Sonderausgaben

Sonderausgaben von der Steuer absetzen

2. April 2012

So werden Aufwendungen sinnvoll abgesetzt

Sonderausgaben von der Steuer absetzen

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Arbeitnehmer, die sich bei der Lohn- und Gehaltszahlung ihre diesbezügliche Steuerbelastung ansehen, sind in der Regel mehr als frustriert. Zu sehen, wie das sauer verdiente Geld in die Töpfe der Rentenkasse, zur Arbeitsagentur oder zu den Krankenkassen geht, tut weh. Aber auch die Finanzämter bitten hier stets kräftig zur Kasse, sodass dem Arbeitnehmer nach Abzug aller Aufwendungen häufig nur noch die Hälfte seines gesamten Einkommens übrig bleibt.

Steuerbelastung senken mit der Einkommensteuererklärung

Eine gute Möglichkeit, zu viel gezahlte Steuern vom Fiskus zurückzuholen, bietet jedoch stets die Einkommensteuererklärung. Mit dieser kann der Arbeitnehmer seine Steuerlast senken und die monatlich zu viel gezahlte Lohnsteuer am Jahresende zurückfordern. Hierfür ist es jedoch meist notwendig, dass Sonderausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden, die sich in der Einkommensteuererklärung so auswirken, dass die Differenz zwischen bereits gezahlten Steuern und der tatsächlich in Abzug zu bringenden, zugunsten des Steuerzahlers ausfällt. Viele Kosten, die sich im Laufe des Jahres summiert haben und bei der Lohn- und Gehaltszahlung noch keine Berücksichtigung gefunden haben, können am Jahresende dann bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden, damit das zuständige Finanzamt nun die tatsächliche Bemessungsgrundlage für die Steuer erhält.

Sonderausgaben senken die Lohn- und Einkommensteuer

Um die Steuerlast zu senken, empfiehlt es sich, die Sonderausgaben zu überprüfen. Als Sonderausgaben verstehen sich alle die Positionen, die der Steuerzahler weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgabe geltend machen kann.

Als Sonderausgaben verstehen sich unter anderem die Aufwendungen, die für Steuerberatungen angefallen sind, die die Berufsausbildung betreffen oder aber die sich als Vorsorgeaufwendungen verstehen. Werden Sonderausgaben bei der Steuererklärung angegeben, so werden diese vom zuständigen Finanzamt aufgerechnet und auch verrechnet. Häufig hat der Steuerzahler die Möglichkeit, für die Sonderausgaben einen Pauschalbetrag anzugeben, was hier eine deutliche Vereinfachung darstellt, da kaum belege eingereicht werden müssen.

Allgemeine Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen im Überblick

Sollen Sonderausgaben bei der Steuererklärung in Abzug gebraucht werden, so muss hier zunächst unterschieden werden, ob es sich um allgemeine Sonderausgaben handelt oder ob es Vorsorgeaufwendungen sind. Allgemeine Sonderausgaben sind beispielsweise alle Unterhaltsleistungen, die ein Elternteil an das andere zu zahlen hat. Darüber hinaus ist die Kirchensteuer eine allgemeine Sonderausgabe und auch die Bezahlungen von Renten zählen hierzu.

Neu ist aber auch, dass die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich geltend gemacht werden können und diesbezüglich als Sonderausgaben absetzbar sind. Haben die Kinder ein Alter zwischen drei und sechs Jahren, so können die Eltern hier bei der Steuererklärung bis zu zwei Drittel aller Kosten als Sonderausgeben geltend machen. Auch Schuldgeld darf abgezogen werden und zählt hier ebenso zur Kategorie Sonderausgaben.

Vorsorge für das Alter als Sonderausgabe absetzen

Aufgrund der Tatsache, dass die private Altersvorsorge mehr und mehr zum Thema wird, hat der Gesetzgeber erlaubt, dass auch die Kosten für diese Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden dürfen. Auch diese Kosten senken nachhaltig die Steuerlast und sorgen dafür, dass der Arbeitnehmer am Ende deutlich mehr Geld im Portemonnaie haben kann. Neben den berufsständischen Aufwendungen zählen zu den abzugsfähigen Sonderausgaben auch die Aufwendungen, die für Riesterverträge angefallen sind. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass die Kosten für das Riestersparen nur bis zu einer Höhe von maximal 2.100 Euro steuerlich geltend gemacht werden dürfen. Bei der Rüruprente hingegen sind es bis zu 40.000 Euro, die ein Ehepaar im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgabe absetzen darf.

Sonderausgaben nutzen und bei der Steuer nichts verschenken

Sonderausgaben in Abzug zu bringen lohnt sich also ganz ungemein und wer hier kein Geld verschenken will, der bringt die Kosten für die Kinderbetreuung oder für die private Altersvorsorge bei der Einkommensteuererklärung auch in Abzug. Viele Steuerzahler unterschätzen oft, wie sich diese Ausgaben am Ende des Jahres summieren können und welche Gelder tatsächlich verloren gehen, wenn Sonderausgaben steuerlich nicht geltend gemacht werden.

 

 

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