KfW Darlehen – Absetzung von Handwerkern

Reparaturkosten steuerlich geltend machen

Förderung bis Dezember 2010

Private Eigenheimbesitzer, die über die KfW-Bank gefördert werden, haben gleichzeitig auch die Möglichkeit Handwerks- und Reparaturkosten steuerlich geltend zu machen. Der diesbezügliche Steuerabzug kann zusätzlich zur gewährten Steuervergünstigung als eine sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung in Anzug gebracht werden. Maßgeblich für die Absetzung von Handwerkern ist die Vorschrift des § 35a EStG, die hier speziell alle privat geförderten KfW-Darlehensnehmer betrifft. Steuerliche Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen hingegen laufen weiterhin unter Aufwendungen für Werbungskosten und finden diesbezüglich keine Anwendung.

Wer ein KfW-Darlehen in Anspruch genommen hat, kann die bis zum 31.12.2010 angefallenen Handwerkerkosten sogar schon dann absetzen, wenn das Eigentum noch gar nicht bezogen worden ist. Hier muss jedoch sichergestellt sein, dass eine Eigennutzung in Zukunft explizit erfolgen wird. Begünstigt werden handwerkliche Leistungen für das Tapezieren und Streichen der Wände, Fliesenarbeiten, die Beseitigung von Mängeln, das Verlegen von Laminat oder Teppichböden sowie alle anderen Schönheits- und Reparaturarbeiten. Die Steuerbegünstigung greift dort, wo es sich um einmalige oder allgemeine Reparaturarbeiten, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen handelt. Mit Inanspruchnahme eines KfW-Darlehens sind auch diese Arbeiten steuerlich absetzbar.

Weiterlesen

 

Sonnen-Steuer – Photovoltaik Anlagen und das Finanzamt

Photovoltaik-Steuern

Photovoltaik Anlagen sind nicht nur eine ökologisch sehr sinnvolle Sache – wie viele bereits entdeckt haben, stellen sie auch ein hoch profitables Investment dar. Gesicherte Renditen weit über 10% stellen sogar eine Menge hoch riskanter Kapitalanlagen weit in den Schatten. Vor allem ist es bei einer geschickt geplanten Finanzierung möglich, dieses Investment sogar ohne Eigenkapital zu tätigen. Auch auf Förderungen kann man zurückgreifen – sehr überlegenswert sind hier zinsbegünstigte Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Die Beantragung eines solchen Darlehens zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage ist zwar bürokratisch sehr umständlich und aufwendig, kann aber finanziell gesehen in jedem Fall aber durchaus sehr lohnenswert sein. Die hohe Rendite liegt begründet in der Tatsache, dass die lokalen Energieversorgungsunternehmen (EVU) nach dem Gesetz für Erneuerbare Energien (EEG) verpflichtet sind, vom Zeitpunkt der Errichtung an eine auf 20 Jahre fest garantierte Photovoltaik Einspeisevergütung pro kWh zu leisten.

Bei solcherart lukrativen Einnahmequellen steht natürlich auch das Finanzamt bereit, um seinen beanspruchten Teil der satten Gewinne zu fordern. Unterschiedliche Steuern sind abzuführen – und man tut gut daran, trotz aller Vorfreude auf den Gewinn auch die anfallende Steuerlast nicht unbeachtet zu lassen. Man kann hier, besonders durch eine geschickte Planung der Abschreibungen, eine ganze Menge an Steuern sparen.

Weiterlesen