmer tief ins Portemonnaie, um ihre treuen Kunden zu belohnen.

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Lohnsteuer – Pauschalbesteuerung für Geschenke und Sachzuwendungen

Auch kleine Geldgeschenke können von der Steuer abgesetzt werden

Um Geschenke und Sachzuwendungen von der Lohnsteuer absetzen zu können, muss zunächst geklärt werden, was denn unter der Bezeichnung Sachzuwendung eigentlich gemeint ist. Hier sei gesagt, dass mit Geschenken und Sachzuwendungen nicht ausschließlich die obligatorische Flasche Wein gemeint ist. Auch Einladungen in VIP-Logen, Karten für Sport- und Kulturveranstaltungen und auch Reisen für Mitarbeiter und Handelspartner fallen in diese Kategorie.

Lohnsteuer – Versteuerung von Sachzuwendungen bis maximal 30 Prozent

Noch vor wenigen Jahren war es üblich, dass Sachzuwendungen und Geschenke ausschließlich auf der Seite…

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