ELSTER

Digitale Übermittlung der Steuererklärung für Unternehmer ist ab 2012 Pflicht

10. August 2012

Einkommensteuererklärung 2011Für den Veranlagungszeitraum 2011 gilt für Unternehmen erstmals die Pflicht, ihre Steuererklärung in digitaler Form an das Finanzamt einzureichen. Die Regelungen hierzu finden sich im Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens sowie im Jahressteuergesetz 2010. Von 2013 an müssen dann zur Bilanz verpflichtete Unternehmen den Jahresabschluss ebenfalls in Form einer E-Bilanz digital an das Finanzamt übermitteln. Im Nachfolgenden eine Erklärung, welche Steuererklärungen nunmehr in digitaler Form übermittelt werden müssen. Das Finanzamt hat nur noch in absoluten Ausfällen (Härtefallregelung) die Möglichkeit eine Einreichung der Steuererklärung in herkömmlicher Form zu erlauben.

Die Einkommenssteuererklärung

Die Pflicht für die digitale Übermittlung der Einkommenssteuererklärung gilt erstmals ab der Steuererklärung 2011. Alle Personen, welche Gewinneinkünfte erzielen müssen ihre Steuererklärung elektronisch übermitteln. Hiervon betroffen ist auch die Anlage EÜR für die Einnahme-/Überschussrechnung, falls der Gewinn wie im § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz vorgesehen ermittelt wird. Als Gewinneinkünfte zählen alle Einkünfte, welche aus selbstständiger Arbeit, aus einem Gewerbebetrieb oder aus Land- und Forstwirtschaft erzielt werden. Ausgenommen von der Pflicht zur digitalen Übermittlung der Steuerklärung sind Personen, welche zudem noch Einkünfte aus einer nicht selbstständigen Arbeit mit einem Steuerabzug erzielen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die positiven Einkünfte welche nicht einem Steuerabzug des Arbeitslohns unterliegen nicht über einem Betrag von 410 Euro liegen. Ebenso dürfen die positiven Progressionseinkünfte nicht mehr als 410 Euro betragen. Allerdings ist es auch für diesen Personenkreis generell möglich, die Steuererklärung elektronisch zu übermitteln. Ausgenommen sind beschränkt steuerpflichtige Personen. Diese können ihre Steuererklärung aus technischen Gründen derzeit noch nicht in digitaler Form einreichen.

Andere Jahressteuererklärungen

Neben der Pflicht zur digitalen Abgabe der Einkommenssteuererklärung gibt es noch andere Steuererklärungen, die digital übermittelt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Umsatzsteuererklärungen, welche für einen Zeitraum nach dem 31.12.2010 gelten. Ebenso muss die Steuererklärung zur Körperschaftssteuer sowie Erklärungen, in denen die Besteuerungsgrundlagen von 2011 an gesondert festgestellt werden müssen. Zu den digital zu übermittelnden Steuererklärungen gehören auch Gewerbesteuererklärungen sowie Erklärungen zur Zerlegung des Gewerbesteuerbetrages vom Veranlagungszeitraum 2011 an. Des Weiteren erfolgt die digitale Übermittlung auch für Feststellungserklärungen ab einem Feststellungszeitraum nach 2010.

Übermittlung von Steueranmeldungen

Für bestimmte Unterlagen besteht die Pflicht zur Übermittlung in elektronischer Form bereits seit längerer Zeit. So müssen bereits seit 2005 die Umsatzsteuervoranmeldungen sowie der Antrag auf eine Dauerfristverlängerung elektronisch eingereicht werden. Dies gilt zudem auch für eine Anmeldung zur Sondervorauszahlung sowie der Anmeldung für einen Steuerabzug im Rahmen des § 50a Einkommenssteuergesetz. Seit 2009 besteht zudem die Verpflichtung, eine Anmeldung zur Kapitalertragssteuer digital zu übermitteln.

Übermittlung der Steuererklärung über ELSTER

ELSTER steht als Abkürzung für elektronische Steuererklärung. ELSTER ermöglicht es sowohl Unternehmen, Steuerberatern wie auch Privatpersonen ihre Steuererklärung digital via Internet an das Finanzamt zu übermitteln. Hierfür ist bei der Finanzverwaltung mit ElsterFormular eine kostenlose Software erhältlich. Dieses kann per CD-ROM bezogen oder auch aus dem Internet heruntergeladen werden. Dazu bieten auch die meisten Buchhaltungsprogramme eine direkte Schnittstelle zu ELSTER. Auf diesem Wege lassen sich die erforderlichen Unterlagen mit wenigen Mausklicks direkt an das Finanzamt weiterleiten.

Vorteile der digitalen Steuererklärung

Wer seine Steuerklärung in digitaler Form an das Finanzamt übermittelt, muss sich nicht mehr zuerst die erforderlichen Formulare beschaffen. Dazu werden auch die Portokosten bzw. der persönliche Gang zum Finanzamt erspart. Für Privatpersonen bietet sich zudem noch der Vorteil, dass eine digitale Steuererklärung durch das Finanzamt bevorzugt bearbeitet wird. Dazu ermöglicht ELSTER aufgrund der relativ übersichtlichen Oberfläche auch ein einfaches Ausfüllen der betreffenden Formulare. Zudem führt das Programm Schritt für Schritt durch die Formulare und gibt zu jedem Feld die entsprechenden Hinweise. Eintragungen, die sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert haben, können direkt übernommen werden. Dazu gibt ELSTER auch sofort aus, mit welchen Erstattungen oder Nachzahlungen ein Steuerpflichtiger rechnen kann. Die Übertragung der Steuererklärung erfolgt in einem abgesicherten Modus, sodass die persönlichen Daten jederzeit sicher geschützt sind. Unternehmen haben zudem die Möglichkeit direkt über ihr Buchführungsprogramm die erforderlichen Daten zu übermitteln. Auch das Erstellen der ab 2013 benötigten E-Bilanz ist kein Problem mehr. So können sich viele Unternehmen sogar die zusätzlichen Kosten für einen Steuerberater einsparen.

 

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