Regelungen für die Verlängerung für ein befristetes Arbeitsverhältnis

Ein befristetes Arbeitsverhältnis bringt für Arbeitgeber mehr Flexibilität, vor allem bei Vertretungsbedarf. Dafür jedoch muss der Arbeitgeber einige gesetzlich geregelte Voraussetzungen erfüllen, um den Schutz des Arbeitnehmers zu gewährleisten. Denn eine Kündigung gibt es theoretisch nicht bei einer zeitlich begrenzten Anstellung. Denn nach dem vereinbarten Zeitpunkt läuft automatisch der Job aus und zum Schutz der Arbeitnehmer gibt es klare Reglungen für Arbeitgeber. Allerdings ist eine Verlängerung für ein befristetes Arbeitsverhältnis durchaus möglich.

Damit ein zeitlich begrenztes Arbeitsverhältnis wirksam wird, muss ein sachlicher Grund vorliegen. Hier muss man allerdings bereits erwähnen, dass auch Ausnahmen im verankerten Gesetz vorhanden sind. Sachliche Gründe sind beispielsweise der betriebliche Bedarf, der nur vorübergehend besteht. Das kann unter anderem die Saisonarbeit sein und gerade da ist eine Verlängerung für ein befristetes Arbeitsverhältnis durchaus möglich, da es nach der Saison weiterhin Bedarf an Arbeitsleistung bestehen kann. Aber auch nach der Ausbildung werden ehemaligen Lehrlinge im Betrieb häufig eine zeitlich begrenzte Anstellung angeboten, um den Übergang einer Anschlussbeschäftigung zu erleichtern und somit vor Arbeitslosigkeit zu schützen. Des Weiteren können Arbeitgeber ein befristetes Arbeitsverhältnis ausschreiben, wenn es sich um eine Vertretung für einen anderen Arbeitnehmer handelt, beispielsweise bei Mutterschutz und ebenso, wenn sich es sich bei der Befristung um eine Probezeit handelt. Ebenfalls ist ein befristetes Arbeitsverhältnis möglich, wenn die Person des Arbeitsnehmers selbst die Gründe für eine zeitlich begrenzte Anstellung bietet. Außerdem liegt ein sachlicher Grund für eine befristete Anstellung vor, wenn der Arbeitnehmern aus Haushaltsmitteln seinen Verdienst erhält.

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