Digitale Übermittlung der Steuererklärung für Unternehmer ist ab 2012 Pflicht

Einkommensteuererklärung 2011Für den Veranlagungszeitraum 2011 gilt für Unternehmen erstmals die Pflicht, ihre Steuererklärung in digitaler Form an das Finanzamt einzureichen. Die Regelungen hierzu finden sich im Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens sowie im Jahressteuergesetz 2010. Von 2013 an müssen dann zur Bilanz verpflichtete Unternehmen den Jahresabschluss ebenfalls in Form einer E-Bilanz digital an das Finanzamt übermitteln. Im Nachfolgenden eine Erklärung, welche Steuererklärungen nunmehr in digitaler Form übermittelt werden müssen. Das Finanzamt hat nur noch in absoluten Ausfällen (Härtefallregelung) die Möglichkeit eine Einreichung der Steuererklärung in herkömmlicher Form zu erlauben.

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