Duales Studium – Steuervergünstigung für die Eltern

Wahrscheinlich geht es den meisten beim Studium so: die Ausgaben sind hoch, die Einnahmen niedrig. Entgegen der Hoffnung, die Eltern und Studierende aufgrund von Urteilen des Bundesfinanzhofes zwischenzeitlich hatten, bleibt es weiterhin so, dass die Kosten für ein erstes Studium nur als Sonderausgaben bis 6.000 Euro abgesetzt werden können. Eine entsprechende Gesetzesänderung, die den Vorgaben des Bundesfinanzhofes Rechnung trägt, wurde inzwischen vorgenommen. Es bleibt dabei, dass es eine weitere Steuervergünstigung für die Eltern nicht geben wird. Ein Vorwegabzug wird weiterhin nicht möglich sein.

Auch bei geringem Einkommen sind Steuererklärungen nicht unwichtig

Dennoch lohnt ein Blick in die Gesetze des Einkommensteuerrechts. Dies gilt umso mehr für den Fall, dass einer bereits abgeschlossenen Ausbildung oder einem absolvierten Studium eine weitere Ausbildung folgen soll, die immerhin auch finanziert werden will. Es ist ein Irrglaube, dass man sich nicht um eine Steuererklärung kümmern muss, da man ja ohnehin nichts verdient. Gerade in der Ausbildung kann man von der Möglichkeit des Verlustvortrages profitieren.

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