Steuer sparen – Grundsatzurteil zum Thema Kirchensteuer

KirchensteuerWer aus der Kirche austritt, um sich von der Kirchensteuer befreien zu lassen, gehört nicht mehr länger der Glaubensgemeinschaft an. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Grundsatzurteil entschieden. Verhandelt wurde der Fall eines Klägers aus Freiburg, der sich trotz eines formellen Kirchenaustritts noch als Teil der Kirche betrachtete.

Wer Katholik sein will, muss Kirchensteuer zahlen

Seit dem Urteil ist klar, ein Austritt aus der Kirchensteuer ist nicht möglich, ohne gleichzeitig auch die Glaubensgemeinschaft zu verlassen. Damit hat die katholische Kirche bei der Frage ob Mitglieder zur Zahlung der Kirchensteuer verpflichtet werden können einen Sieg errungen. Lediglich auf eine Zahlung der Kirchensteuer zu verzichten und in der katholischen Kirche zu bleiben ist in Deutschland nicht möglich. Die deutsche Bischhofskonferenz hat bereits zuvor in einem Dekret beschlossen, dass bei einem Austritt aus der Kirchensteuer keine Rechte auf die Sakramente mehr bestehen.

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