Steuerberatung

Hilfe bei der Steuererklärung – an wen kann/sollte man sich wenden?

18. März 2013

SteuerberaterDie meisten Menschen befassen sich nur sehr ungern mit dem Thema Steuererklärung. Die Gesetze ändern sich ständig, sodass kaum noch jemand genau durchblickt. Vielfach verzichten Steuerzahler deshalb auf ein Ausfertigen der Steuererklärung und schenken dem Fiskus jedes Jahr eine Menge Geld. Doch auch wer beispielsweise mit einer entsprechenden Software die Steuererklärung selbst erledigt ist sich oft unsicher, ob auch tatsächlich alle Einsparmöglichkeiten ausgenutzt wurden. So ist es in vielen Fällen angeraten, sich professionelle Hilfe zu holen. Privatpersonen erhalten Hilfe bei der Steuererklärung unter anderem von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein. Unternehmen und Selbstständige lassen ihre Steuererklärung in den meisten Fällen ohnehin von einem externen Steuerberater erledigen.

Deutsches Steuerrecht erfordert Fachwissen und Kompetenz

Deutschland besitzt eines der kompliziertesten Steuergesetzgebungen weltweit. Aus diesem Grund gibt es eine klare Regelung, wer hierzulande Beratungen zur Steuererklärung durchführen darf. Erlaubt ist dies ausschließlich anerkannten Steuerberatern sowie eingetragenen Lohnsteuerhilfevereinen. Diese besitzen die fachliche Kompetenz, um Mandanten bzw. Mitglieder fachkundig betreffs ihrer Steuererklärung zu beraten. Zudem verfügen Steuerberater und Lohnsteuervereine über eine Versicherung, die sie vor finanziellen Schäden schützt, die durch eine Fehlberatung entstanden sind.

Beratung bei Lohnsteuerhilfevereinen

Die rechtlichen Voraussetzungen für Lohnsteuerhilfevereine wurden 1964 auf Betreiben der Gewerkschaften geschaffen. Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer, die Hilfestellungen bei der Steuererklärung sowie bei allen anderen Lohnsteuersachen und Einkommensteuerveranlagungen geben. Mittlerweile gibt es in nahezu allen Städten mindestens einen Lohnsteuerhilfeverein, bei dem sich Arbeitnehmer hinsichtlich der Steuererklärung beraten lassen können. Da es sich hierbei um eingetragene Vereine handelt, ist für die Beratung zunächst eine Mitgliedschaft erforderlich. Die Höhe der Mitgliedsgebühren ist je nach Verein unterschiedlich und beträgt im Schnitt etwa 100 Euro pro Jahr. Dazu kommt in den meisten Fällen noch eine einmalige Aufnahmegebühr. Die jährlichen Mitgliedsgebühren können bei der Steuerklärung jedoch als Steuerberatungskosten abgesetzt werden. Wer eine Steuererklärung mithilfe eines Lohnsteuerhilfevereins erledigen möchte, der sollte darauf achten, dass dieser dem Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) angehört. Derzeit gehören diesem etwa 160 Lohnsteuerhilfevereine an.

Hilfe bei der Steuererklärung

Eine der wichtigsten Aufgaben der Lohnsteuerhilfevereine ist die Unterstützung bei der Erstellung der jährlichen Steuererklärung. Dazu können auch als fehlerhaft angesehene Steuerbescheide durch einen solchen Verein geprüft werden. Allerdings können zu den jährlichen Mitgliedsgebühren noch weitere Kosten dazukommen, wenn der Verein bei der Steuererklärung unterstützend mitwirkt. So berechnet beispielsweise die deutsche Lohnsteuerhilfe noch zusätzliche Beratungsgebühren, die sich nach der Höhe des Einkommens richten. Allerdings liegen diese deutlich unter den Gebühren, die ein Steuerberater für seine Dienste verlangt. Hierfür erhalten Mitglieder eine persönliche Beratung und der Verein übernimmt das Erstellen der Steuererklärung. Zudem erhalten Mitglieder Hilfe bei der Prüfung des Steuerbescheides.

Vorsicht bei unseriösen Angeboten

Arbeitnehmer sollten sich vor der Mitgliedschaft stets genau über den jeweiligen Verein informieren. Bisweilen versuchen auch unseriöse Anbieter durch Werbung in Zeitungen und Zeitschriften neue Mitglieder zu erhalten. Vorsicht ist beispielsweise dann geboten, wenn Vereine für die Erstellung der Steuererklärung eine Provision verlangen oder keine genaue Aussagen über die möglichen Steuerersparnisse geben können. Interessenten erhalten über den Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine eine Liste mit seriösen Vereinen in der Nähe.

Kosten eines Steuerberaters

Die Dienste der Lohnsteuerhilfevereine stehen ausschließlich privaten Arbeitnehmern oder Rentnern offen. Unternehmen und Selbstständige müssen sich betreffs ihrer Steuererklärung an einen Steuerberater wenden. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, deren sonstigen Einkünfte einen Betrag von 13.000 bei Alleinstehenden bzw. 26.000 Euro bei Verheirateten übersteigen. Der Steuerberater berechnet seine Kosten entweder nach dem zeitlichen Aufwand oder der Höhe der steuerrelevanten Summe. Welche Kosten der Steuerberater dabei genau berechnen darf, ist in der Steuerberatergebührenverordnung geregelt. Allerdings wird in dieser nur ein sehr grober Rahmen festgelegt. Die Kosten können sich deshalb je nach Steuerberater deutlich unterscheiden. Die meisten Steuerberater berechnen die Gebühren nach dem Wert der Einnahmen bzw. der Werbungskosten, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei einem Gegenstandswert von 20.000 Euro kann der Steuerberater für das Erstellen einer Steuererklärung aufgrund der Steuerberatergebührenverordnung einen Betrag zwischen 32,20 und 387,60 Euro verlangen. Entscheidend ist dabei immer, welchen Satz der Steuerberater für die Berechnung anwendet. Dazu kommen noch weitere Auslagen wie Telefonkosten, Papier oder Briefmarken.

 

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