Steuer sparen – Sind umzugsbedingte Unterrichtskosten von der Steuer absetzbar?

Unterrichtskosten von der Steuer absetzenDie Unterrichtskosten für den Nachhilfeunterricht der Kinder sind grundsätzlich nicht von der Steuer absetzbar. Allerdings gibt es eine Ausnahme, wenn der Nachhilfeunterricht aufgrund eines beruflich bedingten Umzugs erforderlich wird. In diesem Fall sind neben den Kosten für den Nachhilfeunterricht auch die Aufwendungen für neue Schulbücher oder Umschulungsgebühren von der Steuer absetzbar.

Auf die Höchstbeträge achten

Die Aufwendungen, welche in Verbindung mit einem beruflich bedingten Umzug anfallen sind als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Dabei müssen jedoch bestimmte Höchstbeträge beachtet werden. Für den Fall, dass der Umzug nach dem 1.1.2011 stattgefunden hat, sind die vollen Aufwendungen bis zu einem Betrag von 806 Euro steuerlich absetzbar. Die darüber hinausgehenden Kosten können zu 75 Prozent bis zu einem Betrag von 806 abgesetzt werden. Insgesamt ist also ein maximaler Betrag von 1.612 Euro steuerlich absetzbar.

Bei einem Umzug nach dem 1.1.2012 können die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 828,50 als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Für höhere Aufwendungen gilt auch die 75 Prozent Regelung bis zu einem maximalen Betrag von 828,50. Insgesamt ist ein Betrag von 1657 Euro steuerlich absetzbar.

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Duales Studium – Steuervergünstigung für die Eltern

Wahrscheinlich geht es den meisten beim Studium so: die Ausgaben sind hoch, die Einnahmen niedrig. Entgegen der Hoffnung, die Eltern und Studierende aufgrund von Urteilen des Bundesfinanzhofes zwischenzeitlich hatten, bleibt es weiterhin so, dass die Kosten für ein erstes Studium nur als Sonderausgaben bis 6.000 Euro abgesetzt werden können. Eine entsprechende Gesetzesänderung, die den Vorgaben des Bundesfinanzhofes Rechnung trägt, wurde inzwischen vorgenommen. Es bleibt dabei, dass es eine weitere Steuervergünstigung für die Eltern nicht geben wird. Ein Vorwegabzug wird weiterhin nicht möglich sein.

Auch bei geringem Einkommen sind Steuererklärungen nicht unwichtig

Dennoch lohnt ein Blick in die Gesetze des Einkommensteuerrechts. Dies gilt umso mehr für den Fall, dass einer bereits abgeschlossenen Ausbildung oder einem absolvierten Studium eine weitere Ausbildung folgen soll, die immerhin auch finanziert werden will. Es ist ein Irrglaube, dass man sich nicht um eine Steuererklärung kümmern muss, da man ja ohnehin nichts verdient. Gerade in der Ausbildung kann man von der Möglichkeit des Verlustvortrages profitieren.

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