Steuer sparen

Auf Hochwasseropfer warten Steuerentlastungen

13. August 2013

Steuerentlastung bei HochwasserDas letzte Hochwasser ist zwar ein paar Monate her, die Betroffenen haben jedoch noch immer mit den Folgen zu kämpfen. Viele haben durch die Flut ihr Hab und Gut verloren. Sie müssen ihre Häuser wieder aufbauen. Der finanzielle Schaden ist immens, jedoch sind es nicht nur die materiellen Folgen, mit denen die Betroffenen zu kämpfen haben. Es sind vor allem persönliche Dinge, mit welchen ein ideeller Wert verbunden ist, um deren Verlust die Menschen trauern.

Hilfe von staatlicher Seite

Die Bundesregierung hat den Hochwasseropfern finanzielle Unterstützung in nicht geringer Höhe zugesichert. Die Gelder werden noch im August 2013 an die betroffenen Bundesländer ausgezahlt und werden nach den Schäden verteilt. In den Bundesländern, wo die Infrastruktur stark in Mitleidenschaft gezogen wurde, erhalten Geschädigte größere Unterstützung. Dennoch legt die Bundesregierung Wert darauf, dass keine Flutopfer benachteiligt werden.

Steuerliche Vorteile ausschöpfen

Natürlich raten Experten den betroffenen Hochwasseropfern dazu, die staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Jedoch kann es im Einzelfall etwas dauern, bis es zur Auszahlung der finanziellen Mittel kommt. Flutopfer müssen daher oftmals in Vorleitung gehen und notwendige Reparaturen und Instandsetzungen aus eigner Tasche finanzieren. Die Investitionen, die vom Hochwasser betroffene Menschen tätigen müssen, können sie steuerlich geltend machen. Die Ausgaben können bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung angegeben werden.

Welche Kosten können von der Steuer abgesetzt werden?

Handelt es sich bei den Investitionen um notwendige Reparaturen, dann können sie von der Steuer abgesetzt werden. Die Reparaturen sollten sich auf Gegenstände beziehen, die die eigene Existenzgrundlage sichern. So können zum Beispiel Kosten für die Beschaffung einer neuen Wohnung abgesetzt werden. Auch, wenn in den Hausrat, in neue Möbel oder in neue Kleidungsstücke investiert werden muss, können diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Nicht absetzbar sind hingegen Kosten für die Beschaffung oder Reparatur der Garage oder des eigenen Autos.

Schnell handeln lohnt sich

Viele Flutopfer wissen nicht genau, ob sie auf die Unterstützung vom Staat warten sollen oder ob sie in Eigenleistung gehen sollen. Steuerexperten raten dazu, die Reparaturen nicht zu lange aufzuschieben. Dies liegt an den Anerkennungsfristen der zuständigen Finanzbehörden. Eine außergewöhnliche Belastung, die aufgrund von Hochwasserschäden steuerlich geltend gemacht werden soll, wird nur erkannt, wenn die notwendigen Reparaturen und Instandsetzungen nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Auch wenn innerhalb der letzten drei Jahre vor der Angabe auf der Einkommenssteuererklärung die Maßnahmen in die Realität umgesetzt wurden, erkennt das Finanzamt die außergewöhnliche Belastung an.

Was es mit der zumutbaren Belastung auf sich hat

Der Steuerzahler bekommt seine Reparaturkosten, die er als außergewöhnliche Belastung angegeben hat, jedoch nicht in voller Höhe zurückerstattet. Das Finanzamt geht von einer zumutbaren Belastung aus und zieht diese der Rückerstattung ab. Die zumutbare Belastung wird anhand verschiedener Faktoren ermittelt. Dazu zählt unter anderem der Familienstand des Steuerzahlers. Weiterhin richtet sich die Summe nach der Anzahl der Kinder, die im Haushalt leben und zu versorgen sind. Die Einkünfte, die im Haushalt erzielt werden, spielen bei der Berechnung der zumutbaren Belastung ebenfalls eine wichtige Rolle. Sollte der Betroffene Anspruch auf die Zahlung einer Versicherung oder einer Entschädigung von einer Behörde haben, dann wirkt sich dies ebenfalls auf die abzugsfähige Summe aus.

Wie verhalten sich Vermieter?

Auch Vermieter, die eine Immobilie aufgrund des Hochwassers wieder instandsetzen müssen, können die dafür aufgebrachten Investitionen steuerlich geltend machen. Diese Kosten sind bei der Steuererklärung unter dem Punkt Werbungskosten anzugeben. Auch hier gelten wieder zeitliche Fristen, die der Vermieter einhalten muss. Die Aufwendungen können bereits im Jahr der Zahlung steuerlich geltend gemacht werden. Der Vermieter kann sich hierbei aussuchen, ob er alle entstandenen Kosten auf einmal angibt oder ob sich für ihn steuerlich eine Verteilung der Kosten über einen Zeitraum von fünf Jahren besser rechnet.

Was geschieht mit nicht anerkannten außergewöhnlichen Belastungen?

Nun kann es passieren, dass der Betroffene Handwerkerleistungen aufbringen muss, die seitens der Finanzbehörden nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Jeder Steuerzahler hat im Jahr 1200 Euro Anspruch bei der Steuer, wenn er auf seinem Grundstück Handwerkerleistungen ausüben lässt. Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeitsstunden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen werden.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.