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Lohnsteuer – Pauschalbesteuerung für Geschenke und Sachzuwendungen

16. November 2011

Auch kleine Geldgeschenke können von der Steuer abgesetzt werden

Um Geschenke und Sachzuwendungen von der Lohnsteuer absetzen zu können, muss zunächst geklärt werden, was denn unter der Bezeichnung Sachzuwendung eigentlich gemeint ist. Hier sei gesagt, dass mit Geschenken und Sachzuwendungen nicht ausschließlich die obligatorische Flasche Wein gemeint ist. Auch Einladungen in VIP-Logen, Karten für Sport- und Kulturveranstaltungen und auch Reisen für Mitarbeiter und Handelspartner fallen in diese Kategorie.

Lohnsteuer – Versteuerung von Sachzuwendungen bis maximal 30 Prozent

Noch vor wenigen Jahren war es üblich, dass Sachzuwendungen und Geschenke ausschließlich auf der Seite…

des Empfängers zu versteuern waren. Heute gibt es jedoch die sogenannte Pauschalisierungsmöglichkeit für Sachzuwendungen, mit denen ein Steuervorteil genutzt werden kann. Insgesamt sind es 30 Prozent, die der Zuwender pauschal bei der Lohnsteuer geltend machen kann. Hinzu kommen noch Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag, womit dann aber alle Folgen für den Schenker abgegolten sind.

Wahlrecht für Pauschalisierung bei Sachzuwendungen

Das Wahlrecht bezüglich einer Pauschalisierung für Sachzuwendungen kann jeweils nur einheitlich, und zwar zu Beginn des Wirtschaftsjahres, in Anspruch genommen werden. Liegen die Sachzuwendungen widererwarten höher als ursprünglich angenommen, so ist hier trotzdem keine Änderung mehr möglich. Zulässig ist beim Wahlrecht jedoch, dass eine Aufteilung der Zuwendungen in einzelne Kategorien, wie beispielsweise Zuwendungen an Mitarbeiter und Zuwendungen an Geschäftspartner, erfolgen kann. Bei Sachzuwendungen an Dritte muss das Wahlrecht bis spätestens zur letzten Lohnsteueranmeldung des einzelnen Wirtschaftsjahres in Anspruch genommen werden, bei Zuwendungen an eigene Arbeitnehmer hingegen erst bis zum 28 Februar des Folgejahres.

Pauschalisierungsmöglichkeiten bei Sachzuwendungen und deren Ausschluss

Von der Pauschalisierungsmöglichkeit ausgeschlossen sind Sachzuwendungen, die einen Betrag in Höhe von 10.000 Euro überschreiten. Diese Höchstgrenze richtet sich jedoch nach den Zuwendungen für die einzelnen Empfänger und gilt für jedes Wirtschaftsjahr.

Sachzuwendungen und Geschenke als Betriebsausgaben versteuern

Sollen Sachzuwendungen für Kunden und Lieferanten oder Geschäftsfreunde und Mitarbeiter als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, so dürfen die einzelnen Zuwendungen pro Empfänger eine Grenze von 35 Euro pro Geschäftsjahr nicht übersteigen. Wird diese Höchstgrenze überschritten, so sind die gesamten Ausgaben nicht mehr steuerlich abzugsfähig. Werbegeschenke, die als sogenannte Streuwerbeartikel gelten, dürfen hier allerdings nur bis zu einer Höchstgrenze von 10 Euro als Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden.

Voraussetzung für den Pauschalabzug von Sachzuwendungen und Geschenken

Damit ein Pauschalabzug für Geschenke und Sachzuwendungen von den Finanzbehörden akzeptiert wird, bedarf es einiger Voraussetzungen. Das Einreichen der einzelnen Kaufbelege hat oberste Priorität und diese sollten sowohl den Namen des Beschenkten als auch die jeweiligen Anlässe enthalten. Wurden die Sachzuwendungen an unterschiedliche Adressen übermittelt, so empfiehlt es sich, die jeweiligen Namen und Anschriften auf einem gesonderten Blatt zu notieren.

Sachzuwendungen an Mitarbeiter sind sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn

Werden Sachzuwendungen den eigenen Mitarbeitern unterbreitet, müssen steuerlich jedoch andere Regelungen beachtet. Sachzuwendungen an Mitarbeiter gehören zum steuer- und sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn und gehören deshalb dem Lohnkonto zugeordnet. Ausgenommen hiervon sind allerdings Gelegenheitsgeschenke, die eine Gesamthöhe von 40 Euro nicht übersteigen. Hier entsteht entsprechend dann auch keine Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Als Gelegenheitsgeschenke verstehen sich Geschenke, die dem Mitarbeiter aufgrund eines persönlichen Anlasses, wie beispielsweise dem Geburtstag, einem Firmenjubiläum oder der Hochzeit offeriert wird. Hierunter fallen Kleingeschenke wie Bücher und CDs, Blumen und Spirituosen und auch andere kleinere Utensilien. Die Freigrenze darf jedoch insgesamt nicht überschritten werden, da ansonsten der gesamte Posten steuer- und sozialabgabenpflichtig verbucht werden muss.

Mit Gewährung von Sachzuwendungen sind alle weiteren geldwerten Vorteile abgegolten

Wird die Pauschalisierungsmöglichkeit für Sachzuwendungen an die Arbeitnehmer in Anspruch genommen, so gilt zu beachten, dass hiermit nun alle geldwerten Vorteile abgegolten sind, für die andere Pauschalisierungsregelungen, wie beispielsweise die Rabattregelung, gelten. Darüber hinaus muss der Zuwendende dem Beschenkten mitteilen, dass er eine Pauschalbesteuerung vornimmt. Formvorschriften müssen hierfür allerdings nicht eingehalten werden.

 

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