Lohn und Gehalt

Elterngeld – Gehaltsnachzahlungen erhöhen auch die Zahlungen von Elterngeld

10. Februar 2011

Änderungen beim Elterngeld ab 2011 beachten

Wechsel der Steuerklasse erhöht Elterngeld

Wechsel Steuerklasse ElterngeldVor der Geburt eines Kindes haben die werdenden Eltern meist eine Vielzahl an Aufgaben zu erledigen. Die Babyausstattung muss besorgt werden, Arzttermine und Geburtsvorbereitungskurse wollen eingehalten werden und letztendlich müssen Berufstätige auch noch ihrer regulären Arbeit nachgehen, bevor der Mutterschutz beginnt.

Kaum jemand denkt hier jedoch schon an die Zahlung des Elterngeldes. Dass man die Höhe der Auszahlung vor der Geburt des Kindes beeinflussen kann, wissen nur die wenigsten werdenden Eltern.

Elterngeld – die letzten zwölf Monate vor der Geburt sind hier maßgeblich

Wer im letzten Jahr vor der Geburt des Kindes Nachzahlungen erhält, der darf sich freuen, denn diese Zahlungen erhöhen das Nettoeinkommen und lassen somit auch das Elterngeld steigen. Wie aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen hervorgeht, ist es dabei unerheblich, ob die Nachzahlung länger zurückliegende Arbeitsleistungen beinhaltet. Auch der Grund für die Nachzahlung ist laut Angaben des Sozialgerichts zunächst einmal unerheblich. Ausschließlich die Nachzahlungen und Auszahlung in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt sind hier für die Berechnung des Elterngeldes relevant und fließen in die Berechnung des Elterngeldes mit ein.

Ein wenig anders ist es jedoch, wenn es sich bei der Nachzahlung explizit um eine Gehaltsnachzahlung handelt. Gehaltsnachzahlungen dürfen nicht auf das Elterngeld angerechnet werden, selbst dann nicht, wenn diese Nachzahlungen innerhalb der letzten zwölf Monate stattgefunden haben.

Elterngeld – Schonraum für junge Mütter und Väter

Das Elterngeld gibt den frischgebackenen jungen Eltern einen gewissen Schonraum für den Start in ein neues Leben mit dem neugeborenen Erdenbürger. Das Elterngeld ist dazu gedacht, den Müttern und Vätern vorübergehend die Möglichkeit zu bieten, sich ohne große finanzielle Einbußen für einige Zeit selbst um die Betreuung des Kindes kümmern zu können, kurzzeitig auf eine Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise zu verzichten und das Kind in den ersten Monaten ausschließlich für das Baby da sein zu können. Mit der Zahlung von Elterngeld gibt der Staat den jungen Eltern die Möglichkeit zur Selbstverantwortung. Elterngeld ist als Unterstützung gedacht und soll den Einkommenswegfall nach der Entbindung auffangen.

Elterngeld – Änderungen ab 2011

Obwohl sich für die Mehrzahl der Berechtigten von Elterngeld nichts ändert, so gibt es doch ab 2011 einige Neuerungen. Anspruch auf Elterngeld haben Väter und Mütter gleichermaßen. Hier ist es auch möglich, die jeweiligen Elternzeiten untereinander aufzuteilen. Elterngeld gibt es für die Dauer von maximal 14 Monaten. Die jeweiligen Elternteile können dann für sich mindestens zwei, höchstens aber zwölf Monate in Anspruch nehmen. Zusätzliche zwei Monate Elterngeld werden dann gewährt, wenn sich auch der Partner an der Versorgung und Betreuung des Kindes beteiligen wird und beiden Elternteilen mindestens zwei Monate Einkünfte wegfallen. Alleinerziehende haben Anspruch auf insgesamt 14 Monate Zahlung des Elterngeldes.

Bei der Berechnung des Elterngeldes ist die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate maßgeblich. Es beträgt mindestens 300 Euro, höchstens jedoch 1800 Euro. Das Elterngeld erhält derjenige, der als das betreuende Elternteil gemeldet ist.

Mehr Elterngeld durch Wechsel der Steuerklasse

Mit einer geschickten Steuerklassenwahl ist es möglich, die Höhe des Elterngeldes zu beeinflussen. Dieser Steuertrick ist erlaubt und sorgt in der Regel für deutlich mehr Elterngeld. Obwohl der Wechsel in eine vorteilhaftere Steuerklasse bei den Behörden natürlich nicht gerne gesehen ist, so muss dieser Wechsel in eine andere Steuerklasse doch akzeptiert werden. Maßgeblich hierfür ist ein Urteil des Bundessozialgerichts (B10 EG 3/08R und B10 EG 4/08R), das diesen Steuerklassentrick durchaus bewilligt hat. Die Eltern halten somit ein steuertechnisches Werkzeug in Händen, mit dem sie auf ganz legale Art und Weise die Höhe des späteren Elterngeldes optimieren können. Dies sollte nach Möglichkeit schon sehr frühzeitig passieren; bestenfalls schon dann, wenn ein Kind geplant ist.

 

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