Selbstständige und Unternehmen mit Umsatzsteuerpflicht stellen sich oftmals die Frage, welchen Mehrwertsteuersatz sie auf Rechnungen ausweisen müssen. Aufgrund der komplizierten Steuergesetzgebung können selbst Steuerberater diese Frage nicht immer einwandfrei beantworten. Auch Verbrauchern ist oftmals nicht klar, welcher Mehrwertsteuersatz für ein Produkt oder eine erbrachte Leistung fällig wird.
Warum zwei Steuersätze?
Die Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer gehört mit einem Volumen von 140 Milliarden Euro zu den wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Gleichzeitig sind mit der Mehrwertsteuer auch einige der kuriostesten Regelungen der Steuergesetzgebung verbunden. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent wurde ursprünglich eingeführt, um mehr soziale Gerechtigkeit zu schaffen. Deshalb gilt dieser vor allem für Güter des täglichen Lebens. Neben den meisten Lebensmitteln gilt die ermäßigte Umsatzsteuer auch für Kulturangebote wie Bücher, Zeitschriften sowie für die Verwertung von Urheberrechten und den Personennahverkehr. Gerade bei der Frage nach den Gütern des täglichen Lebens stellt sich immer wieder die Frage, welche Produkte genau darunter fallen.