Steuer sparen

Steuern für Angestellte im öffentlichen Dienst

3. August 2012

Steuern im Öffentlichen DienstZunächst muss man dahin gehend unterscheiden, ob man im öffentlichen Dienst als Angestellter oder sogar als Beamter eingestellt ist. Beamte haben den Vorteil weniger bis keine Sozialabgaben tragen zu müssen, die Angestellten des öffentlichen Dienstes jedoch schon. Wer als Angestellter oder Beamter im öffentlichen Dienst eine Abfindung erhält, der muss diese nun auch voll versteuern. Es gelten jedoch auch hier gesonderte Freibeträge, die zur Minderung einer Steuerlast führen.

Auch im öffentlichen Dienst können Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wer jedoch dafür keine gesonderten Belege nachweisen kann, hat die Möglichkeit einen Pauschalbetrag von 920 Euro anzusetzen. In der Regel sind jedoch die Aufwendungen höher. In der Regel gehören in die Werbungskosten Berufsbekleidung, das Arbeitszimmer oder Arbeitsmittel, die für die Arbeit angeschafft wurden oder aber auch die Fahrten als Arbeitsweg. Wer von seinem Arbeitgeber aus dienstliche Fahrten ausgeführt hat, wird zu dem noch zusätzlich belohnt. Die Kosten für diese dienstlichen Fahrten können mit einem höheren Fahrtkostenpauschalsatz angesetzt werden. Der Kostenansatz beträgt 0,35 Euro pro Kilometer. Diese Pauschale ist im Gegensatz zu normalen Fahrten im privaten Sektor um 0,05 Euro höher. Es lohnt sich hierfür ein Fahrtennotizbuch anzulegen, worin die nicht erstatteten Fahrten dann aufgeführt werden können.

Bei Angestellten im öffentlichen Dienst können ebenso Verpflegungsaufwände für Dienstreisen oder Reisetätigkeiten angesetzt werden. Ein sogenanntes Trennungsgeld und Umzugsgeld wird für Beamte im öffentlichen Dienst für Tätigkeiten außerhalb des eigentlichen Wohnortes gezahlt. Zu beachten ist nur die ersten drei Monate sind steuerfrei, danach ist der Betrag voll zu versteuern. Insbesondere bei Fortbildungskosten kann ein Angestellter oder Beamter im öffentlichen Dienst steuern sparen. Für die Angestellten oder Beamten des öffentlichen Dienstes gibt es gesonderte Monatssteuer- und Splitting Tabellen. Ein weiterer Vorteil bietet ein spezielles Darlehen für Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst. Dieses besondere Darlehen ist zum einen Zinsgünstiger und hat zum anderen eine andere Form der Absicherung. In der Regel werden diese Darlehen nicht sofort abbezahlt, sondern erhalten eine Art Stundung. Die Tilgung des Darlehens erfolgt somit erst nach Ablauf der Gesamtlaufzeit. Meistens werden zeitgleiche Lebensversicherungen zur Absicherung des Darlehensbetrags abgeschlossen, die man zur Tilgung nach der Laufzeit einlöst. Man hat dadurch die Möglichkeit, einen weiteren Gewinn einzufahren. Für das laufende Darlehen zahlt man nur die tatsächlichen Zinsen.

Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst

Als Angestellter im öffentlichen Dienst hat man die Möglichkeit eine Nebentätigkeit auszuüben. Die Bezüge sind sozialversicherungsfrei, wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Auch im öffentlichen Dienst muss man die Genehmigung der Ausübung der Tätigkeiten beim Arbeitgeber einholen. Es ist wichtig den Arbeitgeber zu informieren, damit dieser nicht im Nachhinein eine Kündigung aussprechen kann. Der Arbeitgeber will damit eigentlich nur sicherstellen, dass der Mitarbeiter sich voll und ganz seiner eigenetlichen Hauptaufgabe widmet und sich durch die Nebentätigkeit nicht überanstrengt. Eine Beeinträchtigung der Hauptaufgabe wird vom Arbeitgeber nicht hingenommen. In den meisten Fällen kann sich der Angestellte im öffentlichen Dienst jedoch hiermit den einen oder anderen guten Euro dazuverdienen. Eine offene Absprache mit dem Arbeitgeber bringt Sicherheit.

Zusätzliche Rentenversorgung im öffentlichen Dienst

Jeder Angestellte und Beamte oder auch Arbeiter im öffentlichen Dienstverhältnis bekommt von seinem Arbeitgeber eine zusätzliche Altersvorsorge. Diese zusätzlichen Aufwände kann man sogar in der Steuererklärungals Vorsorgeaufwände geltend machen. Neben den Beiträgen zur Altersvorsorge können auch Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung sowie zur Riester Vorsorge in voller Höhe angesetzt werden. Insbesondere eine Gehaltsumwandlung bei Gehältern für Angestellte im öffentlichen Dienst ist sehr lukrativ, da diese Sozialabgaben und steuerfrei sind. Zudem sind die Angebote für die Aufstockung der Zusatzversorgungskassen bei den Kassen des öffentlichen Dienstes wesentliche höher als für die normalen Arbeitnehmer der freien Marktwirtschaft. Beamte haben die Möglichkeit zur Gehaltsumwandlung leider nicht. Wer sich fachkundig über das Sparen von Steuern als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst informieren möchte, sollte großen Wert auf die Anschaffung des jährlich aktuellen Ratgebers legen. Dort werden die wichtigsten Aspekte wie die Besteuerung der Pensionen, die Beträge zu Krankenversicherungen oder aber die Möglichkeiten zur Absetzung von Arbeitszimmer oder Fortbildungen genauestens erläutert.

 

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