Steuer sparen

Steuern sparen durch die private Altersvorsorge

6. August 2012

Private AltersvorsorgeWer auch in der Zeit nach dem Renteneintritt den gewohnten Lebensstandard erhalten möchte, kommt um eine private Altersvorsorge nicht herum. Aufgrund der demografischen Entwicklung müssen künftig immer weniger Arbeitnehmer die Kosten für immer mehr Rentner aufbringen. Um die Zahl der Personen mit einer privaten Altersvorsorge zu erhöhen, wurden verschiedene staatlich geförderte Modelle zur privaten Altersvorsorge eingeführt, mit denen sich auch noch Steuern sparen lassen. Gute Beispiele hierfür sind die Riester-Rente sowie die Rürup-Rente.

Steuern sparen mit der Riester Rente

Die Riester Rente kann von allen Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind sowie deren Ehepartnern zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge genutzt werden. Dabei setzt sich die staatliche Förderung zum einen aus Zulagen und zum anderen durch die Möglichkeit zum Steuern sparen zusammen. So können die Einzahlungen zur Riester-Rente in Form von Sonderausgaben zum Steuern sparen eingesetzt werden. Dies gilt für einen maximalen Betrag von 2.100 Euro pro Jahr. Zu beachten gilt, dass ein Steuern sparen nur für die Personengruppe möglich ist, die auch förderberechtigt ist. Für den Fall, dass der Höchstbetrag bei der Steuererklärung angegeben wird, wird vom zuständigen Finanzamt automatisch eine entsprechende Prüfung durchgeführt. Übersteigt die Steuerersparnis den Betrag der gezahlten Zulagen, so wird der Differenzbetrag durch das Finanzamt erstattet. Sollten die Beträge gleich sein oder die Steuerersparnis geringer ausfallen, wird keine weitere Bearbeitung vorgenommen.

Steuern sparen für Selbstständige mit der Rürup-Rente

Selbstständige oder Freiberufler, denen die Riester-Rente verwehrt bleibt, können mit der Rürup-Rente Steuern sparen. Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es hier keine staatlichen Zulagen, sondern die Förderung erfolgt ausschließlich über das Steuern sparen. Alleinstehende können dabei einen jährlichen Höchstbetrag von 20.000 Euro zum Steuern Sparen einsetzen. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare verdoppelt sich der Betrag auf 40.000 Euro. Zu beachten ist, dass die maximalen Beträge erst ab dem Jahre 2025 gelten. Für die Steuererklärung 2011 können lediglich 72 Prozent des Maximalbetrages zum Steuern sparen genutzt werden, was einem Betrag von 14.400 Euro bzw. 28.800 Euro entspricht. Dieser Prozentsatz erhöht sich jährlich um zwei Prozent, sodass 2025 dann der maximale Betrag von 100 Prozent zum Steuern sparen erreicht wird. Dazu gibt es noch eine Einschränkung für Freiberufler und Selbstständige, die in ein Versorgungswerk wie die Künstlersozialkasse einzahlen. Für diese gilt ein reduzierter Abzugsbetrag bei der Rürup-Rente. Der Abschluss einer Rürup-Rente kann sich auch für besser verdienende Angestellte durchaus steuerlich auszahlen. Dabei hängt die Höhe der abzugsfähigen Beträge von den getätigten Einzahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung ab.

Steuern sparen mit einer betrieblichen Altersvorsorge

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge eine dritte Säule der Alterssicherung. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge, wobei die genaue Form vom Arbeitgeber bestimmt werden kann. Möglich ist beispielsweise eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds. Für alle Varianten gibt es die Möglichkeit, einen maximalen Betrag von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sowie zusätzlich noch 1.800 Euro steuerfrei einzuzahlen. Für die zusätzlichen 1.800 Euro müssen jedoch die Sozialabgaben abgeführt werden.

Steuern sparen während der Auszahlungsphase

Für die private wie auch die betriebliche Altersvorsorge gilt seit 2005 das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Während der Einzahlungsphase kann die private Altersvorsorge zum Steuern sparen genutzt werden. Kommt es dann zum Eintritt in die Rente und damit zum Beginn der lebenslangen Rentenzahlungen, müssen diese versteuert werden. Aber auch hier können Rentner Steuern sparen. Der Vorteil der nachgelagerten Besteuerung liegt darin, dass der persönliche Steuersatz während der Auszahlungsphase zumeist niedriger ist. Mit Einführung der nachgelagerten Besteuerung mussten 2005 die Hälfte der ausgezahlten Rente versteuert werden. Dieser Betrag erhöht sich bis zum Jahre 2020 um zwei Prozent pro Jahr. Anschließend erfolgt eine Erhöhung von jährlich einem Prozent, bis dann 2040 die komplette Rente versteuert werden muss. Entscheidend für die Höhe des Steuerpflichtigen ist nicht das Jahr, in dem die Rentenzahlungen beginnen, sondern das Jahr, in dem die Rente abschließend bewilligt wurde.

Sonderfall Wohn-Riester

Bei einer privaten Altersvorsorge in Form von Wohn-Riester erhalten Sparer keine lebenslange Rente ausgezahlt, sondern nutzen ihr Eigenheim als Altersvorsorge. Dennoch erfolgt auch hier eine nachgelagerte Besteuerung. Diese beginnt mit der Auszahlungsphase also zwischen dem 60. und dem 68. Lebensjahr. Dabei können Rentner Steuern sparen, indem Sie die geforderte Steuer per Einmalzahlung begleichen. Auf diese Weise werden 30 Prozent der zu zahlenden Steuer erlassen.

 

 

Eine Antwort auf Steuern sparen durch die private Altersvorsorge

Benjamin Kalb sagt:
13. Dezember 2012 um 15:01

Stimmt , privat oder staatlich , man sollte eine Rente haben. Ich habe es genossen Ihren Artikel zulesen. Er ist sehr informative, insbesondere in Bezug auf private Rente. Gute Arbeit !

 
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