Steuertipp: Keine Pauschalsteuern für Aufmerksamkeiten an Kunden

Pauschalsteuern Aufmerksamkeiten GeschenkeGerade jetzt in der Adventszeit werden sie immer wieder überreicht: Die Rede ist von den kleinen Aufmerksamkeiten, die sich Geschäftsleute gerne überreichen, wenn sich das Geschäftsjahr dem Ende nähert. Man möchte sich bedanken für die guten geschäftlichen Kontakte während des Jahres und hoffe natürlich auf eine Fortsetzung im kommenden Jahr. Wie großzügig diese Aufmerksamkeiten ausfallen, hängt in erster Linie von der geschäftlichen Verbindung der Geschäftspartner ab. Gute Kunden bekommen daher in der Regel auch hochwertigere Aufmerksamkeiten als beispielsweise der Kunde, der im laufenden Jahr nur einmal bestellt hat.

Aufmerksamkeiten an Kunden sind in der Regel von der Steuer absetzbar und mindern auch das Betriebsergebnis. Auch aus diesem Grund greifen viele Unternehmer tief ins Portemonnaie, um ihre treuen Kunden zu belohnen.

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