Kapitalanlagen

Steuer sparen – Spekulationsgewinne richtig versteuern

30. Juli 2012

Spekulationsgewinne – warum sind diese steuerlich so heikel sind

Spekulationsgewinne versteuernJeder Mensch, der mit Wertpapieren handelt und es schafft, diese innerhalb eines Jahres zu vermarkten, der muss die Gewinne entsprechend versteuern lassen. Wer zudem noch Erlöse aus privaten Verkäufen, sogenannte Spekulationsgewinne erwirtschaftet, der kann sogar bis zu einem Freibetrag von 512 Euro auf eine Versteuerung verzichten. Um einen Spekulationsgewinn zu errechnen, sollte der Kauf- vom Verkaufskurs subtrahiert werden. Jedoch sollte man dabei die Zinsen nicht vergessen, die virtuelle Broker und Hausbanken kalkulieren. Diese wirken sich verringernd auf den Gewinn aus und steigern sogar das Verlustrisiko. Wird tatsächlich ein Verlust erwirtschaftet, kann dieser mit den Erfolgen aus den Privatgeschäften verrechnet werden.

Überschüssige Verluste können auf das nächste Jahr übertragen oder ins vorherige Jahr zurückgeschoben werden. Damit Spekulationsgewinne aus dem Vorjahr steuerfrei bleiben, muss die Minderung auf null absinken. Jedoch passiert es manchmal, dass Spekulanten ihre Dokumente an verschiedenen Tagen erwerben und anschließend auf einmal veräußern. Wenn ein Teil der Papiere nun länger im Depot liegt, stellt sich die Frage: Welche Aktien hat er eigentlich veräußert? Waren es diejenigen, für die die Spekulationsfrist gilt oder doch andere? In diesem Moment beginnt es für den Spekulanten schwierig zu werden. Daher ist es erforderlich, einige Regeln zu kennen, auf welche Art die Gewinne eigentlich besteuert werden.

Spekulationsgewinne – Regelungen, die man beachten sollte

Laut der Regelungen des Bundesfinanzhofs werden ausschließlich Erlöse besteuert, welche durch die erfolgreiche Vermarktung der Wertpapiere entstanden sind. Dabei müssen die Aktien innerhalb der vorgesehenen Spekulationsfrist veräußert werden. Spekulationsgewinne errechnen sich aus der Verrechnung des Verkaufserlöses mit der Summe der Aktien, mal die Anschaffungskosten, die innerhalb der Spekulationsfrist für die Erwerbe anfallen. Dabei ist geregelt, dass zuerst alle Wertpapiere ausgenommen werden, die über ein Jahr alt sind. Jedoch argumentieren jetzt einige Politiker, dass jeder Anleger bestrebt ist, so viele Aktien wie möglich in die Kalkulation seines Verlustes mit aufzunehmen. Demzufolge müssen zunächst sämtliche Wertpapiere verkauft werden, die der Spekulationsfrist unterliegen.

Für alle darüber hinaus liegenden Dokumente sollte kein Spekulationsverlust berücksichtigt werden. Dies sei politisch korrekt, denn es könnte sich um Veräußerungen handeln, die innerhalb der 12-Monats-Frist angeschafft wurden. Daher ist die Errechnung solcher Spekulationsgewinne gegenüber dem Finanzamt auch genau zu erklären. Jetzt stellt sich die Frage: Was ist eigentlich ein richtiger Spekulant? Ein ehrlicher Spekulant erwirbt seine Wertpapiere nicht in Teilbeträgen. Er veräußert sie nicht auf einmal, sondern Stück für Stück. Danach wird die Anzahl der veräußerten Papiere auf die unter der Spekulationsfrist liegenden Käufe verteilt. Allerdings ist die Berechnung alles andere als einfach, denn so schön die Kalkulation auch klingen mag, gelingt es selten einem Anleger, die Rechnung entsprechend aufzustellen.

Spekulationsgewinne – versteuern und berechnen – so umfangreich war der Wertpapierhandel noch nie

Noch komplizierter wird es mit der Besteuerung für private Haushalte. Spekulationsgewinne von Ehepartnern müssen getrennt ausgewiesen werden. Falls ein Gemeingeschäftsdepot betrieben wird, stellt sich dies alles andere als einfach dar. Das Paar muss sich also das Geschäft aufteilen, falls mit dem Finanzamt nicht zuvor vereinbart wurde, dass einer von ihnen die Geschäfte führt. Ansonsten läuft das Finanzamt der Gefahr, dass die Ehepartner ihre Gewinne und Verluste miteinander ausgleichen könnten.

Spekulationsgewinne sind für Anfänger im Bereich des Wertpapierhandels ein Fachbegriff, den man zuvor studiert haben sollte. Vorteilhaft ist es, bevor man ein Depot bei der Bank eröffnet, sich mit einem Fachmann zusammenzusetzen und die Risiken und Pflichten zu besprechen. Immerhin sind rechtliche Probleme nie auszuschließen. Am besten ist es, sich bei der Hausbank beraten zu lassen, bevor man ein virtuelles Depot eröffnet. Diese kann auch interessante Angebote geben, auf welche Weise man die Wertpapiere verkaufen kann und auch über Spekulationserlöse informieren. Auch im Internet finden sich Foren, in denen man sich zu diesem Thema austauschen kann. Es ist möglich, auf erfahrene Leute zu treffen, die aufschlussreiche Antworten auf diverse Fragen geben können.

 

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