Änderungen beim Elterngeld ab 2011 beachten
Wechsel der Steuerklasse erhöht Elterngeld
Vor der Geburt eines Kindes haben die werdenden Eltern meist eine Vielzahl an Aufgaben zu erledigen. Die Babyausstattung muss besorgt werden, Arzttermine und Geburtsvorbereitungskurse wollen eingehalten werden und letztendlich müssen Berufstätige auch noch ihrer regulären Arbeit nachgehen, bevor der Mutterschutz beginnt.
Kaum jemand denkt hier jedoch schon an die Zahlung des Elterngeldes. Dass man die Höhe der Auszahlung vor der Geburt des Kindes beeinflussen kann, wissen nur die wenigsten werdenden Eltern.
Elterngeld – die letzten zwölf Monate vor der Geburt sind hier maßgeblich
Wer im letzten Jahr vor der Geburt des Kindes Nachzahlungen erhält, der darf sich freuen, denn diese Zahlungen erhöhen das Nettoeinkommen und lassen somit auch das Elterngeld steigen. Wie aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen hervorgeht, ist es dabei unerheblich, ob die Nachzahlung länger zurückliegende Arbeitsleistungen beinhaltet. Auch der Grund für die Nachzahlung ist laut Angaben des Sozialgerichts zunächst einmal unerheblich. Ausschließlich die Nachzahlungen und Auszahlung in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt sind hier für die Berechnung des Elterngeldes relevant und fließen in die Berechnung des Elterngeldes mit ein.