Das Umsatzsteuergesetz (UStG) ist neben dem EStG eines der wichtigsten Steuer-Gesetze für Unternehmer. Wenn es um Vorsteuer oder Vorsteuerabzug, den Steuersatz oder die Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage oder die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung geht – zu allen Fragen der Besteuerung von Lieferungen und Leistungen finden sich Regelungen im UStG – auch für Steuerbefreiungen. Wie sonstige Gesetze ist auch das UStG bisweilen schwer verständlich, was aber nicht zuletzt am Regelungsgegenstand liegt. So kann eine innergemeinschaftliche Lieferung, die von mehr als zwei Unternehmen vorgenommen wird und unterschiedliche Gegenstände erfasst, zu schwierigen Problemen im Sinne des Umsatzsteuer-Rechts führen.
Umsatzsteuergesetz
Der Vorsteuerabzug und die rechtlichen Voraussetzungen
Unternehmer haben die Möglichkeit, die in Rechnung gestellte Umsatzsteuern als Vorsteuer in Abzug zu bringen, wenn die berechtigte Leistung für das eigene Unternehmen erbracht wurde. Der Vorsteuerabzug ist immer im betreffenden Vormeldezeitraum möglich in dem die Rechnung erstellt wurde. Je nach Höhe der Umsatzsteuerlast werden Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich oder quartalsweise an das Finanzamt übermittelt. Zudem ist ein Vorsteuerabzug auch dann möglich, wenn der Unternehmer aufgrund einer ordnungsgemäßen Rechnung bereits vor Leistungserstellung eine Anzahlung leistet. Für den Fall, dass die Rechnung nicht korrekt ist, weil wichtige Pflichtangaben fehlen, so ist ein Vorsteuerabzug unter Umständen nicht möglich.